809 Views | 23.05.2016 | 12:23 Uhr
geschrieben von Bernd Colberg
In der Kaufhalle Rewe Chemnitzer str. wurde mir der Kauf von 3 Kästen Bier verweigert. Als Grund dafür, wären 3 Kästen keine haushaltübliche Menge. Wen man mehr als 2 Kästen brauche muß man eine andere Sorte mitnehmen. Ich trinke seit 20 Jahren die gleiche Biersorte, nun wird mir von Rewe eine neue vorgeschrieben. Ich empfinde das als Frechheit der Kaufstellenleiterin, und bitte bei Rewe-Zentral um Klärung der Sache.
Meine Forderung an REWE-Zentral Aktiengesellschaft:
Keine Mengenreduzierung bei Bierverkauf
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Meine Meinung, jeder Filialleiter macht was er will.