971 Views | 18.04.2016 | 17:48 Uhr
geschrieben von Irene Wert

KIENAST Schuhhandels GmbH & Co. KG (Wedemark)

Reklamation mit Standardsatz abgelehnt

Bestell-/Kundennummer: Reklamation Nr. 1194749

Habe Stiefel am 19.10.2015 bei Street Shoes für 39,99 Euro gekauft. Nach fünf Monaten stellte fest, dass an der linken Schuhspitze Material abgeht. Habe sofort am 31.03.2016 in der Filiale reklamiert. Verkäuferin wollte einschicken. Ich bekomme wie viele andere ein Standardschreiben: "Wir können leider keinen Material-bzw. Verarbeitungsfehler feststellen und müssen davon ausgehen, dass dieser Defekt durch Eigenverschulden (ggf. abgerieben, abgestoßen, hängenbleiben) bzw. Verschleiß entstanden ist." Auch weiter wie bei vielen Hinweis, dass "Können wir auch von Seiten des Gesetzgebers keine Gewährleistung geben und bitten um Verständnis". Auch werde ich wie viele mit einem Gutschein von 20% abgespeist.

SCHLAGWORTE

Nur Tatsache ist, dass innerhalb der sechs Monate nach dem Kauf eine Gewährleistung von Seiten des Gesetzgebers zum Schutz der Käufer existiert, die hier einfach ignoriert wird. Und zwar geht der Gesetzgeber davon aus, dass wenn eine gekaufte Sache innerhalb von sechs Monate einen Fehler aufweist, dass der Material/Verarbeitungsfehler bereits beim Kauf vorlag und es besteht in diesem Zeitraum Beweislastumkehr. Das heißt, dass nicht der Kunde den Materialfehler beweisen muss, sondern der Händler. Nur davon ausgehen, dass der Kunde es veruracht hat, reicht nicht.

Ich habe per E-Mail mein Widerspruch eingelegt. Wurde nicht beantwortet. Habe angerufen, angeblich hätten die meine E-Mail nicht bekommen (auch eine Masche?), habe einen arroganten Mitarbeiter mein Anliegen vorgetragen, der mir doch tatsächlich weiß machen wollte, dass doch klar ist, wenn die keinen Materialfehler finden, muss es Schuld des Kunden sein. Auf mein Argument, dass er in diesem Fall Beweispflicht hat, da der Schaden innerhalb von sechs Monate liegt, meint er, er müsse es nicht. Ich könne gerne prozessieren und die Gerichte geben ihnen immer Recht.

Ich werde auf jedem Fall den Widerspruch noch mal einlegen. Und wenn die Firma nicht einlenkt, will ich zum Anwalt gehen.

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Meine Forderung an KIENAST Schuhhandels GmbH & Co. KG: 100% Erstattung von 39,99 Euro.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


21.08.2016 | 19:44
von Irene Wert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe mich nun an Anwalt gewandt. Da auch hier keine Einsicht von seiten der Firma Kienast, wir die Sache nun vorm Gericht verhandelt




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