Sozialgericht Schwerin (Schwerin)
Sozialgericht läßt mich absichtlich ins Messer laufen
Bestell-/Kundennummer: S 18 AS 1513/11
dies ist der sachverhalt, den ich an
Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Per Fax: 030185809525 24.02.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, weil mein Anwalt sagte, das in meinem Fall eine Gesetzes Lücke schuld wäre, warum mich das Sozialgericht Schwerin ins offene Messer laufen ließ.
Zum Fall: die Arge Schwerin forderte Geld von mir teils unberechtigterweise zurück. Ich übergab die Angelegenheit meiner Anwältin für soziales. Diese jedoch war auch Anwältin für Familienrecht, die meinen Ex-partner bei der Scheidung vertrat, so das sie das Mandat niederlegte. Für diese Anwältin war die PKH schon bewilligt.
Also mußte ich hier in Siegen einen neuen Anwalt beauftragen, meine Interessen zu vertreten. Für meine PKH forderte das Gericht immer obskurere Dinge an. Am 15.09.2015 war dann die Verhandlung und wurde mit einem Vergleich geschlossen. Erst 2,5 Monate später lehnte das Gericht meine PKH ab, weil angeblich der Mandats Wechsel nicht ausführlicher begründet war und ich angeblich einnahmen nicht belegte. Konnte ich auch nicht, da ich nur einen ca Wert für das Einkommen meines damals noch Lebenspartners angab.
Mein Anwalt hat gegen die Ablehnung meiner PKH Beschwerde eingereicht. Nur sagte er mir auch, das das Gericht mich wohl wissentlich über die Klinge springen ließ. Aus welchem Grund ist jedoch unklar.
Wie kann es sein, das ein Gericht erst nach einer Verhandlung (egal mit welchem Ausgang) eine PKH ablehnen oder bewilligen kann und den Bürger dann auf (wie bei mir) knapp 1800€ sitzen lassen kann. Und dann dazu schreibt, * Dieser Beschluss ist unanfechtbar, § 172 Abs. 3 Nr. 2a SGG. *
Sollte da das Ministerium nicht versuchen, diese Lücke zu schließen? Ich denke mal, ich bin nicht der einzige, der durch ein SOZIALGERICHT voll über den Tisch gezogen wurde!
Für weitere Fragen, unterlagen etc stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
MfG
ein nicht mehr ganz an den Sozial Staat glaubender Bürger.
diese beschwerde ging dann von Berlin nach Bonn und von dort aus zur
Präsidentin des Landessozialgerichts MV
Frau Modemann
Herr/Frau Freund
17223 Neustrelitz
diese gaben als antwort folgendes zusammengefasst:
Dem Dienstvorgesetzten kommt keinerlei Eingriffs-oder auch nur Beurteilungsmöglichkeiten zu, da dies die richterliche Unabhängigkeit verletzen würde.
desweiteren: eine bewußte verzögerung der entscheidung über ihren PKH Antrag vermag ich nicht zu erkennen. vielmehr wurde im Oktober 2014 an ihren bevollmächtigten gerichtete gerichtliche Anforderung von Belegen bezüglich der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegenüber ihrem eingetragendem Lebenspartner und deren zurückweisung nicht reagiert worden.
es ist ein witz. mein anwalt machte zu diesem zeitpunkt und vorher schon klar, das das Scheidungs- und Unterhaltsverfahren noch am laufen ist und keine Werte genannt werden können.
Komischerweise hatte das Amtsgericht in Schwerin genau die selben Unterlagen wie das Sozialgericht. und komischerweise ist mein PKH Antrag vom Amtsgericht bewilligt worden, nur das Sozialgericht verwehrt mir diesen!
Das hat nichts mehr mit Sozialgericht und Sozialstaat zutun. Ich habe jedenfalls den Glauben an den Sozialstaat und die Gerechtigkeit hier in diesem Land verloren!