Durch dateyard gelöste Beschwerde. | 2079 Views | 24.08.2016 | 08:52 Uhr
geschrieben von Martin Dobrzynski

dateyard AG (Baar)

Widerspruch und Kündigung werden nicht beachtet+dubiose AGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich schildere mal hier die Arbeitsweise oder den Umgang mit Kunden seitens der Dateyard Ag und Versuche sachlich zu bleiben.

Ich wurde Premiummitglied bei wasfickt.de am 20.2.2016 und erhielt eine Bestätigung mein Nutzername martindobrzynski6.

Hier ist noch alles ok.

Am 23.2 schrieb ich nachweislich per Mail an den Dateyard Support unter Berücksichtigung des in Deutschland gültigen Rechts einen Widerruf. 1.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit dieser Mail widerrufe ich den mit Ihnen geschlossenen Vertrag ohne Nennung von Gründen innerhalb der gesetzlichen 14 Tätigen Frist.

Da ich keine Antwort bekam (noch nicht) verfasste ich noch einen Widerspruch übrigens per Mail was in Deutschland gültig ist wenn auch der Vertragsabschluss online erfolgte. Dateyard schliesst online Vertrag die Kündigung muss aber schriftlich mit deren Formular abgewickelt werden laut der AGB.

2. Widerspruch meinerseits vom 26.2

Widerruf der Premiummitgliedschaft

Sehr geehrte Damen und Herren, ich widerrufe hiermit den mit Ihnen geschlossenen Vertrag die erste Wiederrufsmail habe ich bereits einen Tag nach Vertragsabschluss an Support spider monkey dateyard.com geschickt ohne Antwort.
ICH WIEDERRUFE DEN VERTRAG INNERHALB DER GESETZLICHEN FRIST.
Mfg
DOBRZYNSKI

Hier nochmal Zusammenfassung ich habe mich registriert ich wurde Premiummitglied am 20.2 bei wasfickt.de

Ich habe Widerruf gestartet am 23.2 und am 26.2.

14 Tage hat Mann in Germany unabhängig von den AGB der Dateyard da Diese nicht das Gesetz missachten dürfen der BRD für Widerspruch bzw Rückgabe.

Jetzt kommen die Antworten von Tanja und Anna von Dateyard!

Bitte beachten die Leser jetzt das Datum der Antworten und meinen neu entstandenen Kundennamen bei wasfickt.de seitens Dateyard sowie die Qualität.

1. Widerruf vom 23.2.16

Antwort

Tanja Support (dateyard AG)

7. Juli, 12:57 CEST

Hallo martindobrzynski10,

vielen Dank für deine Nachricht.

Wir haben deine Nachricht bezüglich des Widerrufes erhalten. Leider müssen wir dir mitteilen, dass wir deiner Anfrage nicht nachkommen können, da diese eine digitale Dienstleistung im Sinne des § 356 Absatz 5 BGB ist, du diese schon in Anspruch genommen hast und daher kein Widerspruch möglich ist.

Du hast dem auch aktiv zugestimmt. Gerne rufen wir dir dies in Erinnerung:

"Ich verlange und bin ausdrücklich damit einverstanden, dass Sie bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung, die Gegenstand des zu schließenden Vertrags ist, beginnen. Ferner ist mir bekannt, dass ich bereits mit vollständiger Vertragserfüllung durch Sie das mir gesetzlich zustehende Widerrufsrecht verliere. "

Also die Antwort sehr Zeitnah =7 Juli mein Nutzername nun martindobrzynski10?

Man beachte den letzten Satz der Antwort der bedeutet wenn Dateyard die Plattform zur Verfügung stellt darf ich nicht Widerrufen. Ja ich habe halt vorher nicht gelesen aber dass ist schon so ne verarsche die wirklich angezeigt werden muss.

2. Antwort von Dateyard auf Widerspruch vom 26.2

Anna Support (dateyard AG)

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11. März, 23:28

Hallo martindobrzynski10,

vielen Dank für deine Nachricht.

Wir haben deine Nachricht bezüglich des Widerrufes erhalten. Leider müssen wir dir mitteilen, dass wir deiner Anfrage nicht nachkommen können, da diese eine digitale Dienstleistung im Sinne des § 356 Absatz 5 BGB ist, du diese schon in Anspruch genommen hast und daher kein Widerspruch möglich ist.

Ich habe auch vorsorglich nach Rücksprache mit meinem Anwalt eine Kündigung per Mail geschickt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die gegenständliche Leistung ist hier nicht entstanden. Ein Abonnement bzw. einen 12-Monatszugang zu Ihrem System haben wir hier jedenfalls nicht abgeschlossen.
Es ist kein Vertrag zustande gekommen.

Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt, weil es insoweit an einem wirksamen Vertragsschluss fehlt.

Ich habe bereits nachweislich innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen. Der erste Widerruf erfolgte bereits einen Tag nach Vertragsabschluss den Sie aber Ihrerseits nicht akzeptierten.

Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt taucht nur im „Kleingedruckten“ auf, so dass ich, wie wohl jeder durchschnittliche User davon ausgehen musste, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.

Eine entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag.

Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen angebotene Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten Entgelt steht.

Hilfsweise erkläre ich den Widerruf, der – mangels ausreichender Belehrung – auch noch rechtzeitig ist.

Entgegen Ihren Angaben erfolgt keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, sodass die 14-tägige Widerrufsfrist hier nicht zu laufen begann und der Widerruf daher – hilfsweise – auch jetzt noch erklärt werden kann.

Das Widerrufsrecht ist auch nicht ausgeschlossen oder erloschen.

Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den User über die Kostenpflichtigkeit zu täuschen. Weiterhin war lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt und kein kostenpflichtiges Abo.

Ich werde hier keinerlei Zahlung leisten. Es wird erwogen, Ihr Unternehmen auf Schadensersatz in Höhe der durch meine Inanspruchnahme entstandenen Kosten in Anspruch zu nehmen.

Ein solches Vorgehen sowie strafrechtliche Schritte bleiben vorerst vorbehalten. “

Trotz dieser Maßnahmen erhielt ich heute wieder per Mail eine Mahnung. Die Dateyard Ag sperrt wegen Zahlungsverzug den Account so dass man nicht in der Lage diesen zu nutzen und somit das Kündigungsschreiben ja gar nicht aufrufen kann verlängert jedoch immer weiter um drei Monate.

Finde dass Verhalten dubios und werde Strafanzeige erstatten ausser die lassen mich in Ruhe und löschen meine Daten und fordern kein Geld mehr.

Ich habe alles nachweislich vorliegen und bitte ein letztes Mal in aller Höflichkeit um keine Forderungen, loeschen des Profils.

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Meine Forderung an dateyard AG: Profil löschen, kein Kontakt mehr, keine Forderung


Firma hat geantwortet nach 6 Monate nach 6 Monate
08.02.2017 | 12:32
Firmen-Antwort von: dateyard AG
Abteilung: Presse / PR

Guten Tag Herr Dobrzynski,

da Sie mit unserem Support Team ja bereits in regem Austausch gestanden haben, nehme ich hier verkürzt Stellung und hoffe Ihre Beschwerde damit in Ihrem Sinne lösen zu können:

Nach interner Rücksprache bestätige ich Ihnen die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft, die Löschung Ihres Accounts sowie den Verzicht auf etwaige Forderungen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es bis zu 96 Stunden dauern kann, bis alle Systeme aktualisiert und die Forderungen als erledigt markiert sind.

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (6)


24.08.2016 | 09:26
von Martin Dobrzynski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.08.2016 | 12:43
von Martin Dobrzynski | Regelverstoß melden
Habe erneut eine Mail erhalten die da lautet letzte Mahnung vor Inkasso.
Weiterer Text dieser Mail: bezahlen deine Schulden und dein Account wird wieder freigeschaltet. Meinen Willen hatte ich geäußert per Widerruf und Kündigung.

31.08.2016 | 09:32
von Martin Dobrzynski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma hat bis Dato keine Stellungnahme abgegeben.


05.10.2016 | 19:02
von Martin Dobrzynski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.12.2016 | 10:23
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Zitat aus dem Antwortschreiben von dateyard:

Diese Darstellung von dateyard ist in dem Moment falsch, da der Kunde die Bezsahlvariante "Sofortüberweisung" gewählt hat. In diesem Falle nämlich wartet dateyard auf den Eingang der Zahlung und schaltet erst danach die Premium-Mitgliedschaft frei. Zuvor bleibt der kostenpflichtige Premiumzugang gesperrt. Beweismittel: E-Mail von dateyard unter datepirat.com.
Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung unter "Nutzungsbedingungen" versteckt, womit sie jedoch gar nichts zu tun hat. Wenn sie schon nicht eigens hervorgehoben ist, könnte sie unter "Vertragsbedingungen" aufgeführt werden. Diese "Spielereien" mit falschen Begriffen und ein "Versteck Spielen" ist ja gerade die gewollte Art der Täuschung!
Ein wirksamer Vertrag kommt deshalb nicht zustande.
Nicht kirre machen lassen!

11.02.2017 | 13:13
von Martin Dobrzynski gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Was lange währt wird endlich gut hat zwar gedauert aber endlich hats geklappt




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