Von AOK Bayern - Die Gesundheitskasse beantwortete Beschwerde. | 805 Views | 04.04.2016 | 15:35 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7596696

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse (München)

Hammer: AOK hintergeht Versicherte&fordert ggf. Arbeitgeberanteil

Seit 2013 weigert/weigern sich die AOK/die Arbeitgeber schriftlich nachzuweisen, was für mich angeblich an Sozialabgaben abgeführt wurde. Die AOK schuldet mir Geld in Höhe von EUR 2.944,04 - aufgrund bewusst falscher Beitragseinstufung durch die AOK. Der AOK zugesandte/vorliegende Widerspruchsschreiben, Steuerbescheide, Verdienstnachweise wurden durch die AOK seit 2010 einfach ignoriert. Jetzt erhalte ich noch nicht einmal Zahlungsnachweise der Arbeitgeber (die von der Nachversicherung Gebrauch machen und mich ggf. gar nicht bei der Krankenkasse meldeten), was belegen würde, dass dies auf den Versicherten abgewälzt wird.

SCHLAGWORTE


Die AOK Bayern gewährt - wie es aussieht - den Arbeitgebern die Nachversicherung. Bereits Anfang 2008 berief sich ein Arbeitgeber auf die Nachversicherung und wies mich daraufhin. Die AOK Baden-Württemberg weigert sich auch, die Kontenübersicht mit allen Zahlungseingägen zu schicken. Damals war ich über die AOK BW versichert.

Der Arbeitgeber hat mich wegen der von ihm in Anspruch genommenen Nachversicherung einfach nicht gemeldet und nicht bezahlt. Die AOK meldete sich bei mir während der Beschäftigung und teilte mit, ich sei nicht mehr versichert und verlangte Geld von mir.

Die Krankenkasse darf die Auskunft nicht ablehnen. Dies hat das Hessische Landessozialgericht entschieden Az.: L 8 KR 158/14.

Nochmals an die AOK Bayern: Die Zusendung erwarte ich bitte bis morgen, 31.03.2016.

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Meine Forderung an AOK Bayern - Die Gesundheitskasse: EUR 2.944,04 wegen überbezahlter Beiträge, aufgrund bewusst falscher, überhöhter Beitragseinstufung/en durch die AOK Bayern und AOK BW


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.04.2016 | 14:32
Firmen-Antwort von: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Abteilung: Redaktion

Guten Tag,

vielen Dank für Ihren Eintrag in reclabox.com.

Ich möchte den Vorgang gerne aufklären und hausintern nachfragen. Dazu benötigen wir allerdings Name und Anschrift. Ich würde mich deshalb sehr freuen, wenn Sie sich bei mir melden. Bitte schreiben Sie mir an internetservice spider monkey by.aok.de.

Freundliche Grüße

Matthias Mainusch
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse

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Kommentare und Trackbacks (4)


21.04.2016 | 11:31
von ReclaBoxler-7596696 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die AOK weigert sich, zu meinen Schreiben Stellung zu nehmen. Mal bestätigt die AOK den Eingang meiner Schreiben, meist jedoch nicht. Die AOK weigert sich weiterhin, nachzuweisen, ob, wann ggf. wieviel Arbeitgeber überhaupt gezahlt haben sollen. Es wurde von den Arbeitgebern schriftlich in Frage gestellt, ob sie mich überhaupt bei der Krankenkasse melden. Vom Lohn wurde mir die Krankenkasse allerdings abgezogen. Meine Gegenforderung wird einfach ignoriert. Auch widersetzt sich die AOK der Rechtssprechung gem. dem Urteil L 8 KR 158/14 des Hess. Landessozialgericht, wonach Krankenkassen verpflichtet sind darüber Auskunft zu erteilen, was meinen Anfragen entspricht. Die Kontenübersicht aller Zahlungseingänge liegt mir bis heute nicht vor!


12.05.2016 | 16:08
von ReclaBoxler-7596696 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die AOK schickt weder die detaillierte Kontenübersicht mit allen Zahlungseingängen noch erhalte ich die Auskunft darüber, ob alle Arbeitgeber - für die ich tätig war - die Sozialabgaben abgeführt haben. Die Krankenkasse darf die Auskunft nicht ablehnen. Dies hat das Hessische Landessozialgericht entschieden Az.: L 8 KR 158/14. Die Erstattung meiner zu hoch bezahlten Beitragszahlungen, dies aufgrund falscher Berechnung/bewusst zu hoher Einstufung durch die AOK Bayern/Baden- Würrtemberg, ist zu erstatten und noch immer fällig. Die Unterlagen/Nachweise/Erstattung erwarte ich bitte bis 17.05.2016.


02.06.2016 | 17:48
von ReclaBoxler-7596696 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die AOK schickt weder die detaillierte Kontenübersicht mit allen Zahlungseingängen noch erhalte ich die Auskunft darüber, ob alle Arbeitgeber - für die ich tätig war - die Sozialabgaben abgeführt haben. Die Krankenkasse darf die Auskunft nicht ablehnen. Dies hat das Hessische Landessozialgericht entschieden Az.: L 8 KR 158/14. Die Erstattung meiner zu hoch bezahlten Beitragszahlungen, dies aufgrund falscher Berechnung/bewusst zu hoher Einstufung durch die AOK Bayern/Baden- Würrtemberg, ist zu erstatten und noch immer fällig. Die Unterlagen/Nachweise/Erstattung erwarte ich bitte bis 07.06.2016.


03.06.2016 | 12:56
von ReclaBoxler-7596696 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
DIE AOK verstößt gegen Regeln und Gesetzte! Die AOK ignoriert meine Widerspruchsschreiben/Faxschreiben seit Jahren.
Vergeblich versuche ich, die mir zustehenden Unterlagen zu bekommen und widerspreche sämtlichen Schreiben/falschen Unterstellungen der AOK. Die AOK Mitarbeiter/der Vorstand (kein fester Ansprechpartner) sind nicht gewillt mir die Unterlagen zu schicken und wollen den Fall nicht gütlich klären. Was hat die AOK zu verheimlichen? Die Krankenkasse darf die Auskunft nicht ablehnen.
Ich erwarte die Unterlagen/Nachweise/Erstattung bis 07.06.2016.




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