Durch eBay endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 868 Views | 08.01.2017 | 18:03 Uhr
geschrieben von K. Hoffmann

eBay (Kleinmachnow)

Das eBay Desaster

"Auch im weltweiten Geschäft zeigte das Unternehmen nun Schwächen: So stagnierte der Umsatz im vierten Quartal, der Überschuss sank verglichen mit dem Vorjahreswert um mehr als die Hälfte." (Entnommen Handelsblatt, 08.01.2017)

SCHLAGWORTE

Jeder kennt eBay und viele von uns verbinden mit dieser Verkaufsplattform "Merkwürdigkeiten", die mit dem gesunden Menschenverstand, - von Logik mag ich schon gar nicht schreiben, - kaum nachvollziehbar sind.

Hier wieder so ein äußerst dubioser Fall, wobei eBay seine eigenen Grundsätze brach bzw. diese immer wieder geschickt umgeht. Ich bestellte + kaufte per PayPal bei einem eBay-Verkäufer, eBay Name jan-sonne, eine Creme von Charlotte Meentzen. Diese kam am Deckel beschädigt (eventuell durch den Transport per Warensendung) bei mir auch an. Nach der bei eBay vorgegebenen 'Wartezeit' von sieben Tagen bewertete ich den Verkäufer negativ. Folgender Wortlaut kam zum Eintrag: "Zum Verständnis: VK ziemlich uneinsichtig & missachtete u. a. die eBay-Grundsätze".

"Über das Bewertungsportal teilen Sie anderen Mitgliedern Ihre Erfahrungen mit, die Sie mit Ihren Handelspartnern gesammelt haben." So lautet der großspurige, allerdings nach meiner Auffassung etwas verlogene Grundsatz für jeden nachlesbar auf eBay.

Da dieser Verkäufer zunächst eine positive Bewertung seines Kunden verweigerte, Kunde/Käufer war ich, musste ich in mühseliger E-Mail-Kleinarbeit (fünf bis sechs E-Mails) um eine Bewertung "betteln." Der Verkäufer bestand darauf, ich möge ihn doch bitte zuerst positiv bewerten - dann ERST erfolgt seinerseits ebenfalls eine positive Bewertung. Ich nenne dies: Bewertungserpressung seitens des eBay-Verkäufers jan-sonne.

Großmäulig lässt sich in den eBay Grundsätzen nachlesen: "Es ist Verkäufern nicht erlaubt, positive Bewertungen von Käufern zu fordern." Genau dies ist aber geschehen.

Exakt einen Tag lang hielt sich mein negatives Urteil über diesen gewerblichen eBay-Verkäufer im Netz. Danach wurde es von eBay - ich vermute auf Intervention des Betroffenen, - still und klammheimlich gelöscht. Weder informierte m i c h eBay darüber, noch wurde ich zum Sachverhalt befragt.

Das nenne ich 'transparentes Handeln'; Grundsätze nach Gutsherrenart anwenden oder über Bord schmeißen - wie es eBay beliebt - schließlich ist eBay niemandem rechenschaftspflichtig; aber sich wundern, wenn Umsätze rückläufig sind und die Mitglieder zu Recht davonlaufen bzw. schwinden.

Komischerweise hatte ich auf der Amazon-Plattform nie irgendwelche Querelen - gut, dass Kunden dort mit Sicherheit besser aufgehoben sind.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an eBay: Schaffen Sie Ihr Bewertungssystem ab, da Willkür und Intransparenz ziemlich häufig "zum guten eBay-Ton gehören."


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (10)


09.01.2017 | 05:23
von K. Hoffmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bin Realist - bzw. optimistischer Pessimist -
eBay kratzt das nicht im Geringsten und wird sich NIE in derartigen Fällen 'erklären'!


09.01.2017 | 22:26
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
Tja, was könnte ich Ihrem Kommentar n o c h Weiteres hinzufügen?
Natürlich muss man zwischenzeitlich leider mit Fug und Recht behaupten:
eBay unterstützt durchaus teilweise Lug & Trug auf seiner eigenen Plattform.
Nicht grundlos habe / hatte ich am Anfang die rückläufigen "Gewinne" angeführt, die nicht meinerseits spekulativ 'erfunden wurden'!
Weiter aus dem Handelsblatt (2016) siehe:
www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/onlinehandel-ebay-deutschland-verliert-chef-und-umsatz/13482464.html

Doch es geht anscheinend mit "neuer Taktik" - gewusst wie - wieder nach oben.

16.01.2017 | 21:20
von K. Hoffmann endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bekannt ist:
eBay reagiert hier auf dieser Plattform grundsätzlich N I C H T!
Allerdings ist - zumindest theoretisch - davon auszugehen: eBay liest durchaus
m i t, denn gehäufte Negativkritiken 'in Massen' schaden natürlich auch eBay geschäftlich. Manche Firmen, u. a. auch AVM, halten es für "klüger", [wie in der Poölitik], Beschwerden jeglicher Art auszusitzen; also so zu tun, als gäbe es diese nicht!
Merke:
Pessimisten - (wie ich) - sind Optimisten mit m e h r Erfahrung.


23.01.2017 | 09:14
von Willy Wucher | Regelverstoß melden
Kannst du mir vielleicht mal erklären was du eigentlich willst?

Du eröffnest deine Beschwerde als Börsen-Kenner und zitierst das Handelsblatt. Im Anschluss erwähnst du einen Kosmetikartikel für
10,-€ bis 15,- €, der offensichtlich auf dem Transport beschädigt wurde und dann hängst du dich an einer Bewertung auf?

Um deine creme scheint es dir überhaubt nicht zu gehen. Verständlicherweise. Durch PayPal hast du ja auch den Kaufpreis erstattet bekommen. Dann wirft du mal die 7 Tage von eBay ein. Darüber warum und weshalb verlierst du kein Wort. Hast du den Verkäufer über den Mangel informiert? Hast du dem Verkäufer ordnungsgemäß eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt? Uber den relevanten Dinge nämlich den Kaufvertrag sagst du überhaupt nichts?

Und was die eBay Grundsätze für Bewertungen angeht. Die sind nach wie vor freiwillig! Und weshalb soll dich eBay darüber informieren wenn ein Account gelöscht wird. Du hast doch dein Geld über den Käuferschutz erhalten oder nicht? Was läuft denn für dich besser als Käufer, dass du auch diese Bewertung nicht verzichten konntest und mehrmals darum betteln musstest? Verkäufer bist du doch nicht. Und als Käufer zahlst du sowieso im Voraus? Unvorstellbar.

26.01.2017 | 21:24
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
Ihr gewähltes Pseudonym: "Willy Wucher" verrät eigentlich fast alles.

Wie "intelligent" Sie meinen Artikel gelesen haben müssen, erschließt sich aus dem Nichtverständnis Ihres amüsant "logischen Kommentars und Ihrem verwendeten 'DU'! "

Lernen Sie zunächst einmal eine korrekte oder richtige Sinnerfassung meines von Ihnen "begutachteten Kommentares! "

Mit Nichtwissen, Vermutungen, Spekulationen, Falschbehauptungen bzw. schriftlich verbeitetem Unsinn, kann ich bedauerlicherweise LEIDER nichts anfangen!

Zufrieden?

15.06.2017 | 12:42
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
Für ähnliche 'Herren' oder 'Damen'- stellvertretend für Willy Wucher - ist ganz speziell - endlich! die neue Singel von Stephan Sulke herausgekommen.

Nachzuhören unter:

https://www.youtube.com/watch?v=gloo3rhMoRE

Titel: Blöde bzw. bloede

16.06.2017 | 16:17
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
 spider monkey Pedro Leum:
Offensichtlich scheinen Sie sich für Beiträge unter meinem Namen gehörig zu interessieren. Dem ist zunächst einmal auch kaum etwas zu entgegenen.

Damit Ihnen bei Ihrer 'Frage' "zumindest ein klein wenig geistige Unterstützung" meinerseits zuteil wird, lesen Sie noch einmal den bemerkenswerten, hier "intelligent" geposteten Beitrag des "Willy Wucher"!
Möglicherweise werden diese intelligent scheinenden Bloeden im Text dieser Singel von Stephan Sulke, einem Schweizer Liedermacher, den Sie offensichtlich nicht kennen, treffend aufs Korn genommen.
(Und Poster vom Schlage "Willy Wucher" trifft man (leider) hier zuhauf, falls oder sofern Sie aufmerksam diese Plattform durchkämmen bzw. durchforsten.)

16.06.2017 | 16:25
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
 spider monkey Pedro Leum
Ich habe Ihnen geistrich und ausführlich versucht zu antworten.

Allerdings kann ich Ihnen nicht verraten, warum die zensorierende Software meinen eigens Ihnen gewidmeten Beitrag beanstandet bzw. bemängelte (?)
Mit etwas Geduld könnte sich - demnächst in diesem Theater - 'das Rätsel' mit einer FREIGABE lösen (?)

Also heißt es für beide: WARTEN, warten und nochmals w a r t e n!
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1 reclabox beschwerde de 374674 teaser


16.06.2017 | 16:27
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


16.06.2017 | 16:37
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
Dass ich angeblich - keine öffentliche Diskussion wünsche, ist eine Farce oder grobe Unwahrheit, der ich mich 'notgedrungen' beugen muss; doch habe ich dies bereits bei anderen klugen Beschwerdeführern/Innen beobachten müssen oder können - LEIDER -

20.06.2017 | 19:06
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
F E R N E R steht noch eine 2. (in Worten: zweite) eBay-Kritik aus, die am 16.06. 2017 geschrieben, ebenfalls oder bislang noch 'auf ihre Veröffentlichung wartet. '



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