Von SV SparkassenVersicherung beantwortete Beschwerde. | 715 Views | 04.06.2016 | 16:46 Uhr
geschrieben von Sabine Beckert

SV SparkassenVersicherung Holding AG (Stuttgart)

Trotzt Kündigung Beitragsforderung durch Rechtsanwaltskanzlei

Bestell-/Kundennummer: 10 205 003/466

Ich habe meine SV Gebäudeversicherung im letzten Jahr (Juni2015) fristgerecht zum Jahresende 31.12.2015 gekündigt. Am 17.07. 2015 teilte mir die Versicherung schriftlich mit, dass eine Kündigungsbestätigung ihrerseits erst nach Vorliegen bestimmter Unterlagen akzeptiert werden kann.

SCHLAGWORTE

- Die Zustimmung aller angemeldeten Realgläubiger

- eine Nachweis, dass Grundstücksbelastungen nicht mehr bestehen

- die Zustimmung weiterer Versicherungsnehmer wie folgt:

- ist das Gebäude in Teileigentum aufgeteilt.

?

Ich habe mich dann mit meiner Bank in Verbindung gesetzt, diese meinte, für diese Forderungen gäbe es überhaupt keine Rechtsgrundlage. Meine neue Gebäudeversicherung bestätigte mir das ebenfalls.

Nach telefonischer Rücksprache mit der SV Versicherung sagte man mir, diese Vorgehensweise sei absolut richtig und einer Kündigung könnten sie nicht zustimmen.

Dann hörte ich nichts mehr von der SV Versicherung.

Am 29.1.2016 bekam ich eine weitere Aufforderung die Prämie zu bezahlen, da keine der angeforderten Unterlagen von mir oder meiner Bank eingegangen seien. Per E-Mail verwies ich ein weiteres Mal auf meine fristgerechte Kündigung und das ihre Anforderungen auf keiner Rechtsgrundlage bestehe.

Am 18.05.2016 bekam ich nun eine Beitragsforderung von einer Rechtsanwaltskanzlei.

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Meine Forderung an SV SparkassenVersicherung Holding AG: Annahme der fristgerechten Kündigung zum 31.12.2015


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.06.2016 | 17:29
Firmen-Antwort von: SV SparkassenVersicherung Holding AG
Abteilung: Unternehmenskommunikation

Sehr geehrte Frau Beckert,

mit unserem Schreiben vom 17.07.2015 haben wir Sie informiert, dass die die Kündigung zum 31.12.2015 nur dann wirksam wird, wenn der im Vertrag hinterlegte Sicherungsgläubiger dieser Kündigung bis zum 01.01.2016 zustimmt. Die Rechtsgrundlage für diese Regelung ist der § 144 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), welcher festlegt, dass eine Kündigung zum Ablauf nur wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung spätestens zulässig war, nachweist, dass das Grundstück nicht mit einer Hypothek belastet war oder dass der Hypothekengläubiger der Kündigung zugestimmt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre SV SparkassenVersicherung

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