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1371 Views | 31.05.2016 | 21:27 Uhr
geschrieben von Perumal Hurth
Mit dem Einkaufswagen, der nicht immer geradeaus fährt, habe ich an einem Regal angestossen und Fussballgutscheinkarten umgeschmissen. Danach habe ich Karten auf die Seite geschoben und stellte fest, dass ein Mitarbeiter Herr D. mich beobachtet. Daraufhin habe ich weiter eingekauft und bin dem Mitarbeiter mehrmals begegnet, dabei murmelte er etwas, klang wie Beschimpung. Ich fragte ihn, ob er mich beleidigen will, er sagte vielleicht, und er sagte mir, dass ich verpflichtet sei die Karten wieder aufzustellen und sagte hinzu "In Ihrem Land wären Sie weg vom Fenster". Eine andere Mitarbeiterin mit sächsischen Akzent kam noch zu seiner Hilfe und mir weiter zu unterstellen, dass ich mich nicht entschuldigt hätte. Der Filialleiter war nicht erreichbar gewesen oder die Mitarbeiter haben das mir nicht erlaubt.
Meine Forderung an EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG:
Entschuldigung des Mitarbeiters
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Solche Sätze wie: "In Ihrem Land wären Sie weg vom Fenster" sind allerdings nicht zu entschuldigen!
Dass in manchen Märkten Zeugs so aufgestellt ist, dass es in sich zusammenfällt, wenn man mit einem Einkaufswagen in Schritttempo dagegenstößt, ist ein Problem der Marktleitung, die nämlich die Wege vollstellen mit Zeugs, das sich sonst zu schlecht verkauft. Bei Edeka leider ziemlich oft und in vielen Märkten zu beobachten.
Und - um das hier klar zu schreiben: Die Mitarbeiter sind verpflichtet, die Waren wieder aufzustellen, wenn was umfällt, nicht die Kunden!
Vielleicht wäre es sinnvoll gewesen, einen Mitarbeiter freundlich darauf aufmerksam zu machen, dass Ihnen da was umgefallen war. Bedenkt man aber die "Antwort" dieses Mitarbeiters, hätten Sie sich das sparen können, denn wenn er diskriminierend und Gewalt androhend antwortet, gehört er sofort geschasst und strafrechtlich verfolgt!
Sie können - und sollten! - Strafanzeige erstatten. Denn Sätze wie "In Ihrem Land wären Sie weg vom Fenster" sind nicht nur diskriminierend und ausländerfeindlich, sondern sie sind strafrechtlich relevant, weil man Ihnen indirekt Gewaltandrohung androht. Der Filialleiter wird dann schon reagieren, wenn er von der Staatsanwaltschaft einen Brief bekommt! Und Sie dürfen gerne weiterempfehlen, in dieser Filiale nicht mehr einzukaufen; das wirkt nämlich bisweilen ganz schnell ganz gut!
Das ist schon hetzen, braucht man auch nicht.
Unglaubwürdig, die ganze Geschichte.
Leider leidet unter so einem Sch. die ganze, gutgemeinte Site hier.