Durch Conrad Electronic gelöste Beschwerde. | 1674 Views | 28.08.2009 | 17:22 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1029802

Conrad Electronic SE (Mannheim)

Etikett 35 Euro, Kasse 50 Euro

Also, ich wollte mir bei Conrad einen FM-Transmitter kaufen. Am Etikett im Regal stand der Preis 35 Euro. An der Kasse war der Preis 50 Euro! Also, habe ich nochmal nachgeschaut, ob ich mich vielleicht am Preis verguckt habe.

SCHLAGWORTE

Aber doch, das Model am Etikett im Regal und meines Produktes stimmten überein. Daraufhin habe ich einen Mitarbeiter darüber informiert und sagte ihm, dass ich diese Ware jetzt für 35 Euro kaufen möchte. Er hat daraufhin gesagt, dass dasss Etikett das falsche sei und zu einem anderen Produkt gehört.

Doch, nachdem er die Produktnummer am Etikett in den Computer eingegeben hat, stellte sich heraus, dass dieses Etikett zu dem Produkt gehört, was ich kaufen möchte. Danach sagte er: "Tja, das tut mir leid, da hat jemand wohl falsch gedruckt." Darauf hin ich: "Da kann ich aber nichts für, ich möchte dieses Teil für den Preis, das im Etikett steht." Daraufhin er: "Wir machen auch Fehler. Wir sind auch nur Menschen und Sie können diskutieren, wie lange Sie wollen, das Teil bekommen Sie nur für 50 Euro."

Ich wollte da keinen Aufstand wegen 15 Euro machen, aber ich muss sagen, dass es ganz schön blöd von dem Verkäufer war, weil er dadurch mehrere Kunden verliert. Also, ich kaufe nicht mehr bei Conrad ein.

Und nachdem ich das bei meinen Kumpels erzählt habe, wollten sie dort auch nichts mehr kaufen. (Denn wer weiß, was sie bei Garantiefällen so alles machen.) Na ja, ich frage mich eigentlich auch, ob ich in dem Fall recht habe.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Conrad Electronic SE: Stellungnahme


Firma hat geantwortet nach 10 Monate nach 10 Monate
22.06.2010 | 10:27
Firmen-Antwort von: Conrad Electronic SE
Abteilung: Servicemanagement

Sehr geehrtes ReclaBox-Team,

die Beschwerde wurde bereits vom Beschwerdeführer als gelöst eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Hartinger

Servicemanagement

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (16)


28.08.2009 | 19:00
von ReclaBoxler-2729722 | Regelverstoß melden
Darüber, ob Sie im Recht sind oder nicht, hätten Sie sich vielleicht mal informieren sollen, bevor Sie ein solches Geschäft durch den Dreck ziehen.
Ich finde solche Beschwerden nicht adäquat und hoffe, sollten Sie im Unrecht sein, daß Sie von "Conrad Elektonic" rechtlich belangt werden.

Und für alle, die meinen, sie sind hier anonym, denen sei gesagt, daß in einem solchen Fall eine Idendifizierung via IP-Adresse durchaus möglich ist.

28.08.2009 | 19:20
von Ina | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Ina Vermutlich sind Sie im Unrecht, ReclaBoxler-1029802.

Es sieht so aus, als ob hier das BGB § 119 (Allgemeiner Teil) greift: "(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde."
Der Verkäufer hatte demzufolge recht, er muss den FM-Transmitter nicht zu 35 € verkaufen, da es sich um einen sogenannten Erklärungsirrtum (hier hat man sich wohl bei der Preisauszeichnung verschrieben) handelt.

Warum der Verkäufer das so nicht erklären konnte - eventuell, weil er schlecht geschult ist?


28.08.2009 | 19:46
von Dominik Ratzinger | Regelverstoß melden
Auch wenn der Verkäufer im Recht ist, ist das meiner Meinung nach trotzdem eine Sauerei. Und  spider monkey ReclaBoxler-2729722: Ihr Kommentar ist überflüssig.

28.08.2009 | 19:56
von Ina | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Ina Der Verkäufer war da bestimmt der falsche Ansprechpartner wegen der Preisverhandlung, hier war eher die Geschäftsführung gefordert.

Zugegeben, der Beschwerdeführer reagiert hier etwas über, weil er glaubte, im Recht zu sein. Aber solche Kommentare, wie der von ReclaBoxler-2729722 müssen auch nicht sein, das müssen Kunde und Händler untereinander austragen.


28.08.2009 | 20:05
von ReclaBoxler-5420124 | Regelverstoß melden
Ich habe niemanden in den Dreck gezogen, ich habe mich beschwert. Über einen Mitarbeiter, der mich eben ungenügend informiert hat. Und dieser Mitarbeiter gehört nunmal zu Conrad. Tja, die haben halt einen Fehler bei ihrer Arbeit gemacht. Wenn ich Fehler in meinem Job mache, hat das auch Konsequenzen. Ich muss meine Arbeit auch perfekt ausführen. Ich gehe nicht mehr dort einkaufen, kann mich doch keiner zwingen.

28.08.2009 | 20:07
von ReclaBoxler-5420124 | Regelverstoß melden
Ja, dein Kommentar ist total unnötig Reclaboxer. Wenn ich Verkäufer wäre, hätte ich lieber 15 Euro weniger und einen zufriedenen Kunden mehr. Ist doch klar!

28.08.2009 | 20:08
von ReclaBoxler-5420124 | Regelverstoß melden
Außerdem vielen Dank INA für deine Mühe und schnelle Antwort.

28.08.2009 | 20:40
von ReclaBoxler-2729722 | Regelverstoß melden
 spider monkey Ina.
Eben. Das müssen Kunde und Händler untereinander ausmachen und nicht an einem öffentlichen Beschwerdeboard.
Und dann noch die Aussage, daß er seinen Kumpels schon Bescheid gesagt hat, daß die da nix mehr kaufen und auch wegen solcher Aussagen wie Garantiefälle. Solche Beschwerden sind nicht nur geschäftsschädigend und Rufmord (?), sondern einfach nur dumm.

28.08.2009 | 23:17
von ReclaBoxler-9384159 | Regelverstoß melden
 spider monkey RB2729722

Lesen sollte man schon können, bevor man hier mal eben irgendwelche Behauptungen aufstellt. Der Beschwerdeführer hat nicht seinen Kumpels Bescheid gesagt, dass die dort nix mehr kaufen, sondern lediglich erzählt, was ihm dort "passiert" ist.
Wie so auch nicht? Und wenn die Kumpels sich dann dafür entscheiden, bei Conrad lieber nix zu kaufen, dann ist das deren Sache. Und von Rufmord kann hier auch nicht die Rede sein. Sie übertreiben das Ganze maßlos.

Und weshalb darf sich der Beschwerdeführer denn hier nicht beschweren? Weil's Ihnen gerade nicht in den Kram passt?

30.08.2009 | 00:05
von ReclaBoxler-2328922 | Regelverstoß melden
Wenn an einem Etikett ein falscher Preis steht, ist das für den Verkäufer bindend. Der Käufer hat definitiv das Recht, diesen Gegenstand zum augezeichneten Preis zu erwerben. Aus dem Angebot "falsch ausgezeichnete Ware" und der Entscheidung des Käufers, dieses Teil zu erwerben, entsteht ein Kaufvertrag.

30.08.2009 | 12:26
von ReclaBoxler-4288111 | Regelverstoß melden
Woher haben Sie diese Weisheit? Das ist leider vollkommen falsch. Falsch ausgezeichnete Preise berechtigen nicht, den Artikel auch zu diesem Preis zu bekommen.

31.08.2009 | 09:11
von ReclaBoxler-4727698 | Regelverstoß melden
Der ausgezeichnete Preis am Regal stellt eine "Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes" durch den Kunden dar und ist in keiner Weise bindend, könnte doch sonst jeder beliebige Bösewicht ein gefälschtes Preisetikett an nahezu beliebiger Ware anbringen.

Das letzte, bindende Kaufangebot erhält ein Kunde stets an der Kasse. Sollte dies vom am Regal ausgewiesenen Preis abweichen, so besteht hier sicherlich Klärungsbedarf, jedoch hat der Kunde keinerlei Anrecht auf den dort ausgewiesenen Preis.

... und dass so mancher Elektronikfachhändler durchaus Apothekenpreise hat, ist nun auch nicht wirklich etwas überraschendes.

03.09.2009 | 16:36
von Sandmann West | Regelverstoß melden
 spider monkey von ReclaBoxler-2328922:

Falsch! Nr. 4727698 hat Recht. Eben mit dem Hintergrund, dass ein findiger Kunde einfach die Preise zu seinen Gunsten manipulieren könnte. Der Preis ist ein Angebot an dich als Kunden, das du erstmal durch Mitnahme an die Kasse annimmst. An der Kasse gibt´s dann noch einen anderen Preis, was wiederrum ein neues Angebot ist. Du kannst es akzeptieren oder lassen, deine Entscheidung!

Anders sieht es beim Onlinehandel aus, steht dort ein Angebot von z.B. 199 --> aktueller Fall Quelle: Da hier das Angebot von 199,- statt 1.999,- € ausgeschrieben war, der Kunde bestellte, die Bestellbestätigung von Quelle auch auf 199,- € lautete und auch der Betrag in der Mail zur Vorkassenzahlung gleichlautend war.

futurezone.orf.at/stories/304924/

03.09.2009 | 16:38
von Sandmann West | Regelverstoß melden
Nachtrag: wenn der Preis an der Kasse günstiger gewesen wäre? Hätte sich da dann jemand beschwert? Ich glaube nicht.

15.09.2009 | 15:03
von ReclaBoxler-1029802 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.


09.11.2009 | 10:27
von Klaus Toenies | Regelverstoß melden
Fehler können bei der Auszeichnung der Ware vorkommen. Anspruch haben Sie daraus nicht, denn der Kaufvertrag wird erst an der Kasse geschlossen. Ein seriöses Geschäft gibt den Artikel jedoch zu dem angegebenen Preis und wird ihn ändern.
Ich persönlich kaufe gern bei Conrad (allerdings nur im Versand), da ich in der Filiale auch schon mehrfach unfreundlich behandelt wurde, was ich dann der Zentrale meldete, und die sich mit einem Gutschein bei mir endschuldigte.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!