1643 Views | 11.04.2016 | 13:50 Uhr
geschrieben von Jörn Theissen

Thomas Philipps GmbH & Co. KG (Stadtlohn)

Ware wird bei Irrtum nicht zurückgenommen

Bestell-/Kundennummer: 111222

Wir waren kürzlich sehr empört über die Kundenunfreundlichkeit des Unternehmens Thomas Philipps. Wir hatten dort irrtümlich eine Matratze gekauft, die nicht aufs vorgesehene Bett passte. Daher brachten wir die Matratze noch am selben Tag noch eingepackt mit Kassenbon zurück.

SCHLAGWORTE

Im Markt weigerte man sich zunächst komplett die Ware zurückzunehmen. Man wies uns darauf hin, dass der Markt gesetzlich nicht dazu verpflichtet sei bei Irrtum oder Nichtgefallen Ware zurückzunehmen und von dem Gesetz wolle man auch Gebrauch machen. Erst nach vielem hin und Her bekamen wir einen Warengutschein. Die Auszahlung des gezahlten Betrages verweigerte man uns. Auch eine Beschwerde beim Kundenservice von Thomas Philipps brachte nichts. Auch dort reitete man nur auf Paragraphen rum und gab dem Markt Recht. Man sagte, dass wir doch froh sein könnten aus Kulanz einen Gutschein bekommen zu haben. Normal sei ein Umtausch generell bei Irrtum oder Nichtgefallen bei Thomas Philipps nicht möglich. Dieses Unternehmen ist für mich das beste Beispiel für den Begriff "Servicewüste Deutschland"!

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Meine Forderung an Thomas Philipps GmbH & Co. KG: Erstattung des Kaufpreises bei Irrtum mit der Ware und vor Allem mehr Kundenfreundlichkeit


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


11.04.2016 | 14:28
von Niene K. | Regelverstoß melden
Ein Recht auf Geld zurück gibt es nirgends, außer im Online-Handel und da sollten Sie froh sein, dass man so kulant ist Ihnen eine Gutschrift zu geben.

Das Unternehmen kann ja schließlich nichts dafür das Sie nicht richtig messen können.

02.05.2016 | 20:18
von Jörn Theissen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Stellungsnahme der Firma erfolgt


02.05.2016 | 20:54
von Bernd Hecksy | Regelverstoß melden
Ich persönlich kann Herrn Theissen gut verstehen. Klar besteht kein Recht auf Umtausch bei nicht gefallen oder wenn man sich in der Grösse geirrt hat. Aber das hat etwas mit Kundenfreundlichkeit zu tun. Also ich kenne das von allen guten Geschäften, dass aus Kulanz anstandslos Ware bei Irrtum oder auch Nichtgefallen zurückgenommen wird und ja. auch das Geld zurückgegeben wird auf Wunsch des Kunden. Hatte auch mal so einen Fall in einem Discounter. Dort habe ich sofort mein Geld zurückbekommen. Als Aussenstehende können Sie, Frau Niene K. und Herr Recla-Boxer, der Sie sich hinter einem Synonym verstecken natürlich grosse Sprüche klopfen, eben Forentrolle. Ausserdem finde ich IHre Art zu antworten und dem Autor unterstellen nicht richtig ausmessen zu können doch recht unhöflich und unsachlich. Warum meldet sich nicht mal die Firma zu Wort anstatt nur 2 offensichtliche Mitarbeiter des Unternehmens, die sich hinter ihren Accounts verstecken. Eine direkte Stellungnahme der Firma wäre hier hilfreicher.



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