Von Zamaro beantwortete Beschwerde. | 836 Views | 29.04.2016 | 14:48 Uhr
geschrieben von Simone Schopf

Zamaro GmbH (Poing bei München)

Illegale Abbuchung von meinem Konto

Bestell-/Kundennummer: Az-21A562560001

Meine 15 jährige Tochter hat in der Zeitung Joy den Tipp gesehen ganz einfach und günstig an Kleidung ranzukommen.

SCHLAGWORTE

ZAMARO!

Lediglich die Versandkosten von 5,90€ und schon kann es losgehen!

Sie sich angemeldet und die 100 Punkte "Begrüßungsgeschenk" ausgegeben.
Ein Kleid, eine Bluse und eine Handtasche waren ihr Ergebniss zusammen für 60Punkte.
Nun die 5,90 € "Versandkosten" wurden von meinem Konto abgebucht und die Bestellung kam, alles super!

Dann fing das an worauf wohl schon viele reingefallen sind.
Mir wurden 48 € vom Konto abgebucht.
Ich habe es erst einmal für ein Versehen gehalten.

Kundenservice angeschrieben, ohne Erfolg.
Info spider monkey zamaro angeschrieben, ebenfalls ohne Erfolg.
Brief geschickt und um Stellungnahme gebeten, ebenfalls ohne Regung.

Nachdem ich mittlerweile ziemlich sauer wurde, habe ich die Nummer der Kündigungshotline im Internet gefunden.
Da angerufen und gefragt was das eigentlich alles soll.
Die Dame erklärte mir dann das es sich um eine Swap (was auch immer das sei) Mitgliedschaft handele und das mit Bestellung automatisch diese bestehe.

Gut ich dann der Dame erklärt, dass meine Tochter 15 sei und rechtlich gar nichts abschließen dürfe und ob Zamaro das überprüft hat, bevor Sie einen Vertrag abgeschlossen haben!
Das ich ihnen niemals eine Vollmacht für mein Konto erteilt habe und den Vertrieb anzeigen würde sollten Sie nochmals illegalerweise auf mein Konto zugreifen.
Natürlich habe ich sofort das Geld zurück gehen lassen.

Die Dame erklärte mir sie habe die Kündigung entgegen genommen und alles weitere müsse man per E-Mail oder per schreiben regeln.
Ich habe ihr dann erklärt, das ich bereits fünf Schreiben geschickt hätte, alle ohne Ergebnis.
Dafür könnte sie auch nix sagt sie zu mir und hat aufgelegt.
Was ist denn das für eine unseriöse Firma? Wenn doch so viele Menschen sich getäuscht fühlen muss doch an der Vorgehensweise etwas nicht stimmen! Das ist alles äußerst dubios!

Nach mehrmaligen Vergeblichen Kontaktversuchen haben sie immer noch keine Stellung dazu bezogen.

Aber meine Minderjährige Tochter erhält Droh Mails von Zamaro!
Ich kann wirklich nur jeden warnen vor dem Verein.

Finger weg von Zamaro!

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Meine Forderung an Zamaro GmbH: Keinerlei weitere Belästigung meiner minderjährigen Tochter!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.05.2016 | 15:09
Firmen-Antwort von: Zamaro GmbH
Abteilung: Kundenservice

Liebe Simone,

vielen Dank für Deine Nachricht.

Es tut uns leid, dass Du mit Zamaro unzufrieden bist.

Der Kundenservice bemüht sich, alle Anliegen innerhalb von 24 Stunden zu beantworten.

An Wochenenden und Feiertagen können wir Dir leider keinen Kundenservice anbieten.

Wir haben erfahren, dass Du bereits E-Mail Kontakt mit dem Kundenservice hast.

Der Kundenservice hat Dich darum gebeten, ein Schreiben an Zamaro per Post mit Ausweiskopie Deiner Tochter zuzusenden,

damit Dein Anliegen umgehend überprüft und abgeschlossen werden kann.

Ohne Dein postalisches Schreiben, können wir uns leider nicht um Dein Anliegen kümmern.

Wir hoffen, Dir weitergeholfen zu haben.

Liebe Grüße

Dein Zamaro-Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


04.05.2016 | 11:23
von Conni ...... | Regelverstoß melden
Hallo!
Ich habe eine ähnliche Beschwerde über das dubiose Vorgehen hier geschrieben.
Ich schreibe mir da die Finger wund, es kommen aber keine klärenden Antworten - nur weitere Forderungen.

Ich habe den Betrag zurückbuchen lassen. Die Mitgliedschaft läuft "angeblich" jedoch 12 Wochen à 12,00 Euro, also insgesamt 144,00 Euro. Sie werden es also nochmals versuchen, Geld abzubuchen.

Nun geht ZAMARO aber noch einen Schritt weiter und hat mir heute mit einem Inkassounternehmen gedroht.

Es ist echt die Frage, wie man hier vorgehen soll um dieser Firma das Handwerk zu legen. Man kann doch nicht zahlen, weil dieser Verein mit bedrohlichen Mails aufwartet und klein beigeben, damit man seine Ruhe hat!

Das ist doch ein Fall für einen Anwalt!

Alle Geschädigten sollten sich hier zusammenschließen.

03.06.2016 | 14:25
von Simone Schopf | Regelverstoß melden
Hallo Zamaro-Team!
Leider scheien weder meine postalischen Schreiben noch emails an Euch weiterzukommen!
Natürlich überlasse Ich einem Unternehmen, daß obwohl Ich Ihm keine Einzugsermächtigung erteilt habe fleißig illegal Geld von meinem Konto abbucht, auch noch eine kommplette Ausweiskopie meiner Tochter!
Ich möchte Mir gar nicht erst vorstellen was Frau Lisa Richter damit alles anstellen würde!
Aber extra für Euch die deutsche Gesetzeslage zum Thema Geschäftsfähigkeit bei Minderjährigen:

Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).
Vorteilhafte Rechtsgeschäfte

Von diesem Grundsatz gibt es jedoch einige Ausnahmen. So sind z. B. Willenserklärungen, die rechtlich lediglich vorteilhaft sind (§ 107 BGB), wie beispielsweise die Annahme von bestimmten Schenkungen, auch ohne Zustimmung wirksam.

Ferner können beschränkt geschäftsfähige Minderjährige wirksam Rechtsgeschäfte eingehen, die sie mit Mitteln bewirken, die ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen worden sind („Taschengeldparagraph“, § 110). Bei einer Einwilligung durch den gesetzlichen Vertreter darf der Minderjährige eigene Verträge abschließen (§ 107 BGB).
Einseitige Willenserklärungen

Einseitige Willenserklärungen (zum Beispiel eine Kündigung), die ohne vorherige Zustimmung (= Einwilligung) des gesetzlichen Vertreters erklärt werden, sind immer unwirksam und können auch nicht durch Genehmigung wirksam werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Erklärung nur rechtliche Vorteile bringt, wie zum Beispiel die Mahnung, die als geschäftsähnliche Handlung den gleichen Regeln unterliegt.
Teilgeschäftsfähigkeit

Den Begriff der Teilgeschäftsfähigkeit kennt das Gesetz selbst nicht, er wurde durch die Rechtsprechung und Rechtslehre entwickelt. Der Minderjährige ist insoweit für einen bestimmten Lebensbereich als voll geschäftsfähig anzusehen.

Teilgeschäftsfähig ist der beschränkt Geschäftsfähige, dem der gesetzliche Vertreter gemäß § 112 BGB den Betrieb eines Erwerbsgeschäfts gestattet hat. Dies gilt jedoch nur für Rechtsgeschäfte, die der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Willenserklärungen des beschränkt Geschäftsfähigen sind insoweit wirksam. Die Ermächtigung zum Betrieb des Erwerbsgeschäfts durch den gesetzlichen Vertreter ist aber nur mit Genehmigung des Familiengerichtes (§ 1645 BGB) bzw. bei einem Vormund des Familiengerichts möglich (§ 1823 BGB).

Eine Zustimmung die nötig wäre damit meine Tochter einen Vertrag mit Euch abschliesst liegt nicht vor!
Somit ist der Vertrag nichtig!
Ich verlange immer noch das Ihr mein Minderjähriges Kind (das mitlerweile von debitor Inkasso belästigt wird in Eurem Auftrag!) in Ruhe zu lassen!
Legt mir doch einfach die von Mir Unterschriebene Erlaubniss und die von mir erteilte WEinzugsermächtigung vor und Ich zahle!
Ansonsten löscht die Daten meiner Tochter und Belästigt sie nicht weiter!
Simone Schopf

05.06.2016 | 08:08
von Simone Schopf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat zamaro immer noch nicht den zu Unrecht abgeschlossenen Vertrag mit meiner minderjährigen Tochter zurück genommen.
Im Gegenteil es wurde auch noch ein Inkasso Unternehmen auf sie angesetzt. Zamaro macht sich einfach die Gesetze wie sie zamaro gefallen. Ich sende mit Sicherheit auch keine Ausweiskopie an ein Unternehmen das trotz fehlender Einzugsermächtigung mehrfach versucht Geld von meinem Konto abzubuchen. Wer weiß was dieses Unternehmen dann mit der Ausweiskopie alles anstellen würde. Diese Firma ist hochgradig kriminell! Ich kann nur jedem empfehlen nicht auf deren Abofalle reinzufallen!


06.06.2016 | 15:52
von Simone Schopf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.06.2016 | 13:09
von Simone Schopf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider lässt Zamaro meine Tochter noch immer nicht in Ruhe!
Ich kann jedem nur raten Finger weg!




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