1241 Views | 10.11.2016 | 19:30 Uhr
geschrieben von Robert Tuschl

MediaShop Holding GmbH (Bremen)

Unangemessene Zahlungsaufforderungen und Mahnungen

Bestell-/Kundennummer: 31-002154185

Hier meine Information an die Verbraucherzentrale Bremen

das was Sie aus dem Mail an die Media Shop AG ersehen können, habe ich den Fehler begangen Ware aus der Fernsehwerbung dwer Media AG zu bestellen

SCHLAGWORTE

Die Auftragsbestätigung / Rechnung vom 24.7.16 hat die Zahlungsvereinbarung 4 monatliche Raten. (Anlage)

Versehentlich wurde von mir die Maschine Twist a Shaw doppelt bestellt.

Mein sofortiges telefonische Korrektur wurde mir mitgeteilt die Bestellung könne nicht geändert werden. Ich könnte das 2te Gerät zurücksenden.

Nach sofortiger Rücksendung erhielt ich eine abgeänderte rechnung / Gutschrift vom 24.7.16. (Anlage)

Hier beginnt nun die Abzocke mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 4.99 wird berechnet. Abzocke 1! .

Die Ratenzahlungen wurden ohne mein Einverständnis abgeändert. Siehe Gutschrift in der Anlage.

Auf meine schriftlichen und Telefonischen Reklamation wurde mir Stereotyp mitgeteilt das ich mich an den Zahlungsplan zu halten ansonsten würden weitere Gebühren anfallen.

Abzocke 2! - System

Eine telefonische Reklamation endete mit der bitte meinen Schriftverkehr an den Kundendienst der Media AG zu senden.

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Die Antwort kam telefonisch - ich möchte mich doch zur Klärung mit Fine-Trade in Verbindung zu setzen. System!

Die Raten habe ich monatlich geviertelt bezahlt - nun droht man mit Inkasso - Abzocke 3!

Mahngebühren wurden fällig – Abzocke 4!

Das Internet kann gibt Auskunft über eine Häufung immer gleicher Probleme von Kunden der Media AG – System!

Wie ich in Erfahrung bringen konnte ist das ein übliches Geschäftsgebaren der Media Shop AG.

Als Unternehmer und Kunde halte diese Vorgehensweise für untragbar. Der von mir erlebte Ablauf gibt Anlass eine Klageerhebung prüfen zu lassen.

Die Redaktion WISO und die Redaktion Markt werde ich über das Vorgehen der Media AG informieren. Dies halte in inzwischen aufgrund meiner Erfahrung als zwingend erforderlich.

In Erwartung einer Inkassoforderung möchte ich meinen Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragen.

Meine Rechtsschutzversicherung hat mich gebeten das Verfahren, wenn möglich, an bereits laufende Verfahren anschließen. Hierzu wäre ich für eine Information dankbar.

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