1714 Views | 23.02.2017 | 18:35 Uhr
geschrieben von Robi

Klarna (Schweden)

Keine Rechnung von klarna erhalten - coeo Inkasso eingeschaltet

Bestell-/Kundennummer: Verwendungszeweck 1597212420432 und 1597121690438

Abzocke

Ich erhalte am 11.02.2017 Post von coeo Inkasso über zwei nicht bezahlte Rechnungen. Rechnungen und Mahnungen zu diesen Bestellungen habe ich nie erhalten, weitere Rechnung bzw. Mahnung zu zeitgleichen Bestellungen habe ich erhalten und auch gezahlt, was ich erhalte zahle ich auch!

SCHLAGWORTE

Die angemahnten Rechnungen konnte ich erst nach Information durch das Inkassounternehmen über deren Seite coeo.de/klarna-rechnung einsehen, da ich nicht bei klarna registriert bin, kann ich da auch nicht nachsehen und gehe davon aus, wenn man etwas bestellt, dass man eine Rechnung beiliegend zur Ware oder per Post erhält.

Nun ja, coeo Inkasso droht jedenfalls im ersten Schreiben mit weiteren Kosten und Schufaeintrag.

Die beiden Rg. habe ich nach Kenntnisnahme umgehend bezahlt und die Inkassofirma darüber informiert, dass ich keine Rg. erhalten habe, der Betrag aber nun umgehend, einschl. Verzugszinsen an klarna gezahlt habe.

Am 22.02.2017 teilt mir coeo Inkasso mit, dass die Inkassogebühr in Höhe von 54,- trotzdem zu zahlen sei, mit weiteren Androhungen - Einschalten von Vertragsanwälten, die dann Mahn/Vollstreckungsbeschied stellen würden.

Sehr unseriös das Ganze!

Mit anderen Bezahldiensten ist mir so etwas noch nie passiert, ausserdem sollte ein Bezahlunternehmen wie Klarna doch wohl selber in der Lage sein, Zahlungen einzufordern, anstatt einfach solche Inkassobuden einzuschalten, die mit überhöhten Forderungen und Drohungen agieren - SCHÄNDLICH!

Es gibt ja wohl so etwas, wie eine Schadenminderungspflicht. Klarna ist dieser Pflicht nicht nachgekommen!

Wenn es keine Klärung gibt, war das dann meine letzte Aktion über klarna und ich werde meine Erfahrungen weiter verbreiten.

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Meine Forderung an Klarna: Klärung der Angelegnheit mit coeo


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


02.03.2017 | 18:59
von Robi noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.01.2019 | 19:03
von H. Carmaker | Regelverstoß melden
Klarna arbeitet mit verschiedenen Inkasso-Firmen zusammen, und tatswahrhaftig, es können mehrere Firme4n die selbe Forderung von Klarna übermittelt bekommen haben! So war es bei uns, das ist pure AAbzocke, und gegen einige der Inkassoabwickler laufen Verfahren, weil diese unerlaubte Forderungen stellen.
Die Forderungen des Inkassos unbedingt auf Rechtmäßigkeit prüfen, die Zusendung der Inkasso-Vollmacht fordern und bei Unrechtmäßigkeit der Forderungen entsprechend reagieren, die ganze Forderung Inkasso anzweifeln, den Rechtsweg androhen. Über das Unternehmen recherchieren, welche Prozesse gegen die schon laufen.



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