802 Views | 01.05.2016 | 18:02 Uhr
geschrieben von Alexander Buling

Asstel ProKunde Versicherungskonzepte GmbH (Köln)

Asstel Versicherung schickt keine Prämie, dafür Mahnung

Bestell-/Kundennummer: 50.501.787116

Als ich letztes Jahr bei Asstel die Versicherung online abschloss schien alles in Ordnung.

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Bis eines Tages (recht spät) Mahnung ins Haus flatterte. Ist wohl System auf Zeit zu spielen, denn ohne Zahlung ist rückwirkend nichts versichert.

Jedenfalls wurde nicht vom Konto abgebucht. Konto war gedeckt.

Amazon Gutschein wurde keiner zugesendet. Dafür aber Mahnbriefe auf die es keine Antwort /Stellungnahme gab - denn da hätte man es klären können.

Asstel begründet nun mit fehlender Unterschrift des Lastschriftmandat, wie gesagt kein Wort zuvor, nun sind sechs Monate vorbei.

Droherie, Mahnverfahren und jede Menge Ärger.

Macht euch selbst ein Bild von Asstel:

Zum Thema Asstel sachversicherung AG folgendes:

Geschiss ist gross, Aufwand gross aber der Gewinn wenn überhaupt - klein.

Anbei mein Fall. da wird rotzfrech mithilfe Rechtsanwaltskanzlei aus Köln + Amtsgericht vor Ort oderntlich gepresst.
Und dass obwohl auf Mahnungen keine Antwort gab, zu Einwänden null Stellungnahme. heute heisst das Sie haben kein Lastschriftmandat unterschrieben.

Aber der Amazon Gutschein wurde bis dato nirgends erwähnt! Nicht bei den Rechtsanwälten und auch nicht bei Amtsgericht.

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Meine Forderung an Asstel ProKunde Versicherungskonzepte GmbH: Niederschlagung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (12)


16.05.2016 | 22:07
von Alexander Buling noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


30.05.2016 | 08:07
von Alexander Buling noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Firma Asstel AG betreibt das Verfahren weiter. Macht euch selbst ein Bild und lest die Kommentare.

www.mydealz.de/deals/asstel-hausratversicherung-mit-bis-45-amazon-gutschein-623242?page=8#comments

Ich werde mal die Verbraucherzentrale kontaktieren.


26.06.2016 | 16:16
von Alexander Buling noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


26.06.2016 | 16:21
von Alexander Buling | Regelverstoß melden
Üble Abzocke!

Inzwischen gibt es ein "Urteil im Namen des Volkes"

Welches Volkes? Bienenvolk? .

Artikel 120, Grundgesetz sage ich nur dazu!
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26.06.2016 | 16:26
von Alexander Buling | Regelverstoß melden
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 120

(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder läßt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen unberührt.
(2) Die Einnahmen gehen auf den Bund zu demselben Zeitpunkte über, an dem der Bund die Ausgaben übernimmt.

Ich dachte "Bund" trägt die Kosten der Besatzung. dabei sind wir das.
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26.06.2016 | 16:26
von Alexander Buling noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gute, informative Literatur:

https://www.amazon.de/s/ref=nb_sb_noss_1?__mk_de_DE=ÅMÅŽÕÑ&url=search-alias%3Daps&field-keywords=brd+gmbh


27.06.2016 | 08:58
von Jürgen Meyer | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Buling,

rein rechtlich sieht es, um es mit einfachen Worten zu sagen, so aus: Bevor jemand von Ihrem Konto abbuchen darf, benötigt dieser Ihr Einverständnis hierzu. Diese Erlaubnis ist das sogenannte SEPA-Lastschriftmandat.

Nun zu Ihrem Fall:
Sie haben einen Versicherungsvertrag online abgeschlossen und um einen Einzug der Beiträge mittels Lastschrift gebeten. Hierzu ist es in der Regel zwingend erforderlich, dem Versicherer ein unterschriebenes SERA-Lastschriftmandat zukommen zu lassen. Prinzipiel sind Sie als Beitragszahler verpflichtet, sicherzustellen, dass der Beitrag fristgerecht beim Versicherer eingeht. Dieses haben Sie schuldhaft versäumt. Sie sind somit Ihrer Vertragsverpflichtung nicht nachgekommen. Der Versicherer hat Sie dann auf diesen Umstand aufmerksam gemacht. Auch dieses Schreiben scheinen Sie ignoriert zu haben. Aus diesem Grund hat der Versicherer weitere rechtliche Schritte eingeleitet, da Sie Ihren Vertragspflichten auch nach Aufforderung nicht nachkommen. Rein rechtlich gibt es hier nichts zu beanstanden.

Mein Tipp:

Nehmen Sie nochmals mit der Asstel-Versicherung Kontakt auf, bieten Sie der Versicherung, den Versicherungsbeitrag umgehend zu überweisen, wenn im Gegenzug die Versicherung auf die Berechnung der Inkasso-Kosten verzichtet. So kommen Sie mit einer "normalen" Beitragszahlung aus der Sache heraus.

p. s. Seien Sie froh, dass Sie keinen Schadensfall hatten, denn solange Sie schuldhaft den erstbeitrag nicht bezahlen, sind sie in diesem Fall nicht versichert.

27.06.2016 | 09:51
von Alexander Buling | Regelverstoß melden
 spider monkey Jürgen Meyer

Guten Tag Herr Meyer, was Sie gepostet haben ist mir bekannt.
Es kliegt meinerseits kein schuldhaftes Verhalten vor. SEPA Mandat lag mir nicht vor.

Das hätte man mit der Versicherung bei der 1. und 2. Mahnung klären können. Aber nein, es ist eine Industrie bestehend aus Versicherungen, Rechtsanwälten und Gerichten. Es wird nur produziert am laufenden Band. Rechtliche Schritte eingeleitet wie Sier das ausführen. Muss ja jemand die Gehälter, den Sold finazieren, nebenbei die Besatzung und auch Herrn Erdogan.

Wenn Sie aufmerksam durchlesen was ich gepostet habe gibt es keine Inkassokosten, sondern Rechtsanwalts- und - Gerichtskosten, denn es gibt ein Urteil im Namen des "Volkes".

Ich bin nicht froh und habe es auch nicht zu sein. Ich habe alles richtig gemacht, abgezockt wurde ich wohlbemerkt. Aber am besten lacht wer.) ))

Übrigens es gibt einen Unterschied zwischen -gültigem- und -geltendem- Recht, informieren Sie sich.

Siehe z. B Bereinigungsgesetze

www.lokalkompass.de/hemer/politik/rechtskraft-der-bereinigungsgesetze-durch-bundesjustizministerium-voll-bestaetigt-d556865.html
Das heißt nunmehr, ab dem 30. November 2007 gilt kein Gerichtsverfassungsgesetz, keine Zivilprozessordnung (ZPO), keine Strafprozessordnung (StPO) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) nur noch im Rahmen des Geltungsbereiches (§ 5 auf Schiffen und Flugzeugen).

Lasst euch nicht um den Finger wickeln!

13.07.2016 | 02:31
von Alexander Buling | Regelverstoß melden
So, nun ist es da. Das Wunder!

Aus Gegenstandswert 21,22 € machen die doch glatt 250,78 €

Und das nur - weil die zwei mal mein Fax nicht bekommen haben.
Ich habe auf die Mahnungen reagiert.

Anscheinend Guter Draht zu Firma "Amtsgericht", wo die zusammen Forderungen produzieren und Urteile.

Hoch lebe der Rechtsstaat, Demokratie und das "Volk"!

Vorsicht, Leute - es ist Krieg. Krieg gegen uns.
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10.06.2020 | 17:17
von Alexander Buling noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
NEIN, ich bekomme erneut Rechnung, die ich bereits bezahlt habe. Das Ma*ia-Pack "Inkasso" versucht es erneut, doppelt einzutreiben.


10.06.2020 | 17:19
von Alexander Buling | Regelverstoß melden
Update JUNI 2020:

Erneut versucht das "Universal Inkasso" hier die Spielchen zu treiben.

Habe daraufhin Anzeige + Strafantrag bei Polizei eingereicht, mal sehen, ob die sich abnabeln.
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10.07.2021 | 22:22
von Alexander Buling | Regelverstoß melden
Nachtrag 10.07.2021 --->

hartnäckig weiterhin fordern. Der Dreck$laaaden gibt keine Ruhe. Wir haben 2021
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