GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (Stuttgart)
Trotz erheblicher Mängel Tüv erhalten!
Bestell-/Kundennummer: Kontrollnummer:GTÜ 00342001
Ich habe mir ein Pkw beim Autohändler West-Ost Inh. Vitaly P. gekauft.
Ich hatte ihn beauftragt eine TüV- und Abgasuntersuchung vorzunehmen. Die von ihm dafür genannte Summe für den Reparaturaufwand plus TÜV und HU Kosten wurde mit 300,-€ benannt, die ich übernahm.
Er stellte das Fahrzeug bei GTÜ Herrn Dipl.Ing. Steffen S. in 13053 Berlin vor. Herr S. erstellte am 14.12.2015 eine erhebliche Mängelliste.
Herr Vitaly P. gibt an, die Mängel gemäß der o. g. Mängelliste beseitigt zu haben.
Danach stellte er das Fahrzeug bei Jacob B. vor.
Bei der erneuten intensiven HU am 22.12.2015 wurde von Herrn GTÜ-Sachverständigen B.Sc. Jacob B. nach Prüfung der TÜV erteilt. Zu diesem Zeitpunkt wurden laut Jacob B. keine Mängel festgestellt, sonst hätte es ja wohl auch keine TÜV-Erteilung gegeben. Stand des Wegstreckenzählers 204.258 km. Am 23.12.2015 stellte ich nach der Übergabe des Fahrzeugs Klappergeräusche an der Vorder- und Hinterachse fest und ein Geräusch vom Keilrippenriemen.
Am 18.01.2016 bei 204.331 km stellte ich das Auto bei kfzteile24 vor. Dort wurden erhebliche Mängel festgestellt, die bei der HU Untersuchung auf jedenfall gesehen werden mussten, wie z. B.: Fahrwerk (Koppelstangen, Unterboden Schweller durchgerostet). Insgesamt wurde das Fahrzeug als nicht verkehrssicher bewertet.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Für eine tatsächliche Erreichung der Verkehrssicherheit wurde mir von kfzteile24 ein Angebot in Höhe von ca. 920,-€ übergeben. Der Pkw sollte mir nicht mehr herrausgegeben werden. Die Übernehme auf eigener Verantwortung musste ich unterschreiben.
Die von kfzteile24 genannten Mängel wurden mir ebenfalls von einer anderen KFZ-Werkstatt (MB-Automobile, Faruk Ö., Berlin) so bestätigt. Dort lies ich die Mängel beheben.
Insgesamt ergibt sich der Eindruck, dass die o. g. TÜV-Erteilung auf einer völlig falschen Grundlage erfolgte. Daher sehe ich für einen Schadensersatz die TÜV-Prüfstelle in der Pflicht.
Ein klärendes Gespräch für eine Lösung im beiderseitigen Interesse konnte mit Herrn Steffen S. und Kollegen Jacob B. leider nicht erreicht werden, da sie sich in keinerlei Verantwortung sahen.
Da zwei voneinander unabhängige Werkstätten die Mängel erkannten und bestätigen können, ist die Arbeitsweise der TÜV-Prüfstelle offensichtlich für die entstandenen Situation verantwortlich.
Ich möchte Sie bitten sich meines Problemes anzunehmen, mir ggf. noch Hinweise zu geben, bzw. mir in diesem Fall umfänglich zu helfen.
Dankend für Ihre Bemühungen und in Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Jörg Laue
13.04.2016 | 13:31
Abteilung: Qualität und Revision
Sehr geehrter Herr Laue,
gerne möchten wir dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt nachgehen.
Hierzu bitten wir Sie uns eine Kontaktmöglichkeit zu nennen, in der auch personenbezogene Angaben, unter Berücksichtigung des Datenschutzes, ausgetauscht werden können.
Gerne können Sie uns auch über unsere Homepage www.gtue.de eine Nachricht zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
GTÜ mbH
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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