UNISTER Holding GmbH i.I. (Leipzig)
Pauschalreise wurde unverlangt storniert und ca 70% Stornokosten
Bestell-/Kundennummer: ULT_5355572 oder 900294217
Sehr geehrte Damen und Herren
am 27.03.2016 haben wir eine Pauschalreise für 2 Personen vom 7. Oktober 2016 bis 23. Oktober 2016 gebucht.
Unmittelbar im Anschluss bekamen wir eine Buchungsbestättigung von travel24.com.
Der Preis 2788,00€.
Der Reisepreis wurde sofort fällig und sollte bis 3.4.2016 bis 14 Uhr bezahlt werden.
Auf unsere Mail, dass eine sofortige Fälligkeit in der gesamten Höhe unüblich wäre und wir deshalb zunächst 50% des Reisepreises sofort anzahlen und dann vor Reisebeginn den Rest.
In der Mail stand ausdrücklich, dass wir die Reise auf jeden Fall antreten möchten.
Am 12. Mai 2016 erhielten wir eine Rechnung über 1.951,60€ mit den Worten letzte Mahnung.
In dem Glauben es handelte sich um eine Anzahlung, haben wir den Preis bezahlt.
Nachdem nun keine Folgerechnung über die fehlenden 836,40€ mehr kam, habe ich in unserem Hotel nachgefragt. Es wurde keine Reservierung in unserem Hotel vorgenommen.
Auf Nachfrage handelt es sich bei den 1951,60€ um Stornokosten.
Das sind Ca. 70% des Reisepreises Ca. 6 Monate vor Reiseantritt.
Zudem lässt sich die Reise nicht mehr buchen, da das Hotel bis auf das letzte Appartment ausgebucht ist.
Sie haben einen Vertrag abgeschlossen mit entsprechenden AGB´s.
Ich kann doch nicht einfach hingehen und nur die Hälfte überweisen, obwohl ich aufgefordert werde, den gesamten Preis zu zahlen. Es war der Fehler von Ihnen, nur die Hälfte zu zahlen! In Zukunft sollten Sie die AGB lesen, bevor Sie etwas abschließen.
Leider kann ich den ersten beiden Kommentare nicht zustimmen, da sie die derzeitige Rechtsprechung nicht berücksichtigen.
Nach dem Urteil des BGH vom 09.12.2014 zum Aktenzeichen X ZR 13/14 kann davon ausgegangen werden, dass diese Storno-Klauseln im Reisevertrag sämtlich unwirksam sein dürften, da Sie gegen den Grundsatz aus § 651 i BGB verstoßen.
Mein Wunsch ist es jedoch die Reise anzutreten die aber anderweitig vergeben wurde und somit entfällt die Stornogebühr vollständig und lediglich Bearbeitungsgebühr kann erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Beschwerde ist noch nicht gelöst