mydays GmbH (München)
Abgelaufener Gutschein, keine Kulanz
Guten Tag,
wir haben zwei Gutscheine von mydays für einen Kochkurs im Wert von jeweils 79 Euro. Dieser Gutschein wurde noch mit einer einjährigen Einlösefrist (einlösbar bis 31.01.2011) ausgestellt.
Wir sind der Ansicht, dass die Gültigkeit auf ein Jahr zu befristen eine unzulässige Regelung ist, da dies eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers darstellt und somit die damaligen AGBs nicht mehr zutreffend sind.
Der Kunde hat nach Auskunft einer Kanzlei in diesem Fall einen Anspruch auf Erstattung des Geldwertes (Allerdings kann der Händler den entgangenen Gewinn, den er bei Einlösung des Gutscheins gemacht hat, einbehalten).
Auf eine Anfrage per E-Mail erhielten wir lediglich die standardisierte Antwort, dass Gutscheine der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren unterliegen.
Wir erwarten eine kundenfreundliche Lösung, da wir auch gerne bereit sind, durch Zukauf/Zuzahlung einen anderen Gutschein/teuere Leistung zu kaufen.
20.07.2016 | 17:19
Abteilung: Customer Care
Lieber Kunde,
unsere Gutscheine unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Wir haben die Regelung von damals mit einem Jahr bereits zu Gunsten unserer Kunden auf 3 Jahre verlängert. Darüber hinaus suchen wir bei einer kurzfristigen Überschreitung der Frist immer nach einer kulanten Lösung. Da aus Ihrem Beitrag leider keine Bestellnummer oder Name ersichtlich ist, kann ich Ihren Vorgang nicht weiter prüfen. Gemäß Ihren Angaben gehe ich jedoch von einer Verjährung am 31.12.2013 aus, so dass hier auch kein Entgegenkommen mehr möglich ist.
Gerne können Sie Ihre Email noch einmal unter Angabe Ihrer Beschwerde-Nr. hier beantworten und wir prüfen Ihr Anliegen.
Freundliche Grüße, Ihr mydays Team