Deutsche Rentenversicherung Nord (Lübeck)
Reha verweigert
Heute möchte ich meinem Zorn etwas Luft machen, denn so wie hier mit Patienten umgegangen wird spottet allem. Ich bin seit über 26 Jahren Berufskraftfahrer und hatte am 8. März einen schweren Bandscheibenvorfall.
Nach Einlieferung ins örtliche Krankenhaus und 4tägiger stationären Behandlung, wurde ich nach Greifswald ins Uniklinikum verlegt um dort operiert zu werden. Es wurde eine dringlichkeit angeraten da ich Lähmungserscheinungen hatte im rechten Fuß und ein Taubheitsgefühl im kompletten rechten Bein. Da ich aber nach weiteren 2 tagen Aufenthalt, mich auf dem weg der besserung befand, entschied ich mich eine konservative Behandlung durchzuführen. Im Universitätsklinikum wurde auch sogleich ein Reha Antrag aufgenommen und ich wurde zur weiteren ambulanten Behandlung nach Hause geschickt.
Nun bekam ich einen Ablehnungsbescheid mit der Begründung das eine Minderung meiner Erwerbstätigkeit bei mir nicht zu treffen würde bzw. die Vorraussetzungen nicht erfüllt wären. Daraufhin legte ich Wiederspruch ein mit der Begründung das diese Vorrausetzungen wohl erfüllt wären und noch eine Chronifizierung vorliegen könnte, da ich im Januar schon einen leichten Bandscheibenvorfall hatte, den ich aber als solchen nicht erkannte und mich 3 Wochen mit Medikamenten behandelte. Diesen ersten Bescheid bekam ich dann am 31.03.2016 zugeschickt. Nach Rücksprache mit meiner Krankenkasse wurde mir auch diese Praktik bestätigt und ich begann zu hinterfragen, wieso ich solange auf einen Bescheid bzw Bewilligung warten muss, da ich schnellst möglich wieder ins Arbeitsleben zurückkehren möchte, da dieser Ausfall auch einen finanzielle Nachteil für mich bedeuten würde. Als Antwort bekam ich dann nach einem Telefonat mit der Rentenversicherung das das Gremium erst wieder am 23.05 2016 zusammentreten würde um meinen Widerspruch zu bearbeiten. In dieser Zeit wurde ich Ambulant in einer Physiotherapie behandelt und dies mit guten Fortschritten.
Nun erhielt ich heute (28.05.2016) wiederum Post von der Rentenversicherung mit einer erneuten Ablehnung und der selben Begründung, aber noch zusätzlich folgender Satz: Es handelt sich eigentlich um eine OP-Indikation, wenn schon ein konservativer Behandlungsversuch, dann durch schonende Übungsbehandlung und keine fordernde ganztätige Rehabilitation. Werde ich jetzt dafür Bestraft das ich nicht erlaubte mich an der Wirbelsäule operieren zulassen? Ich empfinde es als Unverschämt mich darauf hinzuweisen, das wenn ich mich Operieren lassen hätte ich wohl eine Reha bekommen hätte, aber so (konservativ) mir keine Reha zusteht.
Seit über 35 jahren habe ich keine grössern Leistungen in Anspruch genommen weder von der Krankenkasse noch von der Rentenversicherung und bin mit Fieber oder Bronchitis etc. immer auf Arbeit gewesen, selbst mein Hausartz zedert schon mit mir, dass ich ein zu seltener Gast bei ihm wäre, und jetzt habe ich ein ernsthaftes gesundheitliches Problem und ich werde von meiner Versicherung als nicht erforderlich eingestuft. In meinen Augen wäre nach diesem Zeitraum (08.03-28.05.2016) eine Reha-maßname mehr als zu empfehlen, um wirklich wieder gesund und belastbar zu werden, aber vielleicht haben die Damen und Herren des Gremiums einfach nur den Bezug verloren zu der arbeitenden Bevölkerung, denn was kümmert mich so ein kleiner Steuerzahler, denn mir geht es ja bestens.
Ich bin Maßlos Entäuscht über solche Entscheidungskünstler, die an der Realität vorbei leben und wünsche Ihnen mal einen schönen Bandscheibenvorfall. In diesem Sinne Gute Besserung
Beschwerde ist noch nicht gelöst