Durch ab-in-den-urlaub.de endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 748 Views | 04.06.2016 | 17:57 Uhr
geschrieben von Rudolf Burkhardt

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Lug und Betrug bei Ab-in-den-Urlaub

Bestell-/Kundennummer: 4049266/29.05.15

Seit Juni 2015 ist der Gutschein Nr. 40449266 immer noch nicht ausbezahlt worden.

Trotz mehrmaligen Mahnungen, Telefaxe und E-Mails wurden die € 50,00 nicht ausbezahlt.

Ab-in-den-Urlaub hatte mehrere Ausreden, einmal war es ein Systemfehler, dann wegen

Überlastung usw. Alles was mit "Unister" Leipzig zusammenhängt, auf keinen Fall eine

Buchung vornehmen, bei "Ab-in-den Urlaub", Urlaubstours und Flüge.de

Was dort abläuft, ist gelinde gesagt, als "Betrug" zu bezeichnen.

Ende 2015 wurde mitgeteilt, dass die Überweisung schnellstens erfolgt. Eine Überweisung

von Ab-in-den-Urlaub ist nie erfolgt!

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: 50,00 €uro


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (5)


04.06.2016 | 19:14
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
Siehe:
de.reclabox.com/beschwerde/119864-ab-in-den-urlaub-de-leipzig-transfer-von-flughafen-hotel-trotz-bezahlung-nicht-gebucht
PS
Bitte die beigefügten Kommentare nicht 'überlesen, ' da sie bei der Beurteilung durchaus "hilfreich" sein könnten?

"ab in den urlaub" als dubioses Unternehmen abspeichern, kann nicht schaden!

06.06.2016 | 13:35
von Raimund Koch | Regelverstoß melden
Das Spiel ist nicht neu, mein Sohn musste die versprochenen 100€ einklagen.

09.06.2016 | 01:02
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
Achtung: Abzock-Imperium -- UNISTER!

www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article107707228/Die-Machenschaften-des-Abzock-Imperiums-Unister.html

13.06.2016 | 10:40
von Rudolf Burkhardt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.06.2016 | 10:41
von Rudolf Burkhardt endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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