Durch PARSHIP endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 879 Views | 09.12.2016 | 00:45 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1517418

PARSHIP GmbH (Hamburg)

Wertersatz trotz 14-tägiges Widerrufsrecht

Ich habe innerhalb von 14 Tagen das Abo widerrufen (BGB § 355).

Am 11.11.2016 habe ich den Vertrag abgeschlossen. Am 16.11.2016 widerrufen. 155,40 Euro entsprechen 365 Tage (zwölf Monate). Ich habe den Vertrag nach fünf Tagen widerrufen. Somit fallen 2,13 Euro an Gebühren an.

Selbst PayPal hat mir den Gesamtbetrag zurückerstattet. Und nun werde ich aufgefordert den Betrag zu überweisen, was ich auf keinen Fall tun werde, mir wird schon mit dem Mahnverfahren gedroht.

Auszug von Amtsgericht Hamburg. www.vzhh.de/recht/293021/parship-und-der-wertersatz.aspx

Ich arbeite selber im Kundenservice und wenn ich so mit den Kunden umgehen würde, hätten wir keinen Kunden mehr.

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Meine Forderung an PARSHIP GmbH: Anteilige Berechung für fünf Tage und keine Abzocke


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.12.2016 | 13:57
Firmen-Antwort von: PARSHIP GmbH
Abteilung: Brand Communication

Guten Tag,

wenn die Partnersuche mit Parship nicht gefällt, gilt natürlich das gesetzlich vorgeschriebene 14-tägige Widerrufsrecht. Lediglich für den Kern unserer Dienstleistung, die entstandenen Kontakte, wird ggf. Wertersatz berechnet. Die Regelung zum Wertersatz ist Bestandteil unserer Widerrufsbelehrung, auf die wir unsere Premium-Mitglieder während des Bestellvorgangs ausdrücklich hinweisen. Details dazu lesen Sie hier: https://www.parship.de/editorial/tour/mitgliedschaft/widerruf-und-wertersatz-bei-parship/

Eine Berechnung nach Laufzeit würde all jenen Tür und Tor öffnen, die in kürzester Zeit massenhaft E-Mails versenden, um möglichst viele Kontaktdaten „abzugreifen“.

Die Auffasssung der Verbraucherzentrale teilen wir daher nicht und sind umgehend in Berufung gegangen. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Viele Grüße,

Ihr Parship-Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


09.12.2016 | 21:22
von ReclaBoxler-1517418 | Regelverstoß melden
Ja es würde mich auch wundern wenn sie die Meinung vertreten. Lustig finde ich das Ihre Antwort hier schneller ist wie über Parship direkt.

Also läuft es auf ein Mahnverfahren hinaus und dann später vor Gericht? Welches bereits zwei mal Abgelehnt wurde. Kann weder in Ihrem noch in meinem Interesse sein. Also entnehme ich dem das sie sich mit mir außergerichtlich nicht einigen wollen. Dann werde ich wohl die Verbraucher Zentrale bzw. die Presse informieren und mir schnellstens rechtlichen Beistand holen.

13.12.2016 | 11:59
von ReclaBoxler-1517418 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keinen Lösungsvorschlag von Parship


20.12.2016 | 16:28
von ReclaBoxler-1517418 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.01.2017 | 16:57
von ReclaBoxler-1517418 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst


31.07.2018 | 18:22
von Mike Gilf | Regelverstoß melden
Alle 11 minuten zockt parship legal beim 14tägigen Rücktrittsrecht ab.



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