Durch DHL gelöste Beschwerde. | 514 Views | 13.01.2017 | 17:48 Uhr
geschrieben von Heidi Biermann

DHL (Bonn)

DHL Paket GmbH verursacht Transportschaden und entschädigt nicht

Bestell-/Kundennummer: Sendungs-Nr. CY744078192DE

Transportversicherung ein risikoloses Millionengeschäft?

Gerne werden die Versand-Mehrkosten um die Sendung zu versichern vereinnahmt und die Kunden dann auf den Transportschäden sitzengelassen. Und das passiert (vermutlich) sehr oft.

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Zur Zeit schlage ich mich mit der Post DHL Paket GmbH wegen des Schadensersatzes von rd. 70 Euro für einen beschädigten Spiegel herum, obwohl die Transportkosten einschl. Versicherung bei Schäden bis 500 Euro mit 26,90 Euro für Empfänger in der Schweiz nicht "billig" sind.

Wenn die Post DHL Paket GmbH den versicherten Transport in die Schweiz übernimmt, muss sie auch für den geordneten Transport bis zum Empfänger sorgen. Sonst muss sie den Schaden bezahlen. Falsch gedacht.

Die Pakete werden wie "Müll" z. B. in die Fahrzeuge geworfen. Ohne Rücksicht auf Verluste. Und wenn dann ein Transportschaden gemeldet wird, wird dieser natürlich nicht entschädigt, sondern lapidar und pauschal unqualifiziert abgelehnt. Damit sind die höheren Transportkosten wg. angeblicher Versicherung, falls einmal etwas passiert, ein zusätzlicher Gewinn, ein lukratives Geschäft.

Ich verlange, dass die Empfängerin den Schaden + Aufwandsentschädigung von insgesamt 70 Euro erhält, wie es dem Sachverhalt entspricht. Das Foto zeigt den Spiegel VOR dem Versand.

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Meine Forderung an DHL: 70,00 Euro


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (5)


16.01.2017 | 22:11
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
Sie haben "Ihren Fall" sachlich-kompetent beschrieben bzw. dargestellt und sind (m. E.) im Recht.
Allerdings [be]fürchte ich, - OHNE anwaltliches Schreiben wird DHL freiwillig nicht zahlen wollen.

Sie wissen ja sicherlich selbst:
Recht haben und Recht bekommen das ist leider (immer wieder) zweierlei!

21.01.2017 | 15:42
von Heidi Biermann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
DHL Paket beharrt auf ihrem Standpunkt, ebenso der letzte Beförderer, die Post CH AG. Die Verbraucherberatung hat mir empfohlen, der Schiedsstelle Post den Vorgang zu übergeben. Das werde ich machen. Daß die DHL Paket nicht mit Reclabox zusammenarbeitet, spricht schon für sich. Ich bleibe dran.


04.02.2017 | 15:49
von Heidi Biermann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.02.2017 | 16:02
von Heidi Biermann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.05.2020 | 19:38
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


06.05.2020 | 19:39
von Heidi Biermann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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