Jochen Schweizer GmbH (München)
Gutschein über 160 € abgelaufen
Von meiner Partnerin habe ich einen Gutschein für ein Krimi-Dinner geschenkt bekommen, den wir leider aufgrund von gesundheitlichen Gründen erstmal nicht eingelöst haben. Dieser ist nun wieder aktuell und wir würden Ihn sehr gern einlösen. (Wie bereits auch einige Gutscheine davor)
Leider gibt es seitens Jochen Schweizer hier auf telefonische und per E-Mail nur Ablehnung. Am Telefon sogar die Aussage ist doch nicht sein Problem das ich es nicht geschafft habe. Guter Kundenservice sieht leider anders aus.
Würde mich freuen wenn hier noch eine Kulante Lösung gefunden werden könnte, ansonsten muss ich anderen defintiv von Jochen Schweizer als Anbieter abraten!
19.09.2016 | 15:43
Abteilung: Customer Relationship Management
Guten Tag Herr Schmid,
es tut mir Leid, dass Sie Ihren Gutschein krankheitsbedingt nicht einlösen konnten. Wir richten uns bezüglich der Gutscheinfrist aus Gründen der Bilanzierungserfordernisse nach der gesetzlichen Verjährungszeit für Leistungsansprüche (§195 BGB). Hierbei nutzen wir im Sinne unserer Kunden den vollen Verjährungszeitraum aus, nämlich 3 Jahre ab Ende des Kaufjahres (effektiv also bis zu 4 Jahre). Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen und wir sind bei zeitnahen Rückmeldungen grundsätzlich gern zu Kulanzlösungen bereit. Gerne können wir Ihren Fall noch einmal überprüfen und bitten Sie dafür Ihren Namen und Ihren Gutscheincode an feedbackjochen-schweizer.de zu senden. Vielen Dank für Ihr Feedback.
Liebe Grüße aus München
Corinna aus dem Jochen Schweizer Team
Und an C. Less. Es geht hier auch um die Ungleichbehandlung von Kunden. Wieso werden es bei einigen Kulanterweise noch verlängert und bei anderen nicht. Zudem wird der Gutschein zum selben Preis weiter angeboten. Das ist es was ich anprangere. Wenn es bei allen nicht verlängert werden würde, würde ich mich nicht beschweren!