472 Views | 04.09.2009 | 14:13 Uhr
geschrieben von Sandra Baierl

Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. (Neumarkt)

Sperrung, weil Lebensgefährte im Ausland wohnt

Mein Lebensgefährte und ich lebten in einer Bedarfsgemeinschaft. Am 31.7.09 ging er nach Spanien mit dem E303 und einer Abmeldung aus Deutschland. Nun macht die zuständige Arbeitsagentur mir Ärger und will mich sperren, weil ich noch keinen Lohnzettel meines Lebensgefährten vorgelegt habe.

SCHLAGWORTE

Ich habe angegeben, dass wir nun getrennt sind, von Tisch und Bett getrennt und dass er in Spanien leben wird und nicht mehr nach Deutschland kommen wird. Aber irgendwie scheinen die nicht zu wollen. Auch die Berechnung ist lächerlich, sie zahlen mir 350 Euro, für mich und drei Kinder. Miete zahlen sie auch 600 Euro.

Das scheint mir doch ein klein wenig zu sein. Sie sagen aber, dass das angemessen ist. Wie soll ich mit 350 Euro durchkommen? Bin seit einem Jahr auf Suche nach Arbeit, aber da das jüngste Kind soeben erst drei Jahre geworden ist, und es drei Kinder sind, werde ich von vorn herein bei den Arbeitgebern abgewiesen.

Ich möchte mal irgendeine Stelle, Behörde oder Anwalt finden, der ordentlich Dampf macht und mal den Ungleichbehandlungen ein Ende setzt.

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Kommentare und Trackbacks (5)


04.09.2009 | 15:08
von ReclaBoxler-3385831 | Regelverstoß melden
Angenommen, Sie wären mit € 12/Std. für einfache Arbeiten einverstanden, wäre das netto ca. € 1400,--. Sie müssten dann wohl noch ca. 180,- € Fahrkosten und die Kinderkrippe. Wären Sie dann wirklich bereit, für mich 39 Stunden pro Woche zu arbeiten?

Ich höre immer dann die Antwort: Dafür lohnt es sich nicht zu arbeiten. Da habe ich ja mehr, wenn ich zu Hause bleibe.

06.09.2009 | 01:49
von Giuseppe Gorgonzola | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Giuseppe Gorgonzola Entschuldigung, aber was ist denn das für ein Gejammere? Sie bekommen für Ihre drei Kinder ja wohl noch Kindergeld, außerdem gibt's für dies und das einmalige Zuschüsse. In Neumarkt befindet sich doch bestimmt auch ein Tafelladen, wo man sich mit Lebensmitteln eindecken kann. Und dann kochen Sie mal für drei oder vier Tage Linsensuppe oder Eintopf. Sie glauben ja nicht, was man da sparen kann. Sie müssen Ihre Möglichkeiten einfach effektiver ausnutzen, dann kommen Sie auch im Leben klar.


07.09.2009 | 08:53
von JST JST | Regelverstoß melden
Haben Ihre Kinder denn schon drei Nintendos? Und wie viele Hunde und Katzen haben Sie? Wie viele Handys mit Verträgen haben Sie? Vielleicht auch noch Premiere?

03.10.2009 | 01:19
von Annette V.Oesterreich | Regelverstoß melden
Ich glaube es einfach nicht, wie Menschen sich hier gegen eine Frau mit drei Kindern verhalten! Das Kindergeld wird von dem Hartz IV-Satz abgezogen. Das bedeutet bei z.B. einem Kind gibt es € 211,- abzüglich € 164,- Kindergeld, d.h. 211,- Euro/Monat - egal, wie alt das Kind ist.

Wie es sich bei weiteren Kindern verhält, weiß ich jetzt gerade nicht aus dem Kopf, aber in jedem Fall wird das Kindergeld immer vom Satz abgezogen. Diese unsubstantierten Bemerkungen hinsichtlich der möglichen Spielsachen der Kinder sind völlig infantil und zeigen, dass in den Köpfen mancher immer noch das Klischee vom "bösen Arbeitsverweigerer" auf alle Bedarfsgemeinschaften übertragen wird.

Vielleicht sollten die, die sich hier so herablassend verhalten, möglichst bald ihren Job verlieren, damit sie begreifen, was für unwürdige Zustände sich hier in Deutschland breit machen. Wer gibt Ihnen das Recht Menschen zu verurteilen? Wie heißt es nochmal in der Bibel? Wer ohne Tadel, der werfe den ersten Stein!

Im übrigen sollten Leute, die hier von Tafeln und dergleichen faseln, mal durch dieses Nadelöhr gehen. Es ist wirklich nicht sehr angenehm in der Schlange zu stehen und wohlmöglich auch noch von ihrem Nachbarn dabei beobachtet zu werden. Ach ja, da sind ja noch die ach so "großzügigen Zuschüsse!" Wer so redet, sollte sich vorher erst mal schlau machen. Wir reden hier nämlich von Hartz IV und nicht von den Zuständen zu Zeiten von Sozialhilfeleistungen.

Es ist nicht nett, wenn in der Schule die Kinder gehänselt und ausgegrenzt werden, weil man zufällig erfahren hat, dass die Eltern zur Tafel gehen. Sie dürfen sich dann Tafelkind nennen lassen und Schlimmeres. Es wird höchste Zeit, dass in den Hirnen der ach so lauteren, anständigen und fleißigen Deutschen endlich das Licht angeht.

P.S. Das Lesen des SGB II kann manchmal ganz hilfreich sein.

03.10.2009 | 09:40
von ReclaBoxler-5318343 | Regelverstoß melden
Annette v. Oesterreich: Dem kann ich nur zustimmen. Wenn man die menschenverachtende Bemerkung von Gorgonzola (der sich auf solche Äußerungen auch in anderen "Kommentaren" wohl spezialisiert hat) liest, dann weiß man, wes Geistes Kind diese Leute sind. Denen sei von Herzen zu wünschen, dass sie selbst einmal komplett am Boden sind.



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