1788 Views | 03.09.2009 | 17:08 Uhr
geschrieben von Dieter Scharfenort

Premium Content GmbH (Rödermark)

Ich soll 96, 00 € zahlen

Am 10.08.09 erhielt ich eine Zahlungsaufforderung zur Zahlung von 96,00 € im voraus für ein Jahr, weil ich mich angemeldet hätte.

Nun habe ich dort angerufen, aber landete in eine Warteschleife. Dann habe ich zwei Mails geschrieben, aber beide Mails konnten nicht angenommen werden.

Danach habe ich ein Einschreiben mit Rückantwort für 4,40 € geschrieben. Am 27.08.09 ist die Rückantwort gekommen. Wie geht es nun weiter?

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Meine Forderung an Premium Content GmbH: Zahlungsaufforderung von 96€ stornieren


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Kommentare und Trackbacks (5)


03.09.2009 | 22:06
von Peter Mallner | Regelverstoß melden
Nicht zahlen. Schreiben lohnt sich auch nicht. Schreiben ignorieren, wenn ein MB vom Gericht kommt, der aber nicht kommt, unbedingt widersprechen per beigelegten Formblatt.

15.09.2009 | 21:41
von Margit Durrer | Regelverstoß melden
Ich hatte dasselbe Problem auch, nachdem sich mein Sohn auf einer Seite angemeldet hatte: Lebensprognose... War viel Hickhack, ging zur RA (Rechtsschutz ) und diese schrieb auch einen Widerruf. Das wollten die nicht wahrhaben und es ging eine ganze Weile hin und her.

Aber einfach widerrufen und per Einschreiben hinschicken ist das, was man einfach nur machen sollte. Für den Widerruf empfiehlt sich folgende Formulierung:

“Die von Ihnen mit Schreiben vom ... geltend gemachte Forderung weise ich sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach vollständig zurück. Es ist kein wirksamer Vertrag mit Ihnen zustande gekommen. Vorsorglich und lediglich hilfsweise erkläre ich den Widerruf. Ich werde keinerlei Zahlungen an Sie leisten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist. Von weiterem Schriftverkehr bitte ich daher abzusehen.“

Und dann einfach nicht mehr melden und reagieren. Viel Erfolg.

23.12.2009 | 20:35
von Thomas Lehmann | Regelverstoß melden
Hallo,

ich habe auch diese Rechnung über 96 Euro von I Content erhalten und dummerweise vor einer Woche bezahlt. Meine Emails bleiben auch unbeantwortet. Ob ich die 96 Euro wieder zurückbuchen kann? Hat da jemand Erfahrung. Klappt das? Zumindest zahle ich die zweiten 96 Euro nicht.

Gruss
Thomas

24.12.2009 | 11:59
von ReclaBoxler-3809751 | Regelverstoß melden
 spider monkey Thomas Lehmann

Wenn Sie selber die Überweisung getätigt haben, ist das Geld futsch. Anders verhält es sich bei einer Lastschrift, die könnten Sie noch Wochen danach zurückholen.

28.12.2009 | 18:16
von Thomas Lehmann | Regelverstoß melden
Und wie steht es mit den zweiten 96 Euro, die in einem Jahr wieder fällig werden? Muss ich die nun zahlen, weil ich die ersten 96 Euro bezahlt habe, weil dies einer Vertragsbestätigung gleichkommt, oder kann ich mich da weigern?

Gruss
Thomas



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