Durch Familienkasse Nürnberg gelöste Beschwerde. | 308 Views | 12.12.2016 | 20:19 Uhr
geschrieben von Norbert Karl

Familienkasse Nürnberg (Nürnberg)

Kindergeld Auszahlung bei Studium

Wenn dein Kind studiert, geht das Kindergeldchaos los. Zumindest in Nürnberg.

Die Kindergeldzahlung wurde erstmals im Oktober unterbrochen, weil meine Tochter volljährig wurde und mit dem Abitur begonnen hat. Sie hat einen Studienplatz bekommen und wir haben alle nötigen Unterlagen verschickt. Trotzdem kam kein Kindergeld. Wieder Familienkasse per Telefon kontaktiert. Ja, es fehlt noch ein Antrag. Also nochmals Antrag ausgefüllt / abgeschickt / angerufen. Ja, es passt alles, muss nur noch warten. Nach sechs Wochen (also heute 12.12.2016) nochmals angerufen. Ja, es fehlt noch ein Antrag. Ja, sagt mal, wollt ihr uns abzocken? Ich frag mündlich nochmals nach. Ja, passt alles und sechs Wochen später fehlt wieder was. Bin gespannt, wenn Kindergeld nun endlich überweisen wird. Ich denke, ich muss mal persönlich vorbeikommen.

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Meine Forderung an Familienkasse Nürnberg: Wenn Unterlagen fehlen, darauf hinweisen, statt sich totstellen. Ist von einer Behörde zu erwarten.


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


12.12.2016 | 20:41
von Annas Vater | Regelverstoß melden
Beamte und Richter lassen Kindergeldanträge gerne verschwinden oder bearbeiten sie falsch um den lange Bearbeitungszeiten und grobe Bearbeitungsfehler zu kaschieren:

https://annasvater.wordpress.com/2016/04/03/dummdreist-finanzrichterin-schlaegt-2-fache-kindergeldantragstellung-vor/

Seit 17 Jahren wird für meine Tochter kein Kindergeld gezahlt, obwohl alle rechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind:

de.reclabox.com/beschwerde/39223-agentur-fuer-arbeit-oldenburg-oldenburg-kein-kindergeldbescheid-seit-ueber-11-jahren

Frank Jürgen Weise und der Präsident des Niedersächsischen Finanzgerichts Hartmut Pust kennen den Skandal - und schweigen.

20.12.2016 | 16:28
von Norbert Karl gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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