1922 Views | 14.09.2016 | 13:06 Uhr
geschrieben von Heidi Holzmayr

Klarna (Stockholm)

Verzugskosten nach Zahlung berechnet und in Rechnung gestellt

Bestell-/Kundennummer: 1519133780436

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

obengenannte Firma bringt es fertig nach einem verspäteten Zahlungseingang von zwölf Tagen ohne vorherige Mahnung nachträglich Verzugskosten in Höhe von 3,95 Euro zu berechnen und das bei einem Rechnungsbetrag von 12,80 Euro.

Dass dies gemäß der deutschen Rechtssprechung (siehe unten Zitat, Urteil BGH vom 25.10.2007, Aktenzeichen: III ZR 91/07) nicht rechtens ist, wird einfach ignoriert, indem man auf die E-Mail nicht einmal antworten kann. Werde nur noch in Portalen einkaufen, die PayPal als Zahlmethode akzeptieren.

"Verspätung und Verzug

Rechtlich entscheidend: Zur Zahlung von Zinsen und Mahnkosten ist verpflichtet, wer in Verzug geraten ist. Grundregel: Kein Verzug ohne Mahnung. Allerdings gibt es Ausnahmen. Das klingt eindeutig: „Der Mahnung bedarf es nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist“, heißt es in § 286 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Für Laien überraschend: Eine solche Bestimmung einer Zeit liegt nicht vor, wenn in der Rechnung bloß ein Zahlungstermin genannt wird. Nur bei einer Einigung darüber, dass der Gläubiger berechtigt sein soll, einen verbindlichen Termin zu setzen, liegt eine solche Bestimmung vor, erklären die Bundesrichter in der Urteilsbegründung. Das Datum in der Rechnung sei ein bloßes Zahlungsziel und als solches unverbindlich. Der Patient wäre also erst bei Erhalt einer Mahnung in Verzug geraten. Weil diese nicht ankamen, braucht er keine Rechtsanwaltskosten und Verzugszinsen zu zahlen."

Gehe davon aus, dass Klarna seinen Irrtum bemerkt und korrigiert.

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Kommentare und Trackbacks (1)


14.09.2016 | 14:34
von ReclaBoxler-9433196 | Regelverstoß melden
Zitat "verspäteten Zahlungseingang von 12 Tagen"
Natürlich, Verzug ohne Mahnung, sofern ein Zahlungsziel vereinbart wurde. Stand auf der Rechnung "zeitnah" oÄ (was ich beim besten Willen nicht glaube), dann wären Sie im (fragwürdigen) "Recht".
Lustig, Zeit haben sich hier Belege/Paragraphen für sein "Recht" rauszugoogln, aber nicht um Rechnungen zu überweisen.



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