Durch Direct Line Versicherung gelöste Beschwerde. | 335 Views | 13.01.2017 | 14:32 Uhr
geschrieben von Matthias Kuhn

Direct Line Versicherung AG (Teltow)

Zähe Schadenfallbearbeitung & Kostenübernahmeverweigerung

Bestell-/Kundennummer: A-01054574100

Mit der Abwicklung eine Kasko-Schadenfalls (mit Nix-Passiert-Option) machte ich folgende sehr ernüchternden Erfahrungen.

SCHLAGWORTE

Nachdem ich den Schadensfall (touchieren der Leitplanke) gemeldet hatte, lehnte der Versicherer am 07.10.2016 die Übernahme ab unter der Behauptung, ich hätte meine Pflichten zur Aufklärung verletzt, da ich nicht die Polizei gerufen und mich deshalb unerlaubt vom Unfallort entfernt hätte und ich zudem nicht nachgewiesen hätte, dass ich nicht betrunken gewesen sei.
Ich beauftragte daher einen Versicherungsberater als Rechtsbeistand mit der Durchsetzung meiner rechtlichen Interessen.
Auf sein erstes Anschreiben hin bereits erkannte die Direct Line ihre Leistungspflicht unter Anrechnung einer Kürzung von 10% an. Diese war vertraglich gerechtfertigt und für mich daher kein Grund zum Widerspruch. Entgegen diesem Anerkenntnis behielt die DL weitere 10% ein, welche sie erst nach expliziter Aufforderung und Vorhaltung ihres eigenen Schriftsatzes nacherstattete.
Nun verweigerte die DL die Kostenübernahme für die in Folge der Leitplankenberührung (auch mit der Felge) notwendige Achsvermessung und Erneuerung des Reifens. Mein Rechtsbeistand monierte dies, woraufhin die Direct Line das Achsvermessungsprotokoll anforderte. Nachdem dieses vorgelegt wurde, erkannte die Direct Line mit Schreiben vom 01.12.2016 auch die Vermessungs- und Reifenkosten an und erstattete diese.
Nachdem der Schaden nunmehr reguliert war, verweigert die Direct Line jetzt die Übernahme der zur Erlangung meiner Interessen nötigen Rechtsbeistandskosten unter dem Vorwand, der Versicherungsberater hätte nicht nachgewiesen, dass er zur Rechtsdienstleistung befugt wäre. Dabei ist offenkundig, dass Versicherungsberater eine ausdrückliche Erlaubnis gem. § 34e GewO besitzen, die sie legitmieren, "Dritte [. ] bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall [. ] gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich zu vertreten". Mit Verlaub, das ist wirklich hanebüchene Unkenntnis der Rechtslage.
Trotz entsprechenden Vortrags lehnt die Direct Line vehement jede weitere Kostenübernahme ab, zuletzt mit einem Schreiben vom 28.12.2016. Es ist nicht möglich, den unterzeichnenden Herrn Jens M. vom Referat Recht zu erreichen, und unter der benannten Durchwahl 0 33 28/ 44 94 364 kennt man ihn nicht. Das benannte Aktenzeichen ist falsch bzw nicht bekannt. .

So etwas habe ich noch nie erlebt (. auch die von mir beauftragte Kanzlei nicht, und auch nicht das wirklich große Autohaus welches ungewollt Zeuge des Regulierungsgebahren der Direct Line wurde).

Ich kann nach alldem nicht mehr glauben, dass es sich dabei um ein Versehen oder bedauerlichen Einzelfall handelt.
Offenbar kalkuliert mein Noch-Vertragspartner nun damit, dass ich die Kosten für meinen Rechtsbeistand nicht einklagen werden, wegen Unverhältnismäßigkeit des Streitwertes zu dem (weiter anwachsenden!) Aufwand an Zeit, Neven und Klagekosten.

Tatsächlich überlge ich wie ich weiter mache. Eine Klageschrift ist auf jeden Fall in Vorbeitung, ein weiterführendes Mandat für die gerichtliche Vertretung habe ich bereits erteilt und eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin ist bereits formuliert.

Ich warte jetzt mal 2.3 Tage ab, ob sich die Direct Line hier dazu äußern möchte und entscheide dann bzgl meines weiteren Vorgehens.

(Dieser Text ist 3x weichgespült und emotions-gedämpft.)

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Meine Forderung an Direct Line Versicherung AG: 500€ für den Rechtsbeistand, der nötig war, um zu einer Schadenregulierung zu kommen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.01.2017 | 14:32
Firmen-Antwort von: Direct Line Versicherung AG
Abteilung: Social Media

Sehr geehrter Herr Kuhn,

wie telefonisch besprochen, werden wir Ihr Anliegen mit Ihnen gemeinsam am Montag in einem Telefonat klären.

Ihre Direct Line

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Kommentare und Trackbacks (3)


24.01.2017 | 15:07
von Matthias Kuhn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
. kurzer Zwischenstand,

nach einigen durchaus konstruktiven Telefongespächen (danke v. a. an Frau Breuer!) haben wir uns geeinigt. Die Directline hat zugestimmt, die notwendigen Rechtsbeistandskosten gemäß der üblichen Rachtsanwatlsvergütung zu erstatten. Ich erwarte nun den Zahlungseingang auf meinem Konto und werde dann auch hier den Konflikt als gelöst markieren


27.01.2017 | 15:25
von Matthias Kuhn gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Betrag ist eingegangen und der Konflikt ist somit aus der Welt.


15.02.2017 | 01:28
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
Ich kann Sie lediglich damit trösten: Glauben Sie bitte nicht, bei einem Versicherungswechsel werden Sie diese 'Erlebnisse' nicht wieder oder nicht erneut erleben; dann liegen Sie komplett schief.

Versicherungen wollen / müssen einnehmen; a b e r NICHT ausgeben und in dieser Zielsetzung sind sie sich alle einig, ganz gleich, welche Sie zukünftig wählen.

Mein Rat:
Bleiben Sie nunmehr bei der Direct Line Versicherung AG, - denn 'die Wertschätzung' sollte inzwischen auf beiden Seiten recht ausgewogen sein! *g*



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