Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 2060 Views | 12.02.2017 | 12:58 Uhr
geschrieben von BETTINA SCHWARTAU

Jochen Schweizer GmbH (München)

Jochen Schweizer Abzocke

Bestell-/Kundennummer: Schwartau Coole Betten

Erst einmal bin ich fassungslos.

SCHLAGWORTE

Kann nicht glauben, dass mir das eben passiert ist.

300 Euro sind weg.

Für keinerlei Gegenleistung.

Ich dachte immer, der Jochen Schweizer ist ein seriöses Unternehmen, aber so kann man sich leider wieder täuschen. Das das gesetzmässig in Deutschland erlaubt ist, schockiert mich.

In meinen Augen ist das Abzocke.

Was geschehen ist:

Ich habe zu Weihnachten 2012 (gebe zu es ist ein wenig her) einen Gutschein für coole Betten von Jochen Schweizer im Wert von 300 Euro von meinen damaligen Freund bekommen.

Da dieser in München wohnt und ich in Hamburg und wir berufsmässig stark unterwegs waren, hatten wir erst ein Jahr später einen gemeinsamen Termin gefunden den Gutschein einzulösen. Wir hatten uns für drei Tage die Bunbo Hausboottour in Mecklenburg Vorpommern ausgesucht.

Damals gab es die Gutscheine noch mit Freirubbeln des Gutschein Codes. Leider war die Fumigierung des Gutscheines von schlechter Qualität, dass der komplette Gutscheincode unleserlich war und wir den Gutschein so nicht einlösen konnten.

Ich musste erst mit dem Gutscheinbuch ein Jochen Schweizer Shop aufsuchen, die auch nicht an jeder Ecke sind, und dort sagte man mir, das passiert regelmäßig. Daraufhin habe ich von dem Mitarbeiter sofort einen neuen Gutschein für Coole Betten in Höhe von 300 Euro aufgehändigt bekommen. Der Shoparbeiter hat mir dieses Mal gleich den Gutscheincode aufgerubbelt. Damit war dieser Gutschein ohne Gebühr nicht umzutauschen.

Wird noch besser.

Problem, es gab in dem neuen Heft das Angebot mit den Hausbootfahren in Mecklenburg Vorpommern nicht mehr.

Da die anderen Angebote uninteressant für mich waren und ich den Gutschein nicht in ein anderes Erlebnis umtauschen konnte, war der Gutschein für mich erst einmal uninteressant.

Heute hat man mir im Shop gesagt, ich soll doch bitte die Filiale anrufen. Gesagt getan. Die sagt mir, ich habe selbst schuld. Drei Jahre sind rum. Pech gehabt. Das alles wäre aber gar nicht passiert, wäre die Fumigierung beim Aufrubbeln des ersten Gutscheins nicht kaputt gegangen. Dann hätten wir ja den Gutschein schon länsgt eingelöst.

Es kann auch nicht sein, dass man von sage und schreibe 300 Euro nicht einen Pfennig bekommt. Oder ein anderes Erlebnis angeboten bekommt.

Ich bin entsetzt, dass Jochen Schweizer so etwas zulässt.

Dafür seinen Namen hergibt.

Ich kann euch nur jeden raten, kauft keine Gutscheine. Schaut euch das Erlebnis im Netz an und bucht auf der jeweiligen Webseite direkt.

Bin sehr enttäucht von dem Unternehmen Jochen Schweizer. Ich hätte zumindest erwartet, dass die Mitarbeiter da anders reagieren und zumindest aus Kulanz und für den guten Namen sich einigt, aber dass man dann noch so abgewimmelt wird, ist unverschämt.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: 250 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.02.2017 | 14:45
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Customer Realtionship Management

Guten Tag Frau Schwartau,

wir richten uns bezüglich der Gutscheinfrist aus Gründen der Bilanzierungserfordernisse nach der gesetzlichen Verjährungszeit für Leistungsansprüche (§195 BGB). Hierbei nutzen wir im Sinne unserer Kunden den vollen Verjährungszeitraum aus, nämlich 3 Jahre ab Ende des Kaufjahres (effektiv also bis zu 4 Jahre).
Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen und wir sind bei zeitnahen Rückmeldungen grundsätzlich gern zu Kulanzlösungen bereit. Uns ist bewusst, dass immer mal etwas dazwischen kommen kann, daher bieten wir innerhalb der Gültigkeit eine Verlängerung des Gutscheins an. Danach können wir Ihnen leider nicht mehr entgegenkommen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen an dieser Stelle keine positive Auskunft geben können.

Der Umtausch des Gutscheines ist grundsätzlich möglich, auch wenn der Gutscheincode freigelegt ist. Eine Umtauschpausche fällt jedoch in jedem Fall an, also auch wenn der Code unversehrt ist. Es tut uns sehr leid, dass hier ein Missverständnis entstanden ist.

Liebe Grüße aus München

Schiwani aus dem Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


16.02.2017 | 15:33
von BETTINA SCHWARTAU noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Rege mich schon wieder voll auf. Wenn ich mich hier in meiner Wortwahl vergreife dann tut es mir sehr leid. Ich fasse es nicht mit was für ein Drecks Verein Jochen Schweizer ist. Hätte ich nie im Leben gedacht. Was Marketing alles bewirken kann. Unverschämter geht es gar nicht mehr. Dann meldet sich einer vom Jochen Schweizer Team und man ich werde mit einem Standard Text abgewimmelt, als sei man das Letzte. Die bereichern sich an meine EUR 300,- und dann schaffen sie es noch nicht einmal einen eine persönliche Email zukommen zu lassen. Dann kriegt man den Standard Text das man kein Anspruch hat nach 3 oder 4 Jahren. Ja das ist bekannt. Des Lesens bin ich mächtig. Trotzdem ist es eine Frechheit bei der Summe von EUR 300,-. Die stecken sich sage und schreibe EUR 300,- einfach in die Tasche ohne eine Leistung getätigt zu haben. Das so etwas zulässig ist. Das man als Verbraucher nicht besser geschützt wird gegen solche Abzocker Firmen wie Jochen Schweizer. Man muss sich das mal hoch rechnen wie viele Leute nicht ihren Gutschein einlösen und wie viel Geld Jochen Schweizer damit macht. Das sind bestimmt Millionen. Unser Geld. Was für ein Geschäft für den Herrn Schweizer. Dachte ja auch mal das sei ein sympathischer Typ so wie er im Fernsehen Auftritt aber das hier ist doch Kalkül. Absolute Abzocke. Ich verstehe auch das man nicht den gesamt Betrag in Höhe von EUR 300,- wieder bekommt, aber das noch nicht einmal aus Kulanz Gründen einem ein kleinerer Gutschein angeboten wird. Hoffe die Leute sind nicht so doof wie ich und erkennen das das Jochen Schweizer ein Abzocker Laden ist. Kauft direkt die Erlebnisse.


17.02.2017 | 22:02
von Maik Wünsche | Regelverstoß melden
Hahahaha!
Ja so eine Abzocke die Gültigkeit der Gutscheine auf 3 Jahre zu begrenzen.

24.02.2017 | 11:24
von BETTINA SCHWARTAU noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider nein. Anscheinend haben die es nicht nötig sich um ihre Kunden zu kümmern. Scheint den Unternehmen wohl leider noch viel zu gut zu gehen. Das nennt man mal Kundenservice. Ich hoffe nur das genug Leute die schlechten Erfahrungen lesen die hier einige mit Jochen Schweizer gemacht haben und das die schlauer sind als wir und keine Gutscheine zukünftig kaufen werden. Ich kann nur jeden davon abraten und jetzt auf diversen Plattformen die mir zur Verfügung stehen meine sehr negativen Erfahren kund zu tun und so viele Leute vor dem Unternehmen zu warnen wie es nur geht. So eine Unverschämtheit ist mir noch nie unter gekommen. Ich werde weiter Aufklären betreiben das es anderen nicht so ergeht wie mir und einfach EUR 300,- weg sind. Finde so etwas auch so dumm. Anstelle das man aufeinander zugeht und ein Angebot macht, wird man mit einer Standard gespeichert Antwort Email beglückt und dann hört man nie wieder was. Unmögliches Unternehmen.


16.01.2018 | 08:49
von Ma. Kl. | Regelverstoß melden
Leider informiert man sich so direkt nur, wenn man selbiges miterlebt. Mir geht es momentan genauso und ich muss mich auch zusammenreissen die Fassung zu bewahren. Bei mir geht es sogar um das dreifache deines Gutscheinwertes.

Wie du beschreibst, wirkt der Herr Schweizer eigentlich rechts nett. Daher gehe ich mal ganz naiv davon aus, dass dem Herrn Schweizer selber diese Auslegung der Firmen-Philosophie sicherlich auch nicht gefallen würde. Denn wenn man Berichten aus 2015 ( https://www.welt.de/wirtschaft/article150419870/Das-Verfall-Kalkuel-von-Jochen-Schweizer-und-Mydays.html) glauben schenken mag, dann könnte man meinen, dass er eine andere Ansicht vertritt. Denn seine Feststellung, dass das Unternehmen „[…langfristig mit einem Kunden, der seinen Gutschein einlöst, mehr Geld verdienen, als wenn ein Gutschein nicht eingelöst werden würde…]“ und dass es zu Mehrumsätzen durch „[…positive Wahrnehmung und Weiterempfehlungen…]“ kommen würde, klingen irgendwie anders als wie mit mir als Kunden umgegangen wird.



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