Durch KlickEnergie gelöste Beschwerde. | 1257 Views | 14.10.2016 | 15:46 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6333587

KlickEnergie GmbH & Co. KG (Neuss)

Potenzielle Kostenfalle in den AGB (09-2016)

Bestell-/Kundennummer: - Interessent -

Vorsicht vor möglicher Kostenfalle bei klickenergie!

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Im laufenden Bestellprozess zum Abschluss eines Stromvertrags bei klickenergie.de bin ich stutzig geworden.

Auf der Internetseite wird bei der Bestellung ein Grundpreis und ein Arbeitspreis angezeigt. Weiter unten wird man aufgefordert, die AGB zu akzeptieren und diese somit anzuerkennen (Das übliche Prozedere). (Siehe abb. 1 "Bestellung_online. jpg").

In den AGB selbst wiederum kann man lesen (Ziffer 4, Preiskomponenten), dass sie der (Ziffer 4.1) "Strompreis aus den Komponenten Grundpreis und Arbeitspreis zusammensetzt", und sich (Ziffer 4.2) ". der Preis nach Ziff. 4.1 zusätzlich erhöht um" -Und dann gehts los, es folgt die gesamte Bandbreite an Kosten wie EEG-Umlage und so weiter. - (Siehe abb. "AGB_01. jpg" und "AGB_02. jpg")

Der Gipfel ist dann unter Ziffer 4.4 zu lesen, hier wird der Gesamte "Arbeitspreis" dann zum Nettopreis, auf den dann noch die aktuelle Umsatzsteuer drauf kommt.

Unabhängig davon wie das Unternehmen momentan abrechnet wird dem aufmerksamen Beobachter klar, dass er hier potentiell eine um einiges teurere Stromrechnung erhalten kann, gegen die er sich angesichts dieser (bei Bestellung akzeptierten AGB) nicht mehr wehren kann.

Ich habe die Hotline angerufen und um Klärung gebeten. Frau A. sicherte mir einen Rückruf zu, dieser erfolgte nicht.
bei erneuter Nachfrage bat man mich, eine Email an das Unternehmen zu richten und den Fall zu erklären. Bisher erfolgte keine Rückmeldung.

Um den Druck zu erhöhen und potenzielle Kunden vor einem teueren Fehler zu bewahren habe ich mich entschlossen, diesen Weg zu wählen.
Sollten klickenergie nicht innerhalb einer angemessenen Zeit reagieren werde ich die Angelegenheit der Bundesnetzagentur übergeben.

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Meine Forderung an KlickEnergie GmbH & Co. KG: Umgehende Klarstellung zu jeder Zeit und in jedem Schritt des Bestellprozesses, welcher Preis der Kunde am Ende zu zahlen hat.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.10.2016 | 15:46
Firmen-Antwort von: KlickEnergie GmbH & Co. KG
Abteilung: Beschwerdemanagement

Sehr geehrter ReclaBoxler,

es tut uns leid, dass unser Kunden-Service bei Ihrem Anliegen scheinbar nicht zuverlässig funktioniert hat und Ihre Frage nach wie vor offen ist.

Die auf unserer Website dargestellten Arbeits- und Grundpreise sind Preise inkl. aller Abgaben, Umlagen und Steuern. Entsprechen also den Gesamtpreisen aus den Punkten 4.1., 4.2. und 4.4. (lediglich für Gewerbekunden werden die Preise exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen).

In den AGB wird unter Punkt 4.1. von einem Arbeits- bzw. Grundpreis Energie gesprochen, auf den die jeweiligen Abgaben, Umlagen und Steuern aus den folgenden Ziffern hinzuaddiert werden. Den Arbeits- bzw. Grundpreis Energie weisen wir auf unserer Website nicht einmal informatorisch aus, um nicht unnötig zu verwirren.

Auszug aus den AGB: 4.1. Der Preis setzt sich aus einem Grundpreis Energie und einem Arbeitspreis Energie zusammen.

Entsprechend ermöglichen unsere AGB es gar nicht, dass auf den bei Abschluss angezeigten Arbeits- und Grundpreis die in den Ziffern 4.2.ff genannte Abgaben, Steuern und Umlagen (mehrfach) aufgeschlagen werden.

Sollten Sie noch offene Fragen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Online-Beschwerde“ wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Wir werden unsere AGBs anpassen und weniger missverständlich formulieren. Vielen Dank für den Hinweis.

Freundliche Grüße

Ihre KlickEnergie

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Kommentare und Trackbacks (1)


15.10.2016 | 23:19
von ReclaBoxler-6333587 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


06.12.2016 | 23:28
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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