Durch ab-in-den-urlaub.de gelöste Beschwerde. | 593 Views | 03.05.2016 | 07:35 Uhr
geschrieben von Norbert Graß

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Gutschein wird trotz Bestätigung nicht eingelöst

Bestell-/Kundennummer: Bestätigungsnummer: HGUC2SC2J6EAAAABKJK2EM2X

Nie mehr "Ab in den Urlaub"!

SCHLAGWORTE

Am 18. Januar 2016 hatte ich eine Reise nach Kreta über ab-in-den-urlaub.de gebucht.

Eine Frau Weiß (Kundenberaterin) wies mich darauf hin, dass ich meine Bankverbindung an service spider monkey ab-in-den-urlaub.de zwecks Rückvergütung des Gutscheines über 100 € mitteilen sollte.

Dies wurde mit E-Mail vom 22. Januar auch gemacht. Grundsätzlich hatten die ja meine Bankverbindung, da die Reise ja über dieses Konto bezahlt wurde (Bankeinzug).

28 Tage nach Reiseantritt war das Geld natürlich nicht auf dem Konto.

Mit E-Mail, unter setzen einer Frist, wurde aufgefordert, die 100 € endlich zu überweisen. Nichts geschah.

Bei einem Anruf bei ab-in-den-urlaub.de wurde mir heute erklärt, dass ich die Bankverbindung verspätet (nach meiner Rückkehr) mitgeteilt hätte. Eine Auszahlung könne nur erfolgen, wenn die Bankverbindung vor Urlaubsantritt im Kundenportal eingetragen sei.

1. Gibt es im Kundenportal gar kein Feld zur Eintragung der Kontoverbindung und

2. Wurde dies ja per E-Mail bereits am 22. Januar gemacht.

Für mich ist dieses Gebaren BETRUG! Es verstößt auch eindeutig gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG insbesondere gegen § 5 (Irreführende geschäftliche Handlungen).

Ich wurde vorab von 2 Freunden davor gewarnt bei ab-in-den-urlaub.de zu buchen.

Auch bei Ihnen gab es großen Ärger mit dem Gutschein.

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: Auszahlung der 100 €


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


10.05.2016 | 09:54
von Norbert Graß noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ab-in-den-Urlaub weigert sich weiterhin mit dem Argument, ich hätte meine Bankverbindung VOR Reiseantritt mitteilen müssen. Die Mail, mit der ich dies vor Abreise gemacht hatte, sei nie bei AidU eingegangen.
Ich werde diese Woche noch Strafanzeige stellen und einen Mahnbescheid erwirken.


25.05.2016 | 22:14
von Norbert Graß gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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