607 Views | 07.04.2016 | 17:26 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5373846
Ich bin im Oktober aus meiner Wohnung ausgezogen, kurz zuvor gab es einen Vermieterwechsel. Nun ist der neue Vermieter Deutsche Wohnen. Dieser hat beim Kauf vom Altmieter scheinbar kein Übergabeprotokoll für die Wohnung erhalten. Meinerseits ist das Übergabeprotokoll leider auch nicht auffindbar. In diesem steht jedoch ein schon bestehender Mangel an einer Tür drin. Nun fordert die Deutsche Wohnen von mir 140 Euro Schadenersatz. Meine Freundin und ich können bezeugen, dass der Schaden zuvor schon bestand. Desweiteren hat Deutsche Wohnen uns nie eine richtige Rechnung zukommen lassen, sondern sofort Mahnungen losgeschickt ohne Angabe von Gründen oder Ähnichem. Eine Frechheit.
Meine Forderung an Deutsche Wohnen AG:
Verzicht auf Schadenersatzforderung, da Fall unklar ist.
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.