Durch ab-in-den-urlaub.de gelöste Beschwerde. | 839 Views | 29.09.2016 | 16:11 Uhr
geschrieben von Heiko Straulino

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Versteckte Flitter-Tarife bei ab-in-den-urlaub.de

Ab-in-den-Urlaub bietet spezielle Reisen für Hochzeitsreisende an, welche nicht ausreichend als solche gekennzeichnet sind. Bucht man diese irrtümlich als nicht Hochzeitsreisender, wird man zur teueren Stornierung bzw. Upgrade gezwungen.

Am 6.9.2016 haben wir über das Portal ab-in-den-urlaub.de ein Reise für 2 Personen auf die Malediven / Hotel Lily Beach zum Preis vom ca. 10700 Euro gebucht.

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Kurz darauf erhielten wir per Mail eine Buchungsbestätigung zusammen mit den Reisebedingungen des Veranstalters Vtours. In diesen Reisebedingungen stand plötzlich der Hinweis: „Bitte beachten Sie, dass zwischen Zeitpunkt der Hochzeit und der Reise max 12 Monate liegen dürfen. Bei Check In ist eine gültige Heiratsurkunde vorzulegen. “

Da wir bereits 17 Jahre verheiratet sind, ist es uns nicht möglich diese Bedingung zu erfüllen.

Nach sofortiger telefonische Rücksprache mit der Hotline von ab-in-den-urlaub teilte uns ein Herr Gläser mit dass es sich bei unserer Reisebuchung um ein spezielles Angebot für Hochzeitsreisende handelt und wir den gebuchten Urlaub nicht antreten können da wir die o. g. Bedingungen nicht erfüllen. Es ist entweder eine Stornierung oder eine Umbuchung auf einen anderen Tarif für „nicht Hochzeits-Reisendende“ erforderlich. Im Falle einer Stornierung wären 30% des Reisepreises (in unserem Fall 3000€) fällig, obwohl unsere Reklamation gerade mal 60 Minuten nach der Onlinebuchung erfolgte. Für die Umbuchung auf einen anderen für „nicht Hochzeitsreisende“ zulässigen Tarif fallen Mehrkosten in Höhe von ca. 2000 € an.

SCHLAGWORTE

Zusätzlich meinte Herr Gläser allen Ernstes und auf eine sehr unfreundliche Art und Weise daß aus dem Zimmernamen „Doppelflittersuite“ doch wohl erkenntlich sei dass es sich um ein Angebot ausschliesslich für Hochzeitsreisende handelt (siehe beigefügtes Bild).

Bei einer nachträglichen Recherche und Dokumentation stellten wir fest das ein weiterer Hinweis auf die Einschränkung der Reise im Kleingedruckten am Ende einer mehrseitigen Hotelbeschreibung und in den AGBs versteckt war, welchen man jedoch fast zwangsläufig überlesen musste.

Diese versteckten Hinweise sind in keinster Weise ausreichenden um Reisende VOR Abschluss einer Buchung zu informieren dass der Antritt dieser Reise an ganz spezielle Bedingungen geknüpft ist. Die Art und Weise wie solche Angebote bei ab-in-den-urlaub.de präsentiert werden legen den Verdacht nahe dass hier mit preisgünstigen „Lockangeboten“ gearbeitet wird, welche dann im Nachgang zu hohen Mehrkosten bei Urlaubern führen welche die versteckten Hinweise nicht erkennen und die Reisebedingungen nicht erfüllen. Laut Auskunft des Reisveranstalters waren wir nicht der erste Fall, was diesen Verdacht erhärtet.

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Nach Rücksprache mit unserer Rechtsschutzversicherung handelt es sich hierbei um eine arglistige Täuschung und uns wurde neben einer Vertragsanfechtung wegen arglistiger Täuschung empfohlen Betrugsanzeige gegen ab-in-den-urlaub.de zu stellen.

Da wir den Urlaub nach wie vor gerne antreten wollen geben wir hiermit ab-in-den-urlaub.de die Chance eine kulante Regelung zu finden. Andernfalls sehen wir uns gezwungen der Empfehlung unserer Rechtsberatung zu folgen.

Wir veröffentlichen diesen Fall hier auch als Warnung für andere Reisende und hoffen dass ab-in-den-urlaub.de umgehend die irreführende Präsentation dieser speziellen Angebot ändert um solche Fehlbuchungen in Zukunft zu vermeiden.

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Kommentare und Trackbacks (1)


20.10.2016 | 20:18
von Heiko Straulino gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keinerlei Reaktion von ab-in-den-urlaub. Haben letztendlich einen Aufpreis von über 2000 Euro gezahlt.




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