Von ROLAND Rechtsschutz beantwortete Beschwerde. | 848 Views | 19.05.2016 | 21:15 Uhr
geschrieben von Tobias F.

ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG (Köln)

Kündigung wegen Schadenverlauf / Häufige Nutzung von Jurway

Bestell-/Kundennummer: 1.03.1650421

Ich bin nun schon länger Kunde bei Roland Rechtsschutz, vormals HDI. In der gesamten Zeit hatte ich keinen einzigen echten Rechtsschutzfall. Lediglich zweimal die Anfrage auf Kostenübernahme, ohne einen Anwalt einzuschalten (hat sich ohne Anwalt lösen können).

Nachdem HDI von Roland übernommen wurde, bot man den Kunden auch den "Service" Namens Jurway an. Hier kann man bequem Online Anwälte Fragen zu fällen stellen und eine Erstberatung einholen.

Seit Januar 2013 habe ich ganze 21 Fragen gestellt. Das war anscheinend zuviel. Nichtmal eine im Monat, aber ok. Statt ein Limit zu setzen oder mich darauf hinzuweisen, dass man dies nicht so "häufig" nutzen sollte, kündigt man mich einfach.

Ich wäre auch bereit gewesen, ein höheres Entgelt zu bezahlen, aber einfach kündigen geht gar nicht.

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Meine Forderung an ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG: Aufrechterhaltung des Vertrages gegebenfalls durch höheren Beitrag.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.05.2016 | 10:48
Firmen-Antwort von: ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Abteilung: Marketing und Kommunikation

Guten Tag Tobias F.,

Ihre Verärgerung kann ich verstehen. Gerne können wir Ihren Fall noch einmal für Sie prüfen. Bitte schreiben Sie dazu eine E-Mail mit Ihrer Versicherungsschein-Nummer an SocialMedia spider monkey roland24.de.

Beste Grüße

Anne vom ROLAND Online-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


20.05.2016 | 17:13
von Tobias F. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Roland hat sich nun auf meine Email hin gemeldet und bleiben bei Ihrer Entscheidung.

Soviel Sturheit habe ich selten erlebt.

Natürlich dürfen Sie kündigen, aber in der Regel warnt man doch den Kunden. Zumal das ziemliche Bauernfängerei ist, wenn man mit einem günstigen Tarif wirbt, aber die Kunden raus wirft welche die Service nutzen.

"vielen Dank für Ihre Email.

Nach § 8 der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen steht beiden Vertragspartner das Recht zur Kündigung des Vertrages ohne Angabe von Gründen zu.

Machen wir von unserem Recht der Ablaufkündigung Gebrauch, nennen wir jedoch immer einen Grund, der letztendlich zu dieser Entscheidung geführt hat.

Ihre Anfrage haben wir erneut überprüft.

Wir bleiben trotzallem bei unserer Entscheidung den Vertrag nicht über den 10. April 2017 fortzuführen. "


23.05.2016 | 11:05
von Tobias F. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inzwischen ist es mir klar warum man mich los haben will. Auf Preisvergleichsseiten habe ich mich nach einem neuem Rechtsschutz umgesehen. Dort zahle ich für einen vergleichbaren von Roland um die 70 Euro im Quartal. Aktuell bezahle ich lediglich 23. Das dies nicht wirtschaftlich ist auf Dauer kann ich nachvollziehen. Aber irgendwelche Gründe vorschieben ist absolut unangemessen. Ich kann niemanden diesen Verein empfehlen. Man will sich auch nicht mal Einigen bzw. darüber reden und pocht lediglich auf die AGBs und Ihr Recht zu kündigen.




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