1033 Views | 28.06.2016 | 14:10 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9361335

Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim & Partner (Hmburg)

Nichteinhalten von Versprechungen / Vertragsbruch

Rechtsanwaltskanzlei nimmt es nicht so genau mit Vergleichen.

Am 10.15 erhielt ich ein Angebot der KSP Kanzlei, dass man mir eine titulierte o2 Forderung bei Zahlung eines Vergleichsangebotes erlässt.

Logischerweise zahlte ich nach dem Satz "Danach ist für Sie die Sache endgültig erledigt" den geforderten Betrag und bekam den Titel auch entwertet zurück. Soweit so gut dachte ich.

Nun war es so, dass ich mich aufgrund eines Berufswechsels Privat Krankenversichern musste, jeder Vertrag wurde abgelehnt.

Also bei der Schufa sowie Infoscore Consumer Data angefragt und was sehe ich? KSP hat munter eingetragen, somit nicht "Für Sie Endgültig erledigt".

Hier handelt die KSP entgegen Ihres Angebotes und ich habe zu fordern die Einträge, per sofort, rückstandslos zu löschen. Vorallem einer Übermittlung an Infoscore habe ich weder zugestimmt noch wurde ich nach §28a BDSG hierüber informiert.

Klärung mit KSP nicht möglich, man wird am Telefon nur angemosert, angeschrien, beleidigt oder es wird aufgelegt.

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Meine Forderung an Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim & Partner: Löschen aller Eintragungen in den Auskunfteien, Einhaltung des Vergleichsangebotes!


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


28.06.2016 | 22:35
von Jürgen Risse | Regelverstoß melden
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird die Masseninkassokanzlei ksp hier nicht mitlesen und deshalb auch nicht antworten.
Die Wahrscheinlichkeit das Ozzy Osbourne der nächste Papst wird ist deutlich höher; )

Du solltest einen in Schufafragen versierten Anwalt beauftragen
Es gibt sehr viele Urteile im Netz
z. b LG Berlin Beschluss vom 15.01.2009 – 9 O 21/09



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