Durch WOOLWORTH gelöste Beschwerde. | 1228 Views | 16.09.2016 | 11:15 Uhr
geschrieben von Elke Blaschke

WOOLWORTH GmbH (Unna)

Beschwerde bezüglich Filialleiter Herrn S.

Am 14.09.2016 betrat ich mit meinem Sohn Woolworth, um dort kurze Hosen für meine schwer erkrankte Mutter zu kaufen. Ich fragte den Filialleiter, ob er mir vielleicht sagen könne, wo ich noch suchen könnte. Diese Frage wurde von mir nett und höflich gestellt. Herr S. erwiderte: "Die Sommersaison sei zu Ende und es gäbe keine kurzen Hosen mehr." Ich fragte, ob es vielleicht doch noch Restposten gäbe, wo er mir in einem herablassenden zornigen Ton antwortete, dass es nichts mehr gäbe und nur das, was draußen vor dem Laden stünde, alles sei. Ich ließ mir aufgrund seines Verhaltens seinen Namen geben und teilte ihm mit, dass er vielleicht mal eine Schulung "UMGANG MIT KUNDEN" anstreben sollte.

Ich muss ehrlich sagen, es ist nicht akzeptabel, dass ein Filialleiter sich dermaßen frech und inkompent den Kunden gegenüber verhält. Kein Vorbild für Mitarbeiter. Von Freundlichkeit keinerlei Spur.

Da kann man nur ein Armutszeugnis ausstellen.

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Meine Forderung an WOOLWORTH GmbH: Entschuldigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.09.2016 | 11:52
Firmen-Antwort von: WOOLWORTH GmbH
Abteilung: Unternehmenskommunikation

Sehr geehrte Frau Blaschke,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an unserem Unternehmen.

Die von Ihnen geschilderten Vorgänge entsprechen nicht unseren Vorstellungen von Kundenfreundlichkeit und Service. Aus diesem Grund möchten wir uns in aller Form bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen. Ihr Hinweis hilft uns, die Servicequalität in unserem Hause weiter zu optimieren.

Wir werden in Ihrem und unserem Sinne durch eine Nachschulung des betreffenden Mitarbeiters die Servicequalität in Lankwitz wieder erhöhen.

Ihr Woolworth-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


18.09.2016 | 11:54
von Steve Ale | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Sattler von Woolworth.

Ich würde Ihnen empfehlen ungehend Strafanzeige zu erstatten.

1. Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetzt wegen nenneung Ihres Namen und Arbeitsplatz in der Öffentlichkeit.

2. Sofern keine Zeugen vohanden.
Rufmord/Verleumdung.
Das es sich um Strafrechliche relevante Anzeigen handelt, brauchen Sie sich keine Sorgen um Ihren Arbeitgeber machen denn er darf sich da nicht einmischen. Sollte er doch einfluss nehmen wollen, macht er sich selber Strafbar wegen Begünstigung einer Straftat und deren Vertuschung.

20.09.2016 | 14:30
von ReclaBoxler-9433196 | Regelverstoß melden
Sorry, aber wenn es keine Shorts gibt, dann gibt es keine Shorts.
Und wenn Sie betüddelt werden möchten, Frau Blaschke, bzw. Small Talk trotz kompetenter "Beratung" (=es gibt keine weiteren Shorts) wünschen, dann gehen Sie doch zu z. B. Breuninger und bezahlen für Ihre geforderte Beratung.

22.09.2016 | 15:28
von Elke Blaschke gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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