Durch Jochen Schweizer endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 483 Views | 16.03.2017 | 18:16 Uhr
geschrieben von Timo Pfirrmann

Jochen Schweizer GmbH (München)

Gutschein abgelaufen. Das Geschäft mit abgelaufenen Gutscheinen

Meine Frau hatte mir einen Gutschein für eine Husky-Schlittentour mit anschließender Übernachtung im Iglu zum Geburtstag geschenkt. Da kurz danach unsere Tochter auf die Welt kam und diese uns nie die Möglichkeit dazu gab sie länger als einen Tag bei den Großeltern zu lassen, ist der Gutschein am 31.12.2015 verfallen. Der Spaß kostete ziemlich genau 300€. Bei Jochen Schweizer versteckt man sich nun hinter gesetzlichen Fristen und ist keinesweges bereit einen Hauch für den zahlenden Kunden zu tun.

SCHLAGWORTE

Meine Anfrage bei JS habe ich auf anraten eines Kollegen gestellt. Dieser hatte vor Ablauf des Gutscheines mit bezahlen eines 10%igen Aufschlages den Gutschein verlängern können. Ihm wurde der Gutschein sogar geändert, da dieses Event nun nicht mehr in seiner Nähe verfügbar ist.

Ich wäre bereit einen 20%igen Aufschlag zu bezahlen, weil es mein Versäumnis war. Das interessiert JS jedoch nicht. Warum? Weil doch jeder das Spiel mit den Gutscheinen aus seinem Privatleben kennt. Man schenkt einen Gutschein und ein 1/3 aller Gutscheine verfällt, weil sie nicht eingelöst werden. So kann man Kasse machen. Den kompletten Betrag einstreichen und den Veranstalter der das Event durchführt muss nicht einmal bezahlt werden. Super Geschäftsidee!

Dabei wäre es so leicht den Kunden entgegen zu kommen. JS? Nie wieder!

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Das diesen Halsabschneidern die Kunden davon laufen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.03.2017 | 15:25
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Customer Realtionship Management

Guten Tag Herr Pfirrmann,

wir richten uns bezüglich der Gutscheinfrist aus Gründen der Bilanzierungserfordernisse nach der gesetzlichen Verjährungszeit für Leistungsansprüche (§195 BGB). Hierbei nutzen wir im Sinne unserer Kunden den vollen Verjährungszeitraum aus, nämlich 3 Jahre ab Ende des Kaufjahres (effektiv also bis zu 4 Jahre).
Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen und wir sind bei zeitnahen Rückmeldungen grundsätzlich gern zu Kulanzlösungen bereit. Uns ist bewusst, dass immer mal etwas dazwischen kommen kann, daher bieten wir innerhalb der Gültigkeit eine Verlängerung des Gutscheins an. Danach können wir Ihnen leider nicht mehr entgegenkommen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen an dieser Stelle keine positive Auskunft geben können.

Liebe Grüße aus München

Ihr Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


26.03.2017 | 21:00
von Timo Pfirrmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Diese Standardantwort habe ich schon einmal erhalten, als ich mich an den Kundendienst gewendet hatte. Für mich eine Ausrede. Wenn Jochen Schweizer dies wollte könnte man Kulanz zeigen. Hiervon jedoch keine Spur.


02.04.2017 | 21:58
von Timo Pfirrmann endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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