Durch IKK classic gelöste Beschwerde. | 2381 Views | 12.05.2016 | 12:16 Uhr
geschrieben von Rene Meyer

IKK classic (Dresden)

IKK classic zahlt kein Krankengeld

Bestell-/Kundennummer: E 455158967

Bin seit 8 Wochen krank, die IKK classic hat die Zahlung von Krankengeld abgelehnt.

SCHLAGWORTE

Die IKK hat dies unter dem Vorwand, dass ein Ruhen vorliege getan.

In den letzten 2 Jahren wurden mir bei zwei anderen Erkrankungen ebenfalls das Krankengeld verweigert. Dagegen habe ich geklagt. Beim ersten Verfahren unter dem AZ S47 KR 272/14 urteilte das SG Dresden am 17.7.2015, dass die IKK zahlen muss. (2300€)

Selbstverständlich ging die IKK in Berufung. Das Verfahren ist jetzt beim Landessozialgericht anhängig.

Das zweite Verfahren (meine Forderung ca. 11000€) ist entscheidungsreif.

Zum Vergleich: die angebliche Nachforderung, weswegen das Ruhen festgestellt wurde: 2000€ (resultierend aus unberechtigter Nachforderung der IKK mir gegenüber aus einem Auslandsaufenthalt meinerseits-auch dagegen habe ich mittlerweile geklagt)

Nunmehr hat die IKK bei der neuerlichen Erkrankung wiederum das KG abgeleht.

Widerspruch habe ich eingelegt, es wird wohl dann ein drittes Verfahren geben.

Was die IKK veranstaltet, ist eine Sauerei. Ich denke, es liegt an der Profilierungssucht des angeblich noch relativ neuen Mitarbeiters der IKK in DD.so die Aussage meines Anwalts.

Ich werde die Angelegenheit jetzt an die Öffentlichkeit bringen.

Achso. zum 1.8. werde ich der kranken Kasse IKK den Rücken kehren. hätte den Verein schon eher verlassen sollen.

Und. entgegen allen Gerüchten. ab 1.8. würde ich dann auch Krankengeld bekommen, das Ruhen wird nicht an die neue Kasse weitergegeben. Dies haben die IKK-Mitarbeiter mir mehrfach so mitgeteilt.

Die IKK-Mitarbeiter scheinen also ganz schöne Koriphäen auf Ihrem Arbeitsgebiet zu sein.:-)

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Meine Forderung an IKK classic: 13000 Altforderungen plus aktuell ca. 1500 Euro


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


12.05.2016 | 18:22
von ReclaBoxler-3512951 | Regelverstoß melden
Sind Sie freiwilliges Mitglied?

Dann dürfte Sie der folgende Artikel interessieren:

www.arbeitsrecht.de/rechtsprechung/2005/10/13/krankenkasse-muss-auch-bei-beitragsrueckstand-krankengeld-zahlen.php

10.06.2016 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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