220 Views | 26.01.2017 | 10:36 Uhr
geschrieben von C. Steiner

SUZUKI AUSTRIA Automobil Handels Gesellschaft m.b.H. (Salzburg)

Suzuki Sitzheizung nach Rückrufaktion unbrauchbar

Nachdem mein Suzuki Swift Baujahr 2013 bedingt durch einen Konstruktionsfehler der Sitzheizung einer Rückrufaktion unterlag und im Zuge dieser die Sitzheizung auf beiden Vordersitzen ausgetauscht werden musste, heizt diese nun zwischen 3 bis 4 Minuten auf lauwarmer Stufe und schaltet sich danach aus. Während einer Fahrzeit von ca. 30 Minuten schaltet sich diese dann entweder gar nicht mehr ein oder nach ca. 20 Minuten um wiederum 3 bis 4 Minuten lauwarm zu heizen. Vor dem Tausch war es so, dass die Sitzheizung 10 Minuten lang bei extrem starker Stufe heizte und sich dann deaktivierte. Von diesem Umstand ist ein Suzuki-Foren vielfach zu lesen.

SCHLAGWORTE

Eine entsprechende Reklamation bei der SUZUKI Austria Automobil Handels Gesellschaft mbH mit Sitz in Salzburg brachte dann das Fass zum Überlaufen. Der durch den Konstruktionsfehler verursachte Zwangsaustausch wird dem Kunden als kostenlose Verbesserungsmaßnahme verkauft. Zitat aus der schriftlich vorliegenden Stellungnahme: „Die Kombination aus dünnem Kabelquerschnitt und höherer mechanischer Beanspruchung kann somit jedoch nach einiger Zeit zu einem Kabelbruch führen, was im günstigsten Fall ein Nachlassen der Heizleistung bis hin zum kompletten Ausfall zur Folge hat. Damit die Sicherheit und auch die Funktion gewährleistet ist, hat der Hersteller die Bauteile überarbeitet und in die Produktion einfließen lassen. Betroffene, zugelassene Fahrzeuge werden mittels Rückrufaktion durch unsere Vertragspartner verbessert um Ausfälle auszuschließen. Es kann jetzt nicht sein, dass eine wesentliche Verbesserung in Bezug auf Sicherheit, Qualität, Standzeit sowie Wärmeempfinden kostenlos von SUZUKI zur Verfügung gestellt und die Leistung von Ihnen negiert wird. “

Darüber hinaus wird in der Stellungnahme wie folgt argumentiert. Zitat: „Das Sitzheizungssystem wurde so entwickelt, dass die Sitztemperatur auf einem Niveau gehalten werden kann, wenn sich der Sitzheizungsschalter in Stellung "ON" befindet. Dies wird durch wiederholtes Ein- und Ausschalten durch den Thermostaten bewirkt. “ Genau dies entspricht jedoch nicht dem Verhalten der vorliegenden Sitzheizung. Diese heizt auf und schaltet sich danach für die Dauer von ca. 15 bis 20 Minuten komplett ab. Von einem „halten der Sitztemperatur auf einem Niveau“ kann daher keine Rede sein.

In Summe zeigt dieses Beispiel, dass die Mitarbeiter bei Suzuki es erstens nicht verstehen, wie eine Kundenreklamation ordentlich bearbeitet wird. Darüber hinaus bekommt der Kunde nach dem Zwangstausch eine schlechter funktionierende Sitzheizung zurück, was aus Kundensicht eine klare Minderleistung darstellt.

Interessant ist auch der Umstand, dass sich von Seiten Suzuki niemand bis dato die Mühe machte herauszufinden, ob das Verhalten meiner Sitzheizung überhaupt so passt. Z.B. mit Hilfe einer Temperaturmessung oder Fehleranalyse. Stattdessen wird dem Kunden versucht, via Email zu erklären, dass die Sitzheizung einwandfrei funktioniert.

Dieser Fall wurde dem Konsumentenschutz weitergeleitet und führte erfolgreich dazu, dass es einen bis dato zufriedenen Suzuki-Kunden weniger gibt.

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Meine Forderung an SUZUKI AUSTRIA Automobil Handels Gesellschaft m.b.H.: Die Sitzheizung soll wie angegeben das Niveau der Sitztemperatur halten, solange diese eingeschaltet ist.


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Kommentare und Trackbacks (2)


14.02.2017 | 14:13
von C. Steiner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


21.03.2017 | 15:18
von C. Steiner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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