480 Views | 27.01.2017 | 13:06 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1571738

Klarna (Stockholm)

Trotz Bezahlung der Hauptforderung, Einschaltung von COEO Inkasso

Bestell-/Kundennummer: 1606470010438

Eine absolute Frechheit - Klarna hatte mir für meinen Einkauf in einem Online-Portal für Haushaltswaren und Möbel die HF in Rechnung gestellt, trotz Bezahlung dieser erhielt ich unverhofft Post von COEO, die nun Inkasso Gebühren eintreiben möchten.

Wie oben beschrieben, ich kaufte im Dezember für unsere neue Wohnung ein und bezahlte nach Reklamatio und Stornierung eines Teils des Einkaufes den neuen Rechnungsbetrag. Heute flattert unverhofft Post von COEO ins Haus.

Diese haben nicht einmal den richtigen Betrag der Hauptforderung in der Rechnung stehen und möchten insgesamt ~70,- € Inkassogebühren eintreiben. Auf die Frage hin an das Callcenter, wie sich diese Gebühren denn zusammen setzen würden und wieso die Hauptforderung nicht mit der Rechnung von Klarna übereinstimmt, erhalte ich nur eine schnippische, unqualifizierte Antwort: "Das ist nun mal so. "

Zur Sicherheit habe ich im Anschluss mein Kundenkonto bei Klarna überprüft, alle Rechnungen beglichen sagt mir dieses Portal.

Ich bin gespannt, was mich noch so erwartet in diesem Irrsinn.

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Meine Forderung an Klarna: Erstattung der Inkasso Gebühren i. H.v. 71,42 €


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Kommentare und Trackbacks (1)


28.01.2017 | 10:58
von Jürgen Risse | Regelverstoß melden
Inkassogebühren sind im zusammenhang mit onlinebezahldiensten wie klarna nicht durchsetzungsfaehig und werden mangels Erfolgsaussichten nicht expl eingeklagt. kein einziger Fall in den einschl urteilsdatenbanken zu finden. coeo schiebt noch ein schreiben von mumm nach. Vermutlich gibt es eine kick back vereinbarung Bezüglich der inkassogebühren zwischen coeo und klarna ;-)



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