Von Frostfutter.de beantwortete Beschwerde. | 780 Views | 20.06.2016 | 15:51 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9357637

Frostfutter.de (Rückersdorf)

Verweigert bereits bezahlte Lieferung

Bei frostfutter.de verweigert man die Lieferung von Online-Bestellungen, auch bereits bezahlter Ware, wenn man keine gültige Telefonnummer angibt.

Ausrede: "Man müsste den Kunden im Notfall erreichen können."

Welcher Notfall? Der Kunde erhält eine Versandbestätigung, kann die Lieferung online verfolgen. Ist somit jederzeit über die Ankunftszeit informiert.

Absolute Frechheit wie hier mit Kunden, die ihre Ware bereits per Vorkasse bezahlt haben, umgegangen wird.

Dazu wird man noch genötigt, unnötige persönliche Angaben zu machen.
Datenschutz ist wohl ein Fremdwort.

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Meine Forderung an Frostfutter.de: Lieferung der bezahlten Ware.


Firma hat geantwortet nach 21 Tage nach 21 Tage
12.07.2016 | 12:24
Firmen-Antwort von: Frostfutter.de
Abteilung: Vertrieb

Hallo Herr K.,

ich verstehe Ihre bedenken und Ihre Einwände allerdings möchte ich ein paar Punkte anmerken:

Wir habe natürlich im Vorfeld unsere AGB´s rechtlich ausführlich prüfen lassen da es sich bei Tiefkühlprodukten und einen „Sonderversand“ handelt und es hier einige Irritationen beim Endverbraucher gibt oder geben kann.

Im Idealfall bestellt der Kunde Ware, diese wird geliefert und alles ist gut. Da wir aber einer der ältesten Onlineversender von Frostwaren sind und vermutlich mit zu den großen gehören haben wir diverse Erfahrungen gemacht.

Oftmals haben wir aber auch Warenwerte von bis zu 1000 Euro pro Paket/Lieferung. Leider kommt es immer wieder vor das Kunden nicht Zuhause sind oder einen Tippfehler in der Adresse haben. Dies kann dazu führen das die Ware/Sendung auftaut. Hier sind wir rechtlich zu 100% auf der sicheren Seite, da der Fehler beim Kunden liegt.

Oft ist dann die Telefonnummer der Kunden die einzige/schnellste Möglichkeit die Ware zu retten. Wir betrachten dies als „Kundenservice“ das wir bei Probleme den Kunden informieren per Telefon!

Bei Kontakt über eMails landen diese oftmals im Spam oder werden zu spät gelesen (es handelt sich oft um nur Stunden/Minuten“ um rechtzeitig reagieren zu können so das der Fahrer die Ware zustellen kann).

Alles dies verstehen wir unter guten Kundenservice.

Natürlich versenden wir auch die Ware ohne Telefonnummer oder falscher Telefonnummer, hier hat die Kollegin leider einen Fehler gemacht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr FrostFutter.de Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


20.06.2016 | 18:52
von ReclaBoxler-7222003 | Regelverstoß melden
Das Ding hat zwei Seiten:

Die eine ist Ihr verständliches Ansinnen, nicht unnötig Daten preisgeben zu müssen.

Und einfach mal Geld anzunehmen, aber nicht zu liefern, wenn der "Kunde" sich nicht komplett verdaten lässt, ist schon ziemlich dreist.

Diese Firma (wie jede andere auch) darf nur Daten erheben, die sie zur Abwicklung der geschäftlichen Beziehung zu Ihnen *zwingend* braucht; bei einer Warenlieferung sind das Ihre (oder die Ziel-) Adresse, aber weder E-Mail noch Telefon noch Kreditkartennummer noch Ihr Kontostand noch Sonstiges, was solche Firmen aber gerne einsammeln, um es verkaufen zu können. Das Erheben, das Speichern, das "Abgleichen" oder jede sonstige Verwendung von Daten, die eine Firma nicht braucht, sind untersagt.

Es ist in Ihrem Interesse, eine existierende Lieferadresse anzugeben, damit die Lieferung überhaupt erfolgen kann; ob das aber Ihre private oder Ihre Firmen-Adresse ist oder die eines Freundes oder einer Lagerungs-Firma, ist Ihre Entscheidung. Für eine Lieferung benötigt die Firma keine Telefonnummer, weil das Futter ja nicht übers Telefon ausgeliefert wird. Ergo braucht die Firma keine Telefonnummer, ergo darf sie sie nicht erheben, ergo auch nicht Sie zu deren Herausgabe zwingen.

Wenn man dort kein Einsehen hat und Ihnen zeitnah entweder die bestellte Ware ausliefert oder Ihr Geld zurücküberweist, können Sie eine Klage wegen Unterschlagung / Diebstahl ankündigen und notfalls auch einreichen. Übermitteln Sie diese Ankündigung per eingeschriebenem Brief, wenn die Firma in Deutschland einen Sitz hat, andernfalls per FAX von einem Gerät aus, das ein Fax-Protokoll erzeugt und somit die erfolgreiche Zustellung bestätigt. E-Mail ist hingegen wenig sinnvoll, weil viele Firmen Zustellbestätigungen nicht zurücksenden und Sie somit nicht beweisen können, dass die Firma Ihr Schreiben erhalten hat. Vor Gericht können Sie die Zahlung nachweisen (Bankbeleg, Überweisungsbeleg, Konto-Protokoll); Sie haben sicher auch eine Bestellung mit Bestell-Nummer (die Sie auch bei der Überweisung mit angegeben haben) oder ähnliche Identifikatoren. Und damit sehr gute Chancen.

Die andere Seite ist, dass es manchmal auch in Ihrem Interesse sein kann, wenn der Lieferant *eine* Telefonnummer von Ihnen hat: Wenn Sie nämlich nicht fürs Päckchen geeignete 1.5 Kilogramm, sondern sagen wir mal acht Paletten Winterfutter bestellt haben, dann ist es schon praktisch, wenn der Lieferant Sie kurz am Handy anrufen kann, wenn er z. B. im Stau steckt oder so und "frühestens in drei Stunden", also evtl. nach Schließung Ihres Wareneinganges, liefern kann. Oder schlicht, um doch noch liefern zu können, weil sein Navi leider die Straße doch nicht kennt oder ihn in eine Sackgasse geleitet hat. Für solche Zwecke eignen sich prepaid-Telefonkarten internationaler Anbieter: quasi als Einmal-Telefonnummer nutzen.

27.06.2016 | 15:55
von ReclaBoxler-9357637 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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