197 Views | 23.05.2016 | 08:33 Uhr
geschrieben von Tobias F.

BASE (Potsdam)

Base Kündigung ignoriert, Mahnung ohne Rechnung

Bestell-/Kundennummer: keine

Nachdem meine Kündigung ignoriert wurde, muss ich wohl ein weiteres Jahr bei Base bleiben. Jetzt bekomme ich allerdings Mahnungen, ohne je eine Rechnung gesehen zu haben.

Hallo Base "Service"!

Sofern es euch überhaupt interessiert, was man bei den anderen Fällen hier nicht erkennen kann, wäre ich an einer friedlichen Lösung interessiert.

Meine Kündigung ging bei euch unter und ich muss nun bis 2017 bei euch bleiben. Daraufhin habe ich euch das SEPA Mandat entzogen und soll 1,50 Euro mehr im Monat bezahlen, für Überweisung. Das ist schonmal echt super. Jetzt flatterte mir allerdings schon die zweite Mahnung ins Haus, ohne das mir eine Rechnung gestellt wurde.

Nur als kleine Information am Rande: Ohne Rechnung kann in Deutschland nicht gemahnt werden beziehungsweise die Mahnkosten und Folgen sind rechtsunwirksam.

Damit ich von euch weg komme, würde ich mich gerne "freikaufen" und 50% der Summe von der Restlaufzeit sofort bezahlen. Die Nummer könnt ihr allerdings dann sofort abschalten, die ich im übrigens seit sieben Monaten nicht mehr nutze.

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Meine Forderung an BASE: Aus dem Vertrag freikaufen (50% der Restlaufzeit).


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


23.05.2016 | 11:39
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Wie haben Sie denn gekündigt? Per Mail? Dann wird es schwer, die Kündigung nachzuweisen. Sollten Sie jedoch mit Einschreiben/Rückschein gekündigt haben, ab zum Rechtsanwalt und auf die nachweisbare Kündigung bestehen. Können Sie die Kündigung jedoch nicht nachweisen (Mail und per Telefon geht schon mal gar nicht, Fax u. U. mit Sendeprotokoll) können, wird Base auf die Zahlung der gesamten Laufzeit bestehen. Leider.

25.05.2016 | 05:15
von Tobias F. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider nur als normalen Brief gekündigt. werde trotzdem mal einen Rechtsanwalt konsultieren, dank Rechtsschut kein Problem.

Einmal Base und nie wieder.


29.06.2016 | 07:40
von Tobias F. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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