Durch babymarkt.de gelöste Beschwerde. | 1329 Views | 04.04.2016 | 12:05 Uhr
geschrieben von Susanne Ghaouti

babymarkt.de (Dortmund)

Reklamation, Erstattung, Verrechnung und Kunden"Service"

Bestell-/Kundennummer: 92744990

Am 09.02.2016 erhielt ich eine Email der Firma Babymarkt bezüglich einer von mir getätigten Reklamation. Mir wurde mitgeteilt: Die Erstattung ist erfolgt, der Betrag wird in Kürze auf Ihrem Konto eingehen.

SCHLAGWORTE

Bezüglich der Erstattung der von mir reklamierten Artikel bat ich um eine Verrechnung mit meiner Bestellung vom 9.2.2016. weiterhin wies ich darauf hin, dass die Rechnungsstelle sich mit mir in Verbindung setzen möge, da es sich bei der ursprünglichen Bestellung um eine Bezahlung per Gitscheincode handelte. Ich bat um Verrechnung, da dieses bei einer vorherigen Bestellung anstandslos so gehandhabt wurde und auch damals wurde die Bestellung mit einem Gutscheincode bezahlt.

Die Firma Babymarkt teilte mir am 10.02. mit, das die Gutschrift bereits veranlasst wurde, deshalb keine Verrechnung möglich wäre und ich den vollen Rechnungsbetrag begleichen solle, was ich natürlich auch gutgläubig tat.

Am 22.02.2016 hatte ich noch immer keine Gutschrift erhalten. Die Firma Babymarkt antwortete folgendes:

Sehr geehrte Frau Ghaouti,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Der Betrag ist am 10.02.16 an unsere Rechnungsstelle übermittelt worden.

Da wir das Rechnungsverfahren an eine externe Firma abgegeben
haben, würden wir Sie einmal bitten, sich bezüglich Ihres Anliegens
mit der zuständigen Firma BFS Finance GmbH in Verbindung zu setzen.

Tel: 0231-58099800
E-Mail: Rechnung spider monkey baby-markt.de

Erreichbarkeit:
Mo-Do: 9:00 - 16:30 Uhr
Fr: 9:00 - 15:30 Uhr

Wir möchten Sie bitten eine Email dorthin zu schreiben, sollte die Telefonleitung überlastet sein.

Das Baby-Markt-Team wünscht Ihnen noch einen schönen Tag und steht
Ihnen für weitere Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Marion Neumann

ich leitete die Email an die Rechnungsstelle weiter und teilte Frau Neumann mit:

Sehr geehrte Frau Neumann,

Ich habe den Schriftverkehr eben per Email weitergeleitet. Meiner Meinung nach wäre das Ihre Aufgabe gewesen! Mir ist völlig egal wer bei der Firma Babymarkt für was auch immer zuständig ist. Ich habe reklamiert und erwarte eine Erstattung, dass ich dieser nun hinterherlaufen muss ist nicht in Ordnung. Wir sind gerade mit unseren 8 Monate alten Zwillingen umgezogen und da haben wir/ habe ich andere Sachen zu erledigen, Sachen die in meinen Zuständigkeitsbereich fallen.
Leite ich Ihre Rechnung an meinen Mann weiter obwohl sie an mich adressiert ist und er bezahlt diese nicht, bitte ich sie schließlich auch nicht sich telefonisch an ihn zu wenden oder ihm eine Email zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Ghaouti

Frau Neumann am 23.02.2016:

Sehr geehrte Frau Ghaouti,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Es tut uns sehr leid, dass Sie verärgert sind. Sicher werden Sie bald Antwort von der Rechnungsstelle bekommen. Es ist besser, wenn Sie mit der richtigen Stelle Kontakt haben und Ihre Antworten bekommen, die wir nich geben können.

Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Herzliche Grüße

Marion Neumann

Kurze Zeit später dann Frau Hauck:

Sehr geehrte Frau Ghaouti,

Ihre Bestellung wurde zum Teil mit einem Gutschein bezahlt. Daher erfolgt auch die Erstattung

in dem Wert über einen Gutschein. Dieser kann bei der nächsten Bestellung online eingelöst

werden. Dieser lautet: xxxxxxxx (Wert 20,99 EUR).

Das Baby-Markt-Team wünscht Ihnen noch einen schönen Tag und steht Ihnen für weitere Fragen

selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Christina Hauck

Na wunderbar, genau DEN sollte es NICHT geben!

Liebe Frau Hauck,

Das kann jetzt nicht ihr Ernst sein?
Ich hatte bereits gefragt, ob die Erstattung bar oder als Gutschein erfolgt und darum gebeten diesen Betrag ggf. mit meiner letzten Bestellung zu verrechnen! Damals hieß es, dass der Wert erstattet wird. Daraufhin habe ich den Rechnungsbetrag meiner Rechnung vollständig beglichen.
Jetzt habe ich wirklich genug, ich bitte Sie die Angelegenheit an die zuständige Stelle weiterzuleiten, den Sachverhalt zu klären und den Betrag auf unser Bankkonto zu erstatten.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Ghaouti

Frau Hauck:

Sehr geehrte Frau Ghaouti,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Es handelt sich hierbei um eine Bestellung aus September 2015.

Diese wurde mit einem Geschenkgutschein bezahlt. Daher erfolgt auch die Erstattung als

Geschenkgutschein. Zahlungen, die bereits getätigt wurden, können wir leider nicht einsehen,

da diese an unsere Rechnungsstelle erfolgen.

Das Baby-Markt-Team wünscht Ihnen noch einen schönen Tag und steht Ihnen für weitere

Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Christina Hauck

Dann plötzlich am 25.02.2016:

Sehr geehrte Frau Ghaouti,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Gutschrift in Höhe von 20,99€ haben wir erhalten. Diese wurde noch nicht an Ihre hinterlegte Bankverbindung ausgezahlt, da aktuell noch die Rechnung E7083747 vom 11.02.2016 in Höhe von 6,29€ offen ist.

Sobald wir Ihren Zahlungseingang erhalten haben, wird Ihre Gutschrift zur Auszahlung angewiesen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Koch

Ich am 08.03.2016:

Da die Rechnung beglichen ist, wäre es denn jetzt schön auch die Gutschrift ausgezahlt zu bekommen.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Des Weiteren fordere ich ein Rücksendeetikett an, da die von mir zusammen mit der von Ihnen erwähnten Bestellung, erworbene Wickelauflage bereits abfärbt.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Ghaouti

Ein Herr Kulikowski am 10.03.2016:

Sehr geehrte Frau Ghaouti,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir haben die Auszahlung soeben angewiesen. Bezüglich des Rücksendeetikettes wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Torsten Kuligowski

na also, danke geht doch!

denkste.

Am 16.03.2016:

Sehr geehrte Frau Ghaouti,

Ihr Kundenkonto ist überprüft worden. Dabei wurde festgestellt, dass unsere Auszahlung an Sie, vom 10.03.2016 in Höhe von 20,99 EUR nicht korrekt war, aufgrund einer versehentlich doppelt gebuchten Gutschrift. Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten den an Sie erstatteten Betrag in Höhe von 20,99 EUR an die Ihnen bekannte Bankverbindung zurück zu überweisen. Vielen Dank.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Oliver Krehl

In einem Telefonat mit dem Kundendienst teilte mir eine freundliche Kollegin mit, dass sie die Umstände bedauere, sie mit der zuständigen Stelle gesprochen hätte und mein Kundenkonto "genullt" hat. Außerdem hat sie im Kundenkonto eine Mahnsperre vorgesehen und der Vorgang wäre somit für mich erledigigt.

Wieder mal, danke, na also endlich ist das Thema durch! Als plötzlich nur wenige Minuten! später diese Email reinflatterte:

Sehr geehrte Frau Ghaouti,

vielen Dank für das freundliche Gespräch. Es tut uns sehr leid, leider können wir

Ihnen den Betrag nicht auszahlen. Sie haben die Rechnung mit einem Gutschein

bezahlt. Der Gutschein wurde erstattet. Gerne können Sie den Gutschein bei

Ihrer nächsten Bestellung einlösen.

Das Baby-Markt-Team wünscht Ihnen noch einen schönen Tag und steht Ihnen für
weitere Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Janine Rose

Ich bat also schriftlich erneut um Bestatigung, dass es sich um einen Irrtum handeln müsse und mein Kundenkonto ausgeglichen wäre.

Frau Kremin am 23.03.2016:

Sehr geehrte Frau Ghaouti,

Ihre Rechnung E6346097 wurde bei uns am 03.07.2015 durch eine Gutschrift ausgeglichen.
Diese Gutschrift wurde versehentlich am 09.02.2016 erneut eingebucht und am 10.03.2016 an Sie erstattet.

Bitte zahlen Sie den Betrag iHv 20,99 € zu uns zurück.

Eine Verrechnung des Gutscheins im Nahhinein auf andere Bestellungen ist nicht möglich.
Der Gutschein muss bei dem Bestellungsvorgang eingegeben werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Bianca Kremin

ich am 23.03.2016:

Sehr geehrte Frau Kremin,
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich hatte am 16.03. telefonisch mit einer Ihrer Kolleginnen geklärt, dass der Gutscheincode hinfällig ist und ich keinerlei Rückzahlung leisten muss! Sie bestätigte mir außerdem, dass sie eine Mahnsperre eingerichtet hätte und mein Konto "genullt" wäre. Sie hatte während ich mehrere Minuten in der Warteschleife hing parallel den Sachverhalt zu meinen Gunsten geklärt.
Ich habe kein Interesse an einem Gutscheincode oder daran weitere Einkäufe bei der Firma Babymarkt zu tätigen! Das habe ich der Kollegin am Telefon mitgeteilt und tue dieses hiermit nun nochmal schriftlich.
Ich habe eine mündliche Zusage erhalten, dass ich keinerlei Rückzahlung zu leisten habe und nichts weiter tun muss, der "Gutscheincode" wurde gemäß Rücksprache gegengerechnet.

Es ist ein absolutes Ding der Unmöglichkeit, wie bei der Firma Babymarkt mit Kunden umgegangen wird! Der Kundenservice ist (Entschuldigung) das Allerletzte! Ich habe zwei kleine 9 Monate alte Mädchen zuhause, wir sind gerade erst umgezogen und ich muss mich wochenlang mit sämtlichen Abteilungen Ihrer Firma rumärgern, hinterhertelefonieren und unzählige Emails verfassen, weil keiner sich zuständig fühlt! Statt dessen werde ich immer wieder verarscht und zur Kasse gebeten. Ich habe andere, wichtigere Dinge zu tun als mich immer wieder über Ihr Geschäftsgebaren aufzuregen!

Ich bin nicht gewillt die Rückzahlung zu leisten und bestehe auf die mündlich getätigte Zusage, die ich im Telefonat erhalten habe.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Ghaouti

Dann Heute am 29.03.2016 mein alter Bekannter Herr Kulikowski:

Sehr geehrte Frau Ghaouti,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Inzwischen wurde uns von den Kollegen aus dem Kundenservice eine Gutschrift über 26,98 € zur Rechnung E7081913 übermittelt. Diese haben wir mit der offenen Forderung verrechnet und Ihnen die Differenz von 5,99 € erstattet. Ihr Kundenkonto ist somit ausgeglichen. Wir bitten die entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Torsten Kuligowski

Die von Herrn Kuligowski genannte Gutschrift betrifft meine Reklamation vom 22.03.2016, die mit dem vorher genannten Vorgang nichts zu tun hat.

Da hat es sich die Firma Babymarkt schön einfach gemacht, meine sämtlichen Emails und Beschwerden ignoriert und mal eben meine Rückzahlung unterschlagen! Ein absolutes Ding der Unmöglichkeit, erst Zusagen machen und dann die Kunden abzocken!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an babymarkt.de: Ich möchte meine lächerlichen 20,99€ zurück und anschließend nie wieder von der Firma Babymarkt belästigt werden.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


11.04.2016 | 12:18
von Susanne Ghaouti noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma Babymarkt.de hat, wie nicht anders erwartet, nicht auf die Beschwerde reagiert.


25.04.2016 | 12:25
von Susanne Ghaouti gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weiterhin keinerlei Reaktion von Babymarkt.de




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken: