EasyJet:
Keine Flugerstattung
648 Views | 11.01.2017 | 12:34 Uhr
geschrieben von Trend Konrad
easyJet (Salzburg)
EasyJet lässt Mutter mit Kind nicht mitfliegen
EasyJet lässt in Salzburg deutsche Mutter mit zweijährigem Sohn nicht nach Hamburg fliegen. Keine Erstattung, kein Ersatz, einfach am Flughafen stehen gelassen.
EasyJet ließ Mutter aus Deutschland mit zweijährigem Sohn nicht von Salzburg nach Hamburg fliegen. Begründung: Man brauche dazu einen Pass oder Personalausweis für das zweijährige Kind. Alle anderen Dokumente des Kindes (Versichertenkarte, Geburtsurkunde, Untersuchungsheft) zählten nicht.
Weitere Hilfe gab es keine, nicht an der Hotline und nicht im Flughafen: "So seien die Regeln. Auch für Schengen-Flüge. "
Mein Fazit: Hände weg von EasyJet
Kommentare und Trackbacks (1)
11.01.2017 | 18:10
von ReclaBoxler-7460335
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Diese Beschwerde ist ja wohl der Lacher schlechthin. Jede Person (auch Kinder) benötigen mindestens einen Reisepass, wenn sie die Grenze überschreitet! Dafür, dass dies in diesem Fall missachtet wurde, kann ja nun die Fluggesellschaft wirklich nichts.