Durch Condor Flugdienst gelöste Beschwerde. | 753 Views | 09.08.2016 | 10:14 Uhr
geschrieben von Dr. Siegwart BERTHOLD

Condor Flugdienst GmbH (Kelsterbach)

Sitzplatzreservierung nicht geleistet - 51,96 € Geb. rückzahlungl

Bestell-/Kundennummer: 7143812

Mühevolle, langwierige Reklamation bei Condor; immerhin nach 7 Wochen erfolgreich. Vielleicht hat es geholfen, die Einschaltung der söp - Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr - anzukündigen.

Flug Düsseldorf-Chania und zurück, hin am 21.05.2016, Flugnr. DE1614, rück am 04.06.2016, Flugnr. DE1615, 2 Personen

SCHLAGWORTE

Auf dem Hinflug bekamen wir statt der reservierten Sitze 37E und 37F die Sitze 46E und 46F. Auf dem Rückflug bekamen wir statt der reservierten Sitze 37E und 37F die Sitze 48A und 48B. Diese Sitze sind zudem noch minderwertig: Man kann die Sitzlehnen nicht verstellen (damit die in der geflogenen Boeing 757-300 die Passagiere auf den „Notsitzen“ in der letzten Reihe 49 dahinter nicht eingeklemmt werden). Wir haben jeweils beim Einchecken unter Angabe der Sitznummern auf die Reservierung hingewiesen; das wurde aber nicht berücksichtigt.

Forderung: Rückzahlung der für die nicht erbrachte Leistung der Sitzplatzreservierung

gezahlten 4x12,99 € = 51,96 €.

Reklamationsverlauf:

Es ist uns nicht gelungen, diese Reklamation auf der dafür vorgesehenen Internetseite an Condor heranzutragen. Als möglicher Grund für die Nichtannahme wurden dort u. a. dort nicht vollständig vorliegende Daten angegeben. Entsprechendes wurde uns auch von anderen Condor-Flugreisenden berichtet. Der mühevoll eingegebene Text war nach der Nichtannahme weg. Für künftige Reklamationsversuche: Reklamationstext vor dem Versuch des Absendens kopieren!

Also: Einschreiben mit Rückschein. Eingangsbestätigung 7.6.2016.

E-Mail von Condor vom 4.7.: "Zurzeit besteht ein sehr hohes Aufkommen an Briefen, E-Mails und Faxen. Die Beantwortung Ihrer E-Mail wird daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um Verständnis, dass wir E-Mails nicht vorrangig beantworten,
sondern alle Korrespondenzarten in der Reihenfolge ihres zeitlichen
Eingangs bearbeiten. "

Mitteilung der Erstattung von 51,96 € am 27.7.2016. Kurz darauf auch Eingang des Betrages.

Laut söp ist es hinnehmbar, wenn Fluggesellschaften zwei Monate für die Bearbeitung von Reklamationen in Anspruch nehmen.

Man könnte aber als Kunde erwarten, dass solche einfachen Reklamationen wie diese sofort erledigt werden. Noch anständiger wäre es, wenn Condor die Erstattung von Reservierungsgbühren von sich aus sofort anbieten und zahlen würde, wenn ersichtlich ist, dass die Reservierung nicht geleistet werden kann.

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Meine Forderung an Condor Flugdienst GmbH: Erstattung der Sitzplatzreservierungsgebühren - ist erfolgt


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


16.08.2016 | 13:08
von Dr. Siegwart BERTHOLD gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
ReclaBox teilte mir am 9.8.2016 mit: Wir konnten die Firma/Institution leider nicht über Ihre Beschwerde informieren. Die Firma/Institution gehört zu einer der wenigen, die uns untersagt haben, sie über die Beschwerde auf ReclaBox zu informieren. - Condor hat die 51,96 € gezahlt, siehe diese Beschwerde. Condor denkt aber offenbar nicht im Geringsten daran, ihre vielfach unzumutbaren Reaktionen auf Reklamationen zu überdenken und zu ändern oder gar Reklamationen durch Eigeninitiative unnötig zu machen.




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