Durch JT Touristik Travel endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 458 Views | 27.11.2016 | 21:54 Uhr
geschrieben von Christopher Müller

JT Touristik Travel (Berlin)

Fehlende Hotelleistung durch Flugverspätung von 23,5 Std

Bestell-/Kundennummer: 7809488

Durch die 23,5 stündige Verspätung sind uns das Abendessen (inkl. Getränke da HP+) die Hotelübernachtung und das Frühstück verloren gegangen. Da wir eine Pauschalreise gebucht haben, sind Sie als Veranstalter für einen reibungslosen Ablauf zuständig.

Wir sollten am 30.09.2016 von Köln/Bonn mit Norwegian Air nach Malaga fliegen. Durch viele Verschiebungen ist der Flug 23,5 Std am nächsten Tag endlich losgegangen. Die Begründungen sind sehr absurd gewesen, die aber ein anderes Thema sind. Uns geht es um die Erstattung für fehlende bezahlte Hotelleistungen.

SCHLAGWORTE

Wir haben bei Ihnen eine Pauschalreise gebucht und Sie haben Ihre vertragliche Leistungen nicht erbracht. Auch sind an dem 30.09.2016 Flüge mit AirBerlin oder Ryanair geflogen, aber Sie haben sich nicht um ihre Kunden gekümmert, sondern zwei Tage später eine E-Mail mit Hinweis, sich bei einer Agentur die Flugentschädigung wiederzuholen. Von Ihnen kam hierzu nichts persönliches. Auch Anrufe haben nichts gebracht und eine Reiseleitung gab es auch nicht vor Ort, sondern nur eine Agentur für die Ausflüge und eine Dame zum Ausflüge buchen.

Da wir die erste Nacht, das Abendessen und die Getränke dazu sowie das Frühstück verloren haben, obwohl bezahlt, bitten wir um Erstattung dieser bezahlten Leistungen. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Fluggesellschaft für die Verspätung bereits aufkam. Dies ist ja eine EU Richtlinie. Wir aber haben mit Ihnen einen Vertrag über Leistung geschlossen, den Sie nicht voll und ganz erfüllt haben.

Gruß C. Müller

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Meine Forderung an JT Touristik Travel: Erstattung 1. Urlaubstag vom bezahlten Reisepreis für zwei Personen.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.11.2016 | 15:31
Firmen-Antwort von: JT Touristik Travel
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir erkennen darin deutlich, dass Sie mit dem Reiseablauf nicht zufrieden sind und deshalb Anlass zur Beanstandung sehen.

Wir haben den Anspruch, Kundenanfragen individuell zu prüfen.

Wir bitten Sie für die ordnungsgemäße Abwicklung Ihrer Reklamation, diese nach Ihrer Rückreise einzusenden, sodass diese von unserem Qualitätsmanagement geprüft und bearbeitet werden kann.

Wir bedauern es sehr, dass Ihr wohlverdienter Urlaub von diesen Unannehmlichkeiten begleitet wird.

Bei Rückfragen sind wir gern für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen

Luisa Wutzke

Kundenservice
JT Touristik

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Kommentare und Trackbacks (3)


28.11.2016 | 15:55
von Christopher Müller | Regelverstoß melden
Guten Tag Frau Wutzke,

vielen Dank für die Antwort. Die Beschwerde liegt seit anfang Oktober und nach Reiserückkehr ihrer Qualitätsmanagement Abteilung vor!

Da ich mit der Antwort nicht zufrieden war, musste ich diesen Vorgang hierüber nochmals schreiben.

Beste Grüße
C. Müller

01.12.2016 | 15:47
von Christopher Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Antwort ist eine Standardantwort bisher gewesen und der Fall liegt JT auch schon vor. Bisher keine Lösung!


22.12.2016 | 23:17
von Christopher Müller endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wurde mir zwar geantwortet, dennoch bin ich mit der Antwort und der Lösung (keine weitere Erstattung außer die der Flughafengesellschaft) weiterhin nicht zufrieden.

Aus Kulanz hätte man etwas erstatten können!




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