mydays GmbH (München)
Mydays = Betrug hoch 3
Bestell-/Kundennummer: D4FCXF54
Letzten Sommer hatte ich einen Ballonflug bestellt und für CHF 360. -- einen Gutschein D4FCXF54 erhalten. Mir wurde mitgeteilt, dass ich von einer (Schein-) Firma kontaktiert und ein Ticket erhalten werde. Nach mehrern emails und Telefonaten hat man mir eine Telefon Nr. von dieser Scheinfirma gegeben bei der Tag und Nacht, Woche für Woche das Tonband läuft und dir sagt, dass der Teilnehmer nicht erreichbar ist. Selbstverständlich hat diese Scheinfirma keine mailbox, wie auch, sie existiert ja nicht wie ich nach meiner Recherche herausgefunden habe.
Nach 25 Telefonaten und die waren nicht mehr höflich, habe ich festgestellt, dass die Mitarbeiter der Firma Mydays, die dein Geld haben, nicht beleidigen kann. So würde ich mich niemals behandeln lassen.
Übrigens 25 Telefonate = 25 verschiedene Telefonistinnen, das sagt alles.
Fazit: lasst euch von dem dummen Gesäusel (wie kann ich sie glücklich machen) nicht beirren. Diese Firma will nur eins und das ist dein Geld. Wenn du dein Geld wieder haben möchtest, musst du wie ich den Anwalt einschalten.
30.05.2016 | 18:06
Abteilung: Customer Care
Liebe Kundin,
zugegebener Maßen sind wir über Ihre Beschwerde sehr verwundert. Ihr Gutschein wurde am 10.07.2015 bestellt und wir haben Ihnen bereits am 25.08.2015 das Geld wieder rückerstattet, um Ihr Anliegen schnell und unkompliziert zu lösen.
Was Ihr Anliegen von damals betrifft, so mussten wir selbst zunächst prüfen, warum der Veranstalter nicht reagiert. Nachdem wir dies auch vergeblich versucht haben, haben wir Ihnen auch sofort Ihr Geld erstattet. Da wir mit mehreren tausend Erlebnisanbietern zusammen arbeiten, kommt es auch mal vor, dass ein Veranstalter ohne offizielle Kündigung bei uns, seine Leistungen nicht mehr anbieten kann oder will. Dem gehen wir selbstverständlich sofort nach, wie auch in Ihrem Fall und reagieren entsprechend darauf. Sollte dies nicht zu Ihrer Zufriedenheit abgelaufen sein, möchten wir uns auch im Nachhinein noch entschuldigen.
Sollten Sie noch Rückfragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Beschwerde ist gelöst