Conrad Electronic SE (Mannheim)
Etikett 35 Euro, Kasse 50 Euro
Also, ich wollte mir bei Conrad einen FM-Transmitter kaufen. Am Etikett im Regal stand der Preis 35 Euro. An der Kasse war der Preis 50 Euro! Also, habe ich nochmal nachgeschaut, ob ich mich vielleicht am Preis verguckt habe.
Aber doch, das Model am Etikett im Regal und meines Produktes stimmten überein. Daraufhin habe ich einen Mitarbeiter darüber informiert und sagte ihm, dass ich diese Ware jetzt für 35 Euro kaufen möchte. Er hat daraufhin gesagt, dass dasss Etikett das falsche sei und zu einem anderen Produkt gehört.
Doch, nachdem er die Produktnummer am Etikett in den Computer eingegeben hat, stellte sich heraus, dass dieses Etikett zu dem Produkt gehört, was ich kaufen möchte. Danach sagte er: "Tja, das tut mir leid, da hat jemand wohl falsch gedruckt." Darauf hin ich: "Da kann ich aber nichts für, ich möchte dieses Teil für den Preis, das im Etikett steht." Daraufhin er: "Wir machen auch Fehler. Wir sind auch nur Menschen und Sie können diskutieren, wie lange Sie wollen, das Teil bekommen Sie nur für 50 Euro."
Ich wollte da keinen Aufstand wegen 15 Euro machen, aber ich muss sagen, dass es ganz schön blöd von dem Verkäufer war, weil er dadurch mehrere Kunden verliert. Also, ich kaufe nicht mehr bei Conrad ein.
Und nachdem ich das bei meinen Kumpels erzählt habe, wollten sie dort auch nichts mehr kaufen. (Denn wer weiß, was sie bei Garantiefällen so alles machen.) Na ja, ich frage mich eigentlich auch, ob ich in dem Fall recht habe.
22.06.2010 | 10:27
Abteilung: Servicemanagement
Sehr geehrtes ReclaBox-Team,
die Beschwerde wurde bereits vom Beschwerdeführer als gelöst eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Hartinger
Servicemanagement
Ich finde solche Beschwerden nicht adäquat und hoffe, sollten Sie im Unrecht sein, daß Sie von "Conrad Elektonic" rechtlich belangt werden.
Und für alle, die meinen, sie sind hier anonym, denen sei gesagt, daß in einem solchen Fall eine Idendifizierung via IP-Adresse durchaus möglich ist.
Es sieht so aus, als ob hier das BGB § 119 (Allgemeiner Teil) greift: "(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde."
Der Verkäufer hatte demzufolge recht, er muss den FM-Transmitter nicht zu 35 € verkaufen, da es sich um einen sogenannten Erklärungsirrtum (hier hat man sich wohl bei der Preisauszeichnung verschrieben) handelt.
Warum der Verkäufer das so nicht erklären konnte - eventuell, weil er schlecht geschult ist?
Zugegeben, der Beschwerdeführer reagiert hier etwas über, weil er glaubte, im Recht zu sein. Aber solche Kommentare, wie der von ReclaBoxler-2729722 müssen auch nicht sein, das müssen Kunde und Händler untereinander austragen.
Eben. Das müssen Kunde und Händler untereinander ausmachen und nicht an einem öffentlichen Beschwerdeboard.
Und dann noch die Aussage, daß er seinen Kumpels schon Bescheid gesagt hat, daß die da nix mehr kaufen und auch wegen solcher Aussagen wie Garantiefälle. Solche Beschwerden sind nicht nur geschäftsschädigend und Rufmord (?), sondern einfach nur dumm.
Lesen sollte man schon können, bevor man hier mal eben irgendwelche Behauptungen aufstellt. Der Beschwerdeführer hat nicht seinen Kumpels Bescheid gesagt, dass die dort nix mehr kaufen, sondern lediglich erzählt, was ihm dort "passiert" ist.
Wie so auch nicht? Und wenn die Kumpels sich dann dafür entscheiden, bei Conrad lieber nix zu kaufen, dann ist das deren Sache. Und von Rufmord kann hier auch nicht die Rede sein. Sie übertreiben das Ganze maßlos.
Und weshalb darf sich der Beschwerdeführer denn hier nicht beschweren? Weil's Ihnen gerade nicht in den Kram passt?
Das letzte, bindende Kaufangebot erhält ein Kunde stets an der Kasse. Sollte dies vom am Regal ausgewiesenen Preis abweichen, so besteht hier sicherlich Klärungsbedarf, jedoch hat der Kunde keinerlei Anrecht auf den dort ausgewiesenen Preis.
... und dass so mancher Elektronikfachhändler durchaus Apothekenpreise hat, ist nun auch nicht wirklich etwas überraschendes.
Falsch! Nr. 4727698 hat Recht. Eben mit dem Hintergrund, dass ein findiger Kunde einfach die Preise zu seinen Gunsten manipulieren könnte. Der Preis ist ein Angebot an dich als Kunden, das du erstmal durch Mitnahme an die Kasse annimmst. An der Kasse gibt´s dann noch einen anderen Preis, was wiederrum ein neues Angebot ist. Du kannst es akzeptieren oder lassen, deine Entscheidung!
Anders sieht es beim Onlinehandel aus, steht dort ein Angebot von z.B. 199 --> aktueller Fall Quelle: Da hier das Angebot von 199,- statt 1.999,- € ausgeschrieben war, der Kunde bestellte, die Bestellbestätigung von Quelle auch auf 199,- € lautete und auch der Betrag in der Mail zur Vorkassenzahlung gleichlautend war.
futurezone.orf.at/stories/304924/
Beschwerde ist gelöst.
Ich persönlich kaufe gern bei Conrad (allerdings nur im Versand), da ich in der Filiale auch schon mehrfach unfreundlich behandelt wurde, was ich dann der Zentrale meldete, und die sich mit einem Gutschein bei mir endschuldigte.