435 Views | 21.10.2016 | 20:04 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1413097

ADAC Autoversicherung AG (München)

Mitgliederwerbung bei minderjährigen Fahrschülern

SCHLAGWORTE

Mein Sohn und andere Fahrschüler wurden vor einer theoretischen Fahrstunde von einer Dame des ADAC bequatscht, einen Vertrag auf eine "young generation"- Mitgliedschaft zu unterschreiben. Es sei ja alles kostenlos im ersten Jahr und es gebe verschiedene Vergünstigungen als Mitglied. Einige Jugendliche - so auch mein Sohn - waren skeptisch und wollten den Vertrag zunächst mit ihren Eltern besprechen. Dies wurde ziemlich ruppig ausgeschlossen. Entweder sei der Vertrag sofort zu unterschreiben oder sämtliche Vergünstigungen gingen verloren. Mein Sohn unterschrieb also, da er von den Vergünstigungen - z. B. einem kostenlosen Fahrtraining - überzeugt war und er war zu diesem Zeitpunkt noch der Meinung, er habe keinen gültigen Vertrag unterschrieben, sondern ich müsse diesen erst noch gegenzeichnen, da er ja eh noch nicht volljährig ist. Für uns schien es, als müsse ein Erziehungsberechtigter erst noch zustimmen, bevor der Vertrag gültig würde. Er bekam dann einen Blankovertrag mit nach Hause, ich überzeugte ihn jedoch davon, dass ich diesen Vertrag nicht gutheißen und unterschreiben würde.

Einige Tage später bekam mein Sohn dann seine Mitgliedskarte samt Mitgliedsnummer. Als ich beim ADAC anrief, um mich genauer zu informieren, hieß es nur, er habe unterschrieben, er sei jetzt Mitglied. Auch unter 18 könnten Jugendliche im Rahmen des "Taschengelderlasses" (der Fachbegriff war sofort zur Stelle, scheinbar gibt es diese Art Telefonate häufiger) gültige Verträge schließen. Ich könne mich ja bei der Beschwerdestelle melden. Dort ist aber bislang leider niemand erreichbar.

Ich habe jetzt telefonisch und schriftlich Widerspruch gegen den Vertrag eingelegt.

Ich finde es ein Unding, dass Minderjährige ohne große Vertragserfahrungen in "Drückerkolonnen-Manier" als ADAC-Mitglieder geködert werden. Dies scheint jedoch gängige Praxis zu sein.

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Meine Forderung an ADAC Autoversicherung AG: Mitgliedswerbung bei Minderjährigen unterlassen


 
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