419 Views | 30.09.2016 | 11:08 Uhr
geschrieben von Heidi Schierle
Nach schwerer Krankheit mit sechswöchigem Krankenhausaufenthalt, davon zehn Tage Intensivstation und fünf OPs, wurde meiner Frau die dringend notwendige vom Arzt empfohlene Ahb durch die Barmer telefonisch am Tag der Anreise in die Klinik abgegeben.
Die Zusage der Klinik ist erfolgt, der Behandlungsplan war bereits ausgearbeitet, ein Arzttermin vereinbart.
Meine Frau fuhr nach Bad Kissingen und musste dort erfahren, dass die Ahb abgelehnt war. Sie fuhr unverrichteter Dinge zurück, ein Widerspruch über den Vdk läuft.
Dies hat seit dem Zusammenschluss mit der gekwerden die Leistungen immer schlechter, die Klinik hat in all den Jahren noch nicht erlebt, dass eine Ahb so behandelt wird und der Patient so erniedrigt wird.
Meine Forderung an Barmer Ersatzkasse:
Bewilligung der Ahb Schadensersatz.
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