Durch Avis Budget Autovermietung gelöste Beschwerde. | 768 Views | 07.04.2016 | 12:26 Uhr
geschrieben von M. King

Avis Budget Autovermietung GmbH & Co. KG (Oberursel)

Für nicht verursachte Kratzer Schadensbeteiligung bezahlt

Bestell-/Kundennummer: 327839035

Ich habe das Avis Mietauto mit der Vertragsnummer 327839035 am Flughafen Stuttgart am Montag, den 04.04.2016, abgeben. Ich hatte zum ersten Mal ein Mietauto von Avis in der Zeit vom 01.04. bis 04.04.2016.

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Bei der Abgabe wurden kleine Kratzer an der vorderen unteren Stoßstange entdeckt (siehe Bild). Dieser Schaden ist definitiv nicht während meines Mietzeitraumes entstanden. Das können auch MitfahrerInnen bezeugen. Innerhalb von Sekunden wurde ich auf den Schaden aufmerksam gemacht, obwohl vorne leichte Verschmutzungen durch die Fahrt vorhanden waren. Die Prüfung erfolgte so: direkt dort geschaut und noch Verschmutzungen abgemacht, um die Schramme zu finden und zu zeigen. Alles andere interessiert nicht.

Bei der Abholung am Freitag, 01.04., stand das Auto in der Tief- und Parkgarage am Flughafen. Ich habe das Auto nach Schäden rundherum angeschaut, aber auf den ersten Blick nichts entdecken können. Die Kratzer sind weit unten und in der Tiefgarage des Flughafens Stuttgart sind die Lichtverhältnisse, um Schäden solcher Art zu entdecken, nicht gerade förderlich. Die Kratzer kann man so weit unten mit einem kurzen Blick nicht entdecken oder es braucht geschultes Fachpersonal, die ein Auge dafür haben. Das Fahrzeug hatte auf der Scheibe noch Rückstände von Insekten, die bei der Waschanlage nicht vollständig entfernt wurden. Solche Rückstände waren auch auf der Stoßstange vorhanden und erschweren das sofortige Erkennen.

Ich habe keinen Unfall mit diesem Fahrzeug gehabt, noch das ich beim Einparken irgendwo vorne angestoßen wäre, so dass diese Art der von oben queren kleinen Kratzer entstehen konnten. Ich schließe auch ein Fremdverschulden durch Dritte ohne meinem Bemerken aus. Das Fahrzeug stand in der Zeit nie so, dass dieser Schaden vorne hätte entstehen können.

SCHLAGWORTE

Ich gehe sorgsam mit dem mir gemieteten Auto um und achte penibel darauf, dass das Fahrzeug beim Abstellen nicht beschädigt werden kann.

Ich gehe davon aus, dass die Kratzer bereits vor meiner Übernahme vorhanden waren und nicht von mir noch von Avis entdeckt wurden. Das Fehlen der Abdeckblende am Heck zur Abschleppöse im unteren Bereich ist mir auch erst am Sonntag aufgefallen, weil die Abschleppösen-Vorrichtung eben so tief liegt. Davon war in der leeren Mängelliste ebenso nichts vermerkt. Darauf habe ich den Mitarbeiter hingewiesen.

Ich möchte Sie daher bitten, mir den Schadens-Selbstanteil nicht in Rechnung zu stellen. Ich habe bei der Übergabe mein Widerspruch deutlich gemacht und die Quittung nicht unterschrieben.

Es ist meine erste Erfahrung mit Avis. Ich war sonst immer Kunde bei Europcar. Ich werde in Zukunft noch penibler und genauer die Fahrzeuge anschauen müssen, um solche Beschwerden und Ärger zu vermeiden. Wie gesagt, ich habe diesen Kratzer-Schaden am unteren Stoßfänger vorne links nicht verursacht und konnte dies bei der Abholung auch nicht wahrnehmen. Ich kann nicht auf Knien nach kleinen Schäden im Lack suchen.

Ich empfinde den Umgang und diese Art der Zuschreibung an mich als Kunde von Avis als Abziehungs-Masche. Solche werden auch in Internetforen zu anderen ähnlichen Beschwerden mit Kleinst-Schäden (z. B. kleiner Steinschlag in der Scheibe) bei Avis beschrieben. Schon beim Einchecken fragte man mich eindringlich, ob ich nicht 25 Euro mehr pro Tag zahlen wolle, dass beim möglichen Eintritt eines Schadens keine Selbstbeteiligung bezahlt werden müsse.

Auf der von mir nicht unterschriebenen Quittung steht: "Frontstoßstange gesprungen/ge-brochen - 842 Euro". Mit Schadensbearbeitungsgebühr sind es 975,93 Euro. Diese Beschreibung für die kleinen Kratzer entspricht nicht der Wirklichkeit und rechtfertigt nicht die Einforderung der hohen Schadensbeteiligung. Dies steht in keiner Relation.

Jetzt sah ich heute am 07.04.2016, dass der Betrag bei meiner MasterCard bereits abgebucht wurde. Dies ist nicht in Ordnung, da ich weder etwas unterschrieben habe, noch dass der Fall geprüft und Stellung genommen wurde.

Es entsteht der Eindruck, dass man die kleinen Schrammen an irgendjemanden loswerden wollte. Ich fühle mich ungerecht für diesen Kleinstschaden verantwortlich gemacht, den ich nicht verursachte. Solch eine negative Erfahrung hatte ich bis jetzt noch nie mit einer Autovermietung in Deutschland machen müssen.

Angesichts des jetzt abgebuchten Betrages am 07.04.2016 erwarte ich eine Rückbuchung der Schadensbeteiligung für den von mir nicht verursachten Schaden.

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Meine Forderung an Avis Budget Autovermietung GmbH & Co. KG: Rückbuchung der Schadensbeteiligung


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Kommentare und Trackbacks (2)


07.04.2016 | 12:33
von Fred . .H.S. | Regelverstoß melden
Für den Schaden brauchen sie nicht aufzukommen. Wenn Schadensersatz geleistet werden muss, dann nur für verschuldete Schäden-und zwar selbst verschuldete! So wie bei Ihnen ist es entweder ein Andere gewesen oder der Schaden bestand schon. Die Fa. Avis muss Ihnen explizit nachweisen, dass Sie der Schadensverursacher sind. Erst dann wären Sie zum Schadensersatz verpflichtet. Die einfache Feststellung, da war vorher kein Schaden am Mietfahrzeug und bei der Rückgabe ist ein Schaden da berechtigt Avis nicht zur Schadensersatzforderung. S. § 823 BGB-hier ist immer nur von Verschulden die Rede.
Klagen sie ggfls. gegen die finanzielle Belastung und fordern sie Rückerstattung. Das werden sie gewinnen, notfalls mit einem Anwalt.
Viel Erfolg.

13.04.2016 | 07:24
von M. King gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Avis zahlt laut Mitteilung von 12.4.2016 die Schadensbeteiligung in voller Höhe zurück.




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