Prodefacto Forderungsmanagement GmbH (Osnabrück)
Prodefacto Inkassoterror
Trotz Zahlung vor dem ersten Stichtag werden Ratenzahlunggebühren verlangt. Als ich die Gebühren sah, fast 25% von der Hauptforderung, habe ich die Hauptforderung vor dem ersten Stichtag in zwei Raten bezahlt.
Es geht um eine Forderung von A. S. Ja, die wieder. Obwohl A. S. nie nachgewiesen hat, dass ich ein zu spät gekündigte Abbo auch tatsächlich benutzt hatte, bin ich am Ende ins Inkasso gelandet.
Die erste E-Mail kam am 01.04.2016 und die Forderung war 68,99 Euro zu zahlen, vor dem 15.04.2016. Darauf habe ich Ratenzahlung vorgeschlagen.
Der Vorschlag von Prodefakto war fünf Raten von 17,02 Euro. Als ich die Gebühren von 16,20 Euro sah, habe ich sofort eine erste Zahlung von 44,00 Euro geleistet und nach einer neuen Aufstellung gefragt.
Darauf kam wieder eine Summe inklusive diese Ratenzahlunggebühren, womit ich nicht eingestimmt habe. Ich habe dann selbst den Taschenrechner genommen und den Rest überwiesen.
Zwei Monate später kommt dann wieder eine E-Mail mit der Bitte 17,02 Euro zu überweisen.
Ich habe nicht vor zu zahlen.
Für die jetzige Forderung sollten Sie eine Aufstellung verlangen, warum sie noch Restzahlungen bzw überhaupt noch Zahlungen leisten sollen. Ganz wichtig, nichts per Telefon besprechen, da sie das Gespräch nicht nachweisen können.
Eine Ratenzahlung vorschlagen bedeutet noch nicht das ich es akzeptieren muss!
12. Vergleichsgebühren und Ratenzahlungsgebühren - nur freiwillig
Inkassobüros sind vermehrt dazu übergegangen, den Schuldner für den Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen Gebühren in Rechnung zu stellen. Solche Gebühren schulden Sie dem Inkassobüro in der Regel nicht, es sei denn, Sie haben der Übernahme dieser Kosten im Rahmen eines Ratenzahlungsvergleiches ausdrücklich zugestimmt. Dies sollten Sie jedoch grundsätzlich ablehnen, da Sie nicht dazu verpflichtet sind, diese Kosten zu tragen.
Besonders dreist arbeitende Inkassobüros stellen eine Gebühr für eine Ratenzahlungsvereinbarung bereits dann in Rechnung, wenn der Schuldner, auch ohne ein entsprechende Vereinbarung getroffen zu haben, einen Teilbetrag auf die offene Forderungen leistet. In einem solchen Falle ist eine Vergleichsgebühr bzw. Gebühr für den Abschluss einer Ratenvereinbarung auf keinen Fall geschuldet.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich kann andere nur empfehlen zu prüfen ob das Inkassounternehmen Mitglied beim BDIU
ist